
3. Juli 2025, 15:12 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine neue Regelung soll das Recycling alter Elektrogeräte erheblich erleichtern – auch beim Wocheneinkauf. Doch nicht nur das: Die Bundesregierung greift mit der Reform gleich mehrere Probleme an, darunter die steigende Brandgefahr durch falsch entsorgte Batterien.
Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2025 eine umfassende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Ziel ist es, die Rückgabe von Elektroschrott zu vereinfachen und gleichzeitig das Brandrisiko durch Lithium-Batterien zu senken.
Einheitliche Kennzeichnung soll Rückgabe von Elektroschrott erleichtern
Mit der neuen Gesetzesänderung soll das Abgeben alter Elektrogeräte im Handel deutlich unkomplizierter werden. Künftig müssen Rückgabestellen im Einzelhandel einheitlich gekennzeichnet sein, damit Kunden sie leichter erkennen und nutzen können – etwa im Supermarkt.
Außerdem wird jedes Elektrogerät künftig direkt im Ladenregal mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen. Damit sollen Verbraucher schon beim Kauf auf die spätere Rückgabepflicht hingewiesen werden. Eine klare und frühzeitige Information ist laut Bundesregierung entscheidend, um die Recyclingquote zu erhöhen.
Altgeräte als Rohstoffquelle
Schätzungen des Branchenverbands Bitkom zufolge liegen mehr als 300 Millionen Altgeräte wie Handys, Tablets und Laptops ungenutzt in deutschen Haushalten – ein riesiges Potenzial an wiederverwertbaren Rohstoffen. Das Bundesumweltministerium möchte diesen „Schatz“ heben und durch bessere Rückgabemöglichkeiten einem hochwertigem Recycling zuführen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider betont in einer Pressemitteilung: „Das Recycling von ausgedienten Elektroaltgeräten ist ein guter Hebel für den Schutz der Umwelt. Denn alte Elektrogeräte und ihre Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe. Was man recyceln kann, muss man nicht umweltschädlich neu abbauen.“ Deshalb sollen es Kunden künftig einfacher haben, die Rücknahmestellen direkt zu erkennen und defekte Elektrogeräte beim Wocheneinkauf im Supermarkt abgeben zu können.
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Mehr Sicherheit durch geschultes Personal
Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesnovelle ist die Verbesserung des Brandschutzes bei der Entsorgung. Lithium-Batterien, die in immer mehr Elektrogeräten verbaut sind – oft fest integriert –, stellen laut Bundesregierung ein wachsendes Risiko dar, wenn sie beschädigt oder falsch entsorgt werden.
Um das Brandrisiko zu minimieren, dürfen Elektroaltgeräte am Wertstoffhof künftig nur noch von geschultem Personal in die Sammelbehälter einsortiert werden. Die bisherige Praxis, bei der Bürger ihre Geräte selbst einsortieren, wird damit beendet. So soll sichergestellt werden, dass Batterien – wenn möglich – vor Ort entfernt und getrennt entsorgt werden. Das verringert das Risiko mechanischer Beschädigungen beim Transport und senkt somit die Gefahr von Bränden.

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Einweg-E-Zigaretten: Rücknahmepflicht ausgeweitet
Auch der Vertrieb von Einweg-E-Zigaretten wird stärker in die Pflicht genommen. Künftig müssen alle Verkaufsstellen – etwa Kioske und Tankstellen – gebrauchte Geräte zurücknehmen. Zudem sind sie verpflichtet, deutlich über diese Rückgabemöglichkeit zu informieren. Eine Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen Produkts gekoppelt sein.
Bereits heute besteht die Möglichkeit, Einweg-E-Zigaretten sowie andere kleine Elektrogeräte (bis 25 Zentimeter Kantenlänge) kostenlos bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und im Lebensmitteleinzelhandel abzugeben. Größere Geräte können dort nur dann zurückgegeben werden, wenn zugleich ein ähnliches Produkt erworben wird – oder alternativ jederzeit am Wertstoffhof.