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Wie man Elektroschrott richtig entsorgt

Elektroschrott
Elektroschrott fällt in jedem Haushalt an. Aber wohin damit? Foto: Getty Images
Tim Winter Autor

09.06.2023, 15:42 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Kaputte Fernsehgeräte, ausrangierte Computer oder in die Jahre gekommene Lockenwickler – oft werden diese Dinge trotz gesetzlicher Vorgaben nicht ordnungsgemäß entsorgt. Doch wie macht man es richtig?

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Ob man an seinem Laptop nun hängt oder nicht, manchmal ist eine Reparatur vergeblich oder gar nicht erst lohnenswert. Das altgediente Gerät muss den Weg in den Müll antreten. Dass es dabei nicht um den Hausmüll geht, ist aber nicht allen klar. Neben der Rücknahme vom Händler ist vor allem der Wertstoffhof eine gute Adresse, um Elektroschrott loszuwerden. myHOMEBOOK erklärt, worauf es dabei ankommt.

Was gilt als Elektrogerät?

Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie – für ihre Funktion benötigen, fallen unter das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sie gelten somit, wenn sie ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch bessere Geräte ersetzt wurden, als Elektroschrott. Die Liste wird ständig erweitert, zum Beispiel müssen seit einiger Zeit auch Pedelecs bis maximal 25 km/h, Photovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen und Leuchten als Elektroschrott entsorgt werden.

Seit einer Neuregelung im August 2018 gehören auch Produkte zum Elektroschrott, wenn sie fest verbaute elektrische oder elektronische Bestandteile enthalten. Dazu zählen unter anderem Schuhe mit beleuchteten Sohlen, elektrisch verstellbare Fernsehsehsessel, Badezimmerschränke mit fest eingebautem beleuchteten Spiegel und Rucksäcke mit fest vernähter Be­leuchtung. Seit dem Jahr 2019 gehören auch Stecker und Steckerleisten, Adapter, Antennen und Telefondosen in diese Gruppe und müssen als Elektroschrott entsorgt werden.

Auch interessant: Was gehört zum Sperrmüll und wie wird er entsorgt?

Elektroschrott

  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Spülmaschinen, Wäschetrockner, Backöfen, Herde, Waschmaschinen)
  • Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Toaster, Haartrockner, Kaffeemaschinen, Unterhaltungselektronik)
  • PCs und Laptops
  • Telefone und Faxgeräte
  • Drucker und Kopierer

Kein Elektroschrott

  • Medizinische Geräte
  • Batterien und Akkus, die ohne das Gerät, in dem sie stecken, weggeworfen werden sollen, müssen nach wie vor zurück zum Handel gebracht oder können freiwillig von kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden
  • Warmwassergeräte und Klimageräte werden als „feste Installationen“ gewertet und fallen ebenfalls nicht unter das Gesetz
  • Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)

Auch interessant: Elektrogerät kaputt? Es muss nicht immer gleich weggeworfen werden

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Wo kann man Elektroschrott abgeben?

Die beste Möglichkeit, um Elektroschrott sachgerecht entsorgen zu lassen, ist der Wertstoffhof. Diese Leistung ist kostenlos, wie das Umweltbundesamt informiert. Manche Wertstoffhöfe bieten auch eine Abholung an. Ferner gibt es seit 2016 eine Regelung, die die Händler betrifft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen Altgeräte zurücknehmen.

Bei großen Elektrogeräten, wie zum Beispiel Fernsehern oder Kühlschränken, ist diese Leistung aber nur kostenlos, wenn man auch ein entsprechendes Neugerät kauft. Kleine Geräte – somit solche, die eine Kantenlänge von maximal 25 cm haben (Rasierer, elektrische Zahnbürsten, Smartphones), müssen bedingungslos und kostenlos entgegengenommen werden.

Gut zu wissen: Die Rücknahmepflicht für Elektroschrott besteht auch für den Onlinehandel! Da dieser keine stationären Verkaufsflächen hat, bezieht sich die Regelung auf die Lagerflächen des Unternehmens. Haben diese mindestens 400 Quadratmeter, muss der Onlinehändler alte Elektrogeräte annehmen. Möglichkeiten zur Entsorgung sind die kostenlose Versendung der Altware oder auch die kostenlose Rückgabe bei Anlieferung der Neuware. Die entsprechenden Konditionen sollte man aber unbedingt im Voraus in Erfahrung bringen. Onlinehändler können sich durch das Angebot von Sammelsystemen in „zumutbarer Entfernung“ von der Mitnahmepflicht befreien und Ihnen die Arbeit in Rechnung stellen.

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