Zum Inhalt springen
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Nachbarschaft Alle Themen
Anwalt klärt auf

Darf man einen verlorenen Ball aus dem Garten des Nachbarn zurückholen?

Ball Nachbarn Garten
Ehe man sich versieht, landet der Ball während des Fußballspielens drüben Garten des Nachbarn Foto: Getty Images
Artikel teilen
Katharina Regenthal
Redakteurin

3. Juli 2026, 17:21 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ein kräftiger Schuss, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon landet der Ball im Nachbargarten. Doch darf man ihn einfach zurückholen, indem man über den Zaun steigt oder das Grundstück anderweitig betritt? Was für viele wie eine alltägliche Situation wirkt, kann rechtlich heikel sein. Ein Anwalt klärt auf.

Wann ist es Hausfriedensbruch?

Betritt man Privatgrund, dann braucht man grundsätzlich erst einmal die Zustimmung des Eigentümers. Anders ist es, wenn etwa ein Betretungsrecht besteht oder Gefahr droht, heißt es auf dem Informationsportal anwalt.de. Ein Betretungsrecht kann demnach formlos oder vertraglich vereinbart werden, wenn etwa das Grundstück betreten werden muss, weil beispielsweise eine Grenzwand nur so renoviert werden kann. Ein Notfall wäre, wenn schnelle medizinische Hilfe benötigt wird, weil der Nachbar zusammengebrochen ist.

Hinweis: Wer Hausfriedensbruch begeht, muss im Zweifel sogar mit Gefängnis rechnen. Laut dem Strafgesetzbuch kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geahndet werden.

Auch interessant: Was tun, wenn Zigaretten vom Nachbarn im eigenen Garten landen?

Darf man den Ball ohne Erlaubnis holen?

Aber wie sieht es nun bei einem Ball aus, der versehentlich beim Spielen auf das Nachbargrundstück geflogen ist? Eine schnelle Recherche im Internet zeigt: Jede Website behauptet etwas anderes. Deshalb hat myHOMEBOOK bei Rechtsanwalt Thomas Pliester nachgefragt. Dieser stellt klar: „Das mögen vom Grundsatz her Bagatellen sein, aber Eigentum bleibt nun einmal Eigentum. Ohne Einwilligung des Eigentümers dürfen Sie das Eigentum nicht betreten oder in sonstiger Weise beeinträchtigen.“

Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen oder gar Ausnahmen gibt es in dem Fall auch nicht. „Das ballspielende Kind darf also den Garten des Nachbarn ebenso wenig betreten wie dessen Eltern oder sonstige Dritte. Das geht nur mit Einwilligung des Nachbarn“, erklärt Pliester. Grundsätzlich sollte man also mit seinen Nachbarn vorab sprechen, um im Zweifelsfalls keine Probleme zu bekommen.  

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.