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Gefahr im Winter

Eiszapfen am Haus? Was Eigentümer unbedingt tun sollten

Eiszapfen
Eiszapfen sind zwar schön anzusehen, können aber auch gefährlich werden Foto: Getty Images//iStockphoto/STTVM
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Felix Mildner
Redakteur

30. Januar 2026, 11:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wenn der Winter seine eisige Pracht entfaltet, bringt das nicht nur schöne Anblicke mit sich. Eiszapfen an Hausdächern können schnell zur ernsthaften Gefahr werden. Vor allem Passanten und parkende Autos sind gefährdet, wenn die gefrorenen Zapfen bei Tauwetter abbrechen. Eigentümer sollten deshalb dringend handeln, denn sie tragen eine besondere Verantwortung.

Warum Eiszapfen am Haus gefährlich sein können

Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen warnt eindringlich vor den Risiken: Die spitzen Eiszapfen wirken harmlos, können aber beim Herunterfallen erhebliche Schäden verursachen. „Wer an seinem Haus Gefahren durch Eiszapfenbildung feststellt, sollte unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen treffen“, heißt es seitens des Verbands. Zwar sei es gerade an Wochenenden schwierig, kurzfristig einen Dachdecker zu engagieren, um die Eiszapfen zu entfernen, doch das entbindet Eigentümer nicht von ihrer Pflicht.

Die Gefahren durch herabstürzende Eiszapfen sind nicht zu unterschätzen. Sie können eine Wucht entfalten, „ähnlich wie beim Einschlag eines Geschosses“. Im Schadensfall stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortlichkeit – und regelmäßig sehen sich Eigentümer in der Haftung. Sie gelten für Geschädigte als erste Anspruchsgegner.

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Absperrung und Warnhinweise als Minimum

„Auf jeden Fall aber sollten Warnhinweise aufgestellt oder der gefährdete Bereich abgesperrt werden, damit nichts Schlimmes passiert“, rät Haus & Grund. Diese Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden – idealerweise durch Fotos oder durch Zeugen. Denn: Wer keine Schutzvorkehrungen trifft, riskiert im Ernstfall sogar, dass die eigene Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellt. Die Begründung: Verletzung der sogenannten Obliegenheitspflichten.

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Ordnungsamt kann Sicherung sogar anordnen

Auch Behörden können aktiv werden. Laut Haus & Grund ist es den Ordnungsämtern möglich, Sicherungsmaßnahmen per Polizeiverfügung anzuordnen. Das kann im Zweifel sogar die Beseitigung der Eiszapfen durch die Feuerwehr im Wege der Ersatzvornahme bedeuten. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, drohen neben der zivilrechtlichen Haftung auch empfindliche Kostenbescheide von der Verwaltung.

Schneefanggitter helfen – aber nur begrenzt

„Auf dem Dach angebrachte Schneefanggitter helfen zwar gegen das Herabstürzen von Dachlawinen, nicht jedoch gegen Eisschlag“, stellt der Eigentümerverband klar. Immerhin: Wer solche Gitter installiert hat, könne laut einem Urteil des Amtsgerichts München vom 13.03.2009 (132 C 11208/08) geltend machen, Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen zu haben. In diesem Fall musste ein Hauseigentümer nicht für ein beschädigtes Autodach haften. „In bekanntermaßen schneearmen Gebieten müssen Hausdächer jedoch nicht mit Schneefanggittern ausgestattet sein“, ergänzt Haus & Grund.

Felix Mildner
Redakteur

Gefahr von Eiszapfen nicht unterschätzen

„Eiszapfen mögen auf den ersten Blick harmlos wirken, sind aber ein ernstzunehmendes Risiko. Hauseigentümer sollten rechtzeitig Absperrungen oder Warnhinweise anbringen und Schutzmaßnahmen dokumentieren. Wer untätig bleibt, dem drohen nicht nur hohe Kosten, sondern auch juristische Konsequenzen.“

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