VG Wort
Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Verhaltensknigge

Was macht man eigentlich, während der Handwerker da ist?

Handwerker
Der Handwerker hat sich angemeldet. Wie verhält man sich während seiner Anwesenheit? Foto: Getty Images

18.05.2022, 15:48 Uhr | Lesezeit: 9 Minuten

Handwerker sind nicht immer gern gesehene Gäste. Obwohl sie meistens Schäden reparieren und dann auch zügig wieder gehen, fühlt man sich dabei irgendwie immer unsicher. Gibt es eine richtige Verhaltensetikette, der ich folgen kann, um den Besuch von Handwerkern zu erleichtern?

Artikel teilen

Viele haben bei einem Handwerker-Besuch gemischte Gefühle und wissen nicht so recht, wie sie sich verhalten sollen. Die übliche Tasse Kaffee oder ein Glas Wasser ist dabei eine nette Geste und lockert den Besuch etwas auf. Ist aber kein Muss! myHOMEBOOK hat sich umgehört und kann Ihnen Tipps zu den gängigsten Verhaltensregeln geben.

Muss man den Handwerker mit Mahlzeiten und Getränken versorgen?

Viele Mythen ringen sich um die Versorgung von Handwerker und Co. Vielleicht hat man diese Art von Bewirtung auch schon öfters in einer Fernsehserie gesehen oder kennt die Etikette noch von der Großmutter. Heutzutage ist das aber eher unüblich, dem Handwerker Speisen und Getränke anzubieten. Das sollte man auch situationsbedingt selbst entscheiden. Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee ist aber eine nette Geste – vor allem, wen man sich gerade selbst einen Kaffee gemacht hat.

Wie gesagt, solange es keinen Mehraufwand für einen darstellt oder dadurch mehr Kosten entstehen, ist das Anbieten von Getränken als nette Geste zu verstehen, die die gesamte Stimmung etwas auflockern kann.

Auch interessant: Müssen Mieter den Strom für Handwerkerarbeiten am Haus zahlen?

Muss ich anwesend sein – oder kann man den Handwerker alleine lassen?

Wenn Reparaturen in der Wohnung anstehen, muss die Wohnung für den Handwerker zugänglich sein. Kann man wegen eines anderen Termins nicht selbst anwesend sein, muss eine andere Person dafür sorgen, den Handwerkern Eintritt zu gewähren. Bei größeren Renovierungsarbeiten könnten Sie jedoch Gefahr laufen, dass Dinge anders verrichtet werden, wie Sie sich das gewünscht haben. Das Gesetz würde einen solchen Schaden als „stillschweigende Duldung“ annehmen. Zudem ist es immer ratsam, anwesend zu sein.

Ein Schaden, der von einem Handwerker verübt wird oder aber auch Entscheidungen, die noch gemacht worden sind, können bei einer Abwesenheit nicht geklärt werden. Dadurch läuft man Gefahr, dass der Handwerker erneut kommen muss. Das kostet Zeit und Geld.

Ist Small Talk erwünscht?

Ein Small Talk, wie es beim Friseur üblich ist, ist in den meisten Fällen beim Handwerker eher unerwünscht. Denn dieser muss sich bei Reparaturarbeiten konzentrieren. Wenn man ihn dabei unnötig aufhält, kostet das wiederum mehr Zeit und Geld.

Auch interessant: Warum man einen Handwerkertermin nicht einfach verschieben kann

Kann man vom Handwerker verlangen, dass er seine Schuhe ausziehen soll?

Eigentlich gehört es zum guten Benehmen, seine Schuhe auszuziehen. Schließlich möchte man nicht unhöflich sein und auch keinen Schmutz in die fremde Wohnung oder ins Haus befördern. Im Gegenzug verlangt man das auch vom Besuch. Aber wenn der Handwerker kommt, ist das oft eine andere Geschichte. Meistens geht alles ziemlich schnell. Der Handwerker steht vor der Tür, kaum macht man die Tür auf, steht er auch schon mit seinen schweren Arbeitsschuhen und Werkzeugkoffer im Flur und möchte seine Arbeiten so schnell wie möglich verrichten.

Die Schuhe geraten dabei häufig in Vergessenheit. Für die meisten Handwerker ist das Schuhe ausziehen zweitrangig und wird oft vergessen oder nicht als notwendig angesehen, wenn Arbeiten verrichtet werden. Gleichwohl ist es nicht ungewöhnlich, den Handwerker zu bitten, Überschuhe zu tragen. Wenn man ihn nett darauf hinweist, hat er dagegen bestimmt nichts einzuwenden. In einem Gerichtsurteil vom Amtsgericht München (Az.: 461 C 2972/93) heißt es dazu: „Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass Heizungsableser in der Wohnung ihre Straßenschuhe ausziehen. Sie können aber verlangen, dass Ableser oder Handwerker Überschuhe tragen.“

