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Nachhaltigkeit im Fokus

Was sich ab August durch die neue Batterieverordnung ändert

Batterieverordnung
Die neue Batterieverordnung soll unter anderem dafür sorgen, dass die Batterierückgabe für Konsumenten zukünftig einfacher wird. Foto: Getty Images
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© Wolf Lux
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Redakteurin

25. Juli 2025, 17:06 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein neuer EU-weiter Rechtsrahmen bringt Bewegung in den Batterie-Alltag der Deutschen: Ab Mitte August gelten strengere Regeln für Rücknahme, Recycling und Nachhaltigkeit mit direkten Auswirkungen auf den Konsumenten und Hersteller. Doch was genau steckt hinter der neuen Batterieverordnung?

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Neue gesetzliche Grundlage tritt im August in Kraft

Batterien und Akkus begegnen uns im Alltag ständig. Ihre Entsorgung hingegen war bislang oft umständlich oder unklar geregelt. Das ändert sich mit dem Batterie-Recht-Durchführungsgesetz, das ab dem 18. August 2025 in Deutschland gültig ist. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die bereits seit Februar 2024 europaweit gilt. Ziel ist es, die Lebenszyklen von Batterien nachhaltiger zu gestalten und die Rücknahme für Verbraucher zu vereinfachen.

Neue Batteriekategorien sollen Rückgabe vereinfachen

Im Zuge des Gesetzes werden erstmals neue Kategorien für Batterien eingeführt. Dazu gehören:

  • LV-Batterien (für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter)
  • Traktionsbatterien (für Elektrofahrzeuge)
  • Starterbatterien (wie sie in Autos zum Einsatz kommen)
  • Industriebatterien
  • Gerätebatterien (etwa für Fernbedienungen oder Spielzeug)

Je nach Typ gelten künftig unterschiedliche Anforderungen an Rücknahme, Austauschbarkeit und Recycling. Die detaillierte Kategorisierung soll die Entsorgung transparenter und effizienter machen.

Mehr Sammelstellen und höhere Rückgabequoten

Gerade größere Akkus, wie die aus E-Bikes, konnten bisher nicht einfach zurückgegeben werden. Mit dem neuen Gesetz sollen bis 2030 aber 73 Prozent aller Gerätebatterien zurückgeführt werden, während aktuell in Deutschland lediglich eine Mindestsammelquote von 50 Prozent erreicht wird. Auch für LV-Batterien ist eine deutliche Steigerung der Rücklaufquote vorgesehen. Dafür soll es zukünftig deutlich mehr Sammelstellen im Handel und öffentlichen Raum geben.

Akkus in Elektrogeräten müssen austauschbar werden

Eine zentrale Veränderung betrifft die Bauweise von Geräten: Ab 2027 müssen Gerätebatterien grundsätzlich so verbaut sein, dass sie ohne Spezialwerkzeug entnommen und ersetzt werden können. Dazu zählen etwa Akkus in Smartphones, Laptops, Spielzeugen oder kabellosen Kopfhörern. Für viele Hersteller wie Apple oder Samsung bedeutet das gravierende Umstellungen in der Produktgestaltung.

Für Verbraucher bringt das zwei entscheidende Vorteile. Wenn ein Akku nicht mehr richtig funktioniert, kann man diesen einfach selbst wechseln, anstatt das komplette Gerät entsorgen zu müssen. Zum anderen werden Ressourcen und Kosten gespart, weil defekte Akkus nicht mehr automatisch das Ende eines Gerätes bedeuten.

QR-Code und digitaler Batteriepass sorgen für mehr transparente Informationen

Ab 2027 erhalten viele Batterien einen QR-Code, der beim Scannen Informationen wie Kapazität, Lebensdauer und Recyclingmöglichkeiten liefert. Bestimmte Batterietypen erhalten einen digitalen Batteriepass. Dieser enthält Angaben zur Herkunft, zu den eingesetzten Materialien und zur CO2-Bilanz der Batterieproduktion. Damit sollen Konsumenten künftig besser nachvollziehen können, wie nachhaltig ein Produkt wirklich ist, und entsprechend bewusster einkaufen.

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Hersteller in der Pflicht: Recycling und Klimaschutz

Auch für die Hersteller ergeben sich durch die neue Batterieverordnung klare Vorgaben. Sie müssen künftig nachhaltiger wirtschaften und transparent über ihre Produktion informieren.

Ab sofort müssen alle Hersteller die CO2-Emissionen der Batterieproduktion offenlegen. Unternehmen mit einem Umsatz über 40 Millionen Euro müssen ihre Lieferketten strenger kontrollieren. Ab 2028 ist für alle die Angabe des Anteils an recycelten Materialien Pflicht. Ab 2031 gelten Mindestanteile für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei. Ein CO2-Grenzwert soll ab 2033 verbindlich sein.

Kommt ein deutschlandweites Batteriepfand?

Ein zusätzlicher Vorschlag steht derzeit zur Diskussion: ein bundesweites Pfandsystem für Batterien. Es soll helfen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Ressourcen zu schonen und Emissionen zu senken. Ob dieses System kommt, wird voraussichtlich im Oktober oder November 2025 im Bundestag entschieden.

Bis dahin gilt: Die neue Batterieverordnung wir kommen – und verändert nicht nur die Entsorgung, sondern auch das Design von Elektrogeräten und den Umgang mit Akkus im Alltag.

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