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Wann Duschen im Stehen für Mieter verboten sein kann

Kurioses Mietrecht

Duschen im Stehen kann für Mieter verboten sein

Duschen im Stehen
Duschen im Stehen kann für Mieter verboten seinFoto: Getty Images

Die einen bevorzugen eine Dusche, die anderen eine Badewanne. Doch auch die Besitzer einer Wanne nutzen sie häufig zum Duschen. Und genau das kann zu einem mietrechtlichen Problem werden, wie auch bereits ein Gerichtsurteil zeigte.

Ja, richtig gelesen: Mieter dürfen unter bestimmten Umständen nicht im Stehen duschen. Es hört sich unglaublich an, aber auch ein Gerichtsurteil bestätigt dies. Im Grunde geht es darum, Schimmelbildung im Badezimmer zu vermeiden. Dadurch geht man der Frage aus dem Weg, wer die Kosten für die Entfernung des Schimmelbelags übernehmen muss.

Falsches Duschen kann für Mieter vertragswidrig sein

Beim Duschen oder Baden entsteht zwangsweise Feuchtigkeit in der Wohnung. Wenn man nicht richtig lüftet, kann dabei Schimmelbildung begünstigt werden. Im Extremfall entstehen dadurch wiederum Bauschäden oder Mängel. Vor allem das Duschen im Stehen kann deshalb mietrechtlich geregelt sein – wenn beispielsweise nicht die ganze Wand im Badezimmer gefliest ist.

Diese Situation wurde bereits vor Gericht diskutiert, und zwar im Jahr 2017 beim Landgericht Köln (Az.: 1 S 32/15). Bei dem Fall handelte es sich um ein Bad, in dem die Wand nur bis zur Hälfte gefliest war. Ein Ehepaar wohnte seit 1984 in der Wohnung und nutzte natürlich auch die Dusche – und zwar im Stehen. Es ist kaum zu vermeiden, dass dabei auch Wasserspritzer an die ungeschützte Wandfläche gelangen. Das Ergebnis: Schimmelbildung im Badezimmer.

Auch interessant: Das ist die beste Zeit zum Duschen (via FITBOOK)

So urteilte das Gericht

Aus diesem Grund verklagte das Ehepaar seinen Vermieter, damit er den Schimmel beseitige. Außerdem hatten die Mieter vor, die Miete über mehrere Jahre hinweg um zehn Prozent zu kürzen. In zweiter Instanz urteilten die Richter in Köln – und gaben dem Vermieter recht. Aufgrund der geringen Fliesenhöhe sei das Duschen im Stehen tatsächlich vertragswidrig. Das Badezimmer sei für eine derartige Nutzung nicht geeignet. Da beim Duschen zwangsläufig die Wand nass wird, ließen sich Schäden nicht verhindern. Übrigens: Hier erfahren Sie, was man beim Einbau einer bodengleichen Dusche beachten sollte.

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