Auch interessant: Kosten für Handwerker und Putzhilfe von der Steuer absetzen

Bieten Sie dem Handwerker Überschuhe an, wenn Sie der Meinung sind, dass er durch das Tragen der Schuhe den Boden stark verschmutzen könnte. Auch da gibt es eine Faustregel: Der Boden ist in Ordnung, wenn er nicht sichtbar verschmutzt ist. Sollte dennoch etwas so stark vom Handwerker verschmutzt werden, hätte man Anspruch auf Schadensersatzanspruch (§280 BGB i.V.m. §241 Abs. 2 BGB, §311 Abs. 1 BGB und §276 BGB ggf. i.V.m. §278 BGB). Also wenn es um einen Schaden geht, der nicht irreparabel wäre, wie bei einer Sachbeschädigung – wie etwa ein Teppich, der nicht mehr sauber zu bekommen wäre.

Zu welchen Zeiten können Handwerker kommen?

Da Handwerksarbeiten in der Regel mit Lärm verbunden sind, sollte man sich an die üblichen gesetzlichen Bestimmungen halten. In den meisten Bundesländern gelten diese Regeln:

  • Es darf werktags zwischen 6 und 22 Uhr gearbeitet werden.
  • Am Sonntag und Feiertag sind Arbeiten nicht zulässig.
  • Da die nächtlichen Ruhezeiten eingehalten werden müssen, sind Arbeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt.
  • Eine geregelte Mittagsruhe gibt es nicht. Es ist jedoch ratsam, lautes Arbeiten nicht zwischen 13 und 15 Uhr zu verrichten.

Muss ich dem Handwerker Trinkgeld geben?

Sie können selbst entscheiden, ob Sie dem Handwerker ein Trinkgeld für seine Dienstleistungen geben möchten. Es besteht auf jeden Fall keine Pflicht, dem Handwerker Trinkgeld zu geben. Es ist auch nicht illegal, dem Handwerker Trinkgeld zu geben. Sie machen sich dabei auch nicht strafbar.

Nach § 3 Nr. 51 des Einkommenssteuergesetzes muss der Handwerker keine Steuer bei Trinkgeldern bezahlen, wenn diese freiwillig gegeben werden und kein Rechtsanspruch auf das Trinkgeld besteht. Freiberufliche Handwerker müssen jedoch für Trinkgelder, Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen. Wie gesagt, es liegt ganz in Ihrem Ermessen, ob Sie dem Handwerker einen kleinen Zuschuss für seine erbrachten Leistungen geben möchten. Sie müssen auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie sich dagegen entscheiden. Die Leistungen sind ja bereits mit der offiziellen Rechnung beglichen. Wenn Sie sich dennoch für die gute Arbeit bedanken möchten, ist dagegen nichts einzuwenden.

Auch interessant: Verband warnt vor reisenden Handwerkertrupps

Besteht eine Reinigungspflicht für den Handwerker?

In der Regel besteht keine Reinigungspflicht für Handwerker. Jedoch versteht es sich von selbst, dass Handwerker eine Baustelle nicht im kompletten Chaos verlassen. Sogar bei größeren Arbeiten besteht zum Teil keine Pflicht, alles wieder picobello aufzuräumen. Einer Beseitigung von Dreck mit einem Besen steht jedoch nichts im Wege und wird meistens von jedem Handwerker verrichtet. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Mitnahme von Müll und Bauschutt Extrakosten anfallen können. Deshalb ist es besser, sich selbst um die Entsorgung zu kümmern.

Was ist bei einer Verspätung zu tun?

Sollte der Handwerker zum ausgemachten Termin nicht erscheinen, kann man zunächst versuchen, den Handwerker telefonisch zu erreichen oder im Büro anzurufen. Es ist daher immer ratsam, eine Telefonnummer oder einen Ansprechpartner zu haben, den man in einem solchen Fall kontaktieren kann. In der Regel ist eine Verspätung von bis zu 10 Minuten akzeptabel. Sollte sich die Verspätung jedoch sehr verzögern, können Sie auf einen neuen Termin bestehen, ohne erneut die Anfahrtskosten bezahlen zu müssen.

Auch interessant: Können Handwerker für einen erkennbaren Schädlingsbefall haften?

Mehr zum Thema

Welche Regeln gelten für Handwerksarbeiten nach Auslaufen der epidemischen Notlage in Corona-Zeiten?

Während der Corona-Krise durften die Handwerker arbeiten. Jedoch musste auf Abstandsregeln sowie eine penible Handhygiene geachtet werden. Nachdem die Corona-Regeln gelockert wurden, gibt es keine einheitlichen Regeln zwischen den Bundesländern mehr. Wenn man sich unsicher ist, kann man sich vorab bei der jeweiligen Handwerkskammer informieren. Sollte man dennoch auf Mundschutz und Abstandsregeln beharren, sollte man das vorher mit dem Handwerker klären. Ansonsten kann es zu Missverständnissen kommen.

Das erste Werkzeug für jedes Projekt – heyOBI
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.