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Expertin klärt auf

Müssen Mieter den Strom für Handwerkerarbeiten am Haus zahlen?

Handwerker Kosten Mietshaus
Wenn Handwerker oder Gärtner arbeiten, fallen in der Regel Kosten für Strom an Foto: Getty Images
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

14.08.2023, 10:58 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wer in einem Mietshaus wohnt, hat es sicher schon einmal gesehen: In unregelmäßigen Abständen kommen Gärtner und mähen den Rasen vor dem Haus oder schneiden die Hecke. Das Stromkabel, das sie für ihre Gerätschaften verwenden, kommt aber aus dem Keller des Hauses. Dürfen sie den Strom nutzen, den die Mieter über die Betriebskostenabrechnung später bezahlen?

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Ob der Gärtner mit seinem Rasenmäher die Wiese mäht oder der Handwerker im Hausflur neue Fliesen verlegt – sie brauchen Strom für ihr Werkzeug. Doch wer zahlt eigentlich den Strom, den die Handwerker für ihre Arbeit im Mietshaus brauchen? Zahlen die Mieter ihn am Ende über die Betriebskostenabrechnung? myHOMEBOOK hat nachgefragt.

Wenn der Strom vom Nachbarhaus abgezapft wird

Ein Eigentümer hat zwei Mietshäuser, beide stehen nebeneinander. Eines der Häuser wird saniert und wurde vom Stromnetz genommen. Die Handwerker brauchen aber trotzdem Strom, also holen sie ihn sich aus dem anderen Haus. Es ist deutlich zu erkennen, da das Kabel bis in den Keller des unsanierten Hauses reicht. Müssen nun die Bewohner des unsanierten Hauses für den Strom der Handwerker aufkommen?

Anja Franz vom Münchner Mieterverein erklärt, dass es rechtens ist, aber nur unter gewissen Umständen: „Der Vermieter darf natürlich nicht den Strom, den er für die Sanierung des Hauses verbraucht, auf die Mieter umlegen. Er muss einen Zwischenzähler einbauen, damit diese Stromkosten dann von den allgemeinen Stromkosten abgezogen werden können.“

Auch interessant: Was macht man eigentlich, während der Handwerker da ist?

Wie ist die Rechtslage, wenn Handwerker Arbeiten im Mietshaus durchführen?

In diesem Fall ist die Rechtslage ganz ähnlich. Wenn Handwerker oder Gärtner Arbeiten verrichten und Strom aus dem Haus nutzen, erklärt Franz: „Stromkosten, die der Vermieter verursacht, sind nicht auf die Mieter umlegbar. Auch der Gärtner kann nicht den allgemeinen Strom anzapfen und das dann von den Mietern bezahlt bekommen.“

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Gibt es auch Ausnahmen?

Etwas anders sieht es bei der Beleuchtung aus, etwa wenn Maler den Flur streichen und dafür Licht benötigen. „Laut Betriebskostenverordnung dürfen nur die Beleuchtungskosten umgelegt werden, nicht die allgemeinen Stromkosten.“

Themen Mietrecht Strom
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