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Wie Feuer durch Kerzen versichert sind

Brände im Advent

Wie Feuer durch Kerzen versichert sind

Brennende Kerze
In der Vorweihnachtszeit kommt es häufig zu Bränden. Kerzen sollten daher nicht unbeaufsichtigt brennen.Foto: Getty Images

Advent, Advent... manchmal brennen leider nicht nur die Lichtlein, sondern auch das Grün um die Kerzen drumherum. Nach dem Löschen eines Feuers kommt dann rasch die Frage auf: Wer bezahlt den Schaden?

Eine Adventszeit ohne Kerzenlicht ist für viele Menschen undenkbar. Deshalb kommt es in der Vorweihnachtszeit aber auch häufiger zu Bränden. Zwar sind dabei entstehende Schäden in der Regel versichert. Die Kerzen gut im Auge zu behalten lohnt sich aber auch mit einer guten Versicherung – schon, um Feuer zu vermeiden.

Feuer durch Kerzen – welche Versicherung hilft?

Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstand im Jahr 2019 pro Feuer ein Schaden von durchschnittlich rund 3556 Euro. Klassischerweise kommen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf, die durch einen Brand verursacht werden, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Die Hausratversicherung ersetzt zum Beispiel beschädigte oder vernichtete Möbel oder Vorhänge. Auch Geschenke, die unter dem Weihnachtsbaum landen sollten, sind mitversichert, sofern sie dem Brand zum Opfer gefallen sind. Wird nicht nur der Hausrat, sondern auch das Haus selbst beschädigt, tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch bei Beschädigungen, die beispielsweise durch Löschwasser verursacht worden sind, besteht dabei Versicherungsschutz.

Dazu passend: 9 Feuerwehr-Tipps für eine sichere Adventszeit

Grobe Fahrlässigkeit kann Versicherungsschutz kosten

Dennoch sollten brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, schon allein wegen der Möglichkeit, dass ein Feuer ausbricht. Sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherer seine Leistung kürzt, warnt der BdV. In solch einem Fall wird Betroffenen meist eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorgeworfen. Der BdV rät darauf zu achten, dass im Versicherungsvertrag der Einschluss solcher Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme besteht.

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