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Bedeutung für Mieter und Vermieter

Renovieren, Sanieren, Modernisieren – was sind die Unterschiede?

Was ist der Unterschied wischen renovieren, modernisieren und sanieren?
Wenn die alten Fliesen gegen neue ausgetauscht werden, kann es sich um eine Sanierung oder Modernisierung handeln Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

15.10.2020, 17:20 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Sanieren, renovieren und modernisieren – zwischen diesen drei Begriffen gibt es feine Unterschiede. In manchen Fällen soll die Wohnung oder das komplette Haus aufgewertet werden, zum Beispiel optisch oder energetisch. In anderen Fällen geht es um das Reparieren von Bauschäden. Eine Übersicht, worin sich die drei Begriffe unterscheiden.

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Staubige Angelegenheiten sind meistens sowohl die Sanierung, die Renovierung als auch die Modernisierung. Doch auch wenn sich die Definitionen der drei Begriffe überschneiden, gibt es ein paar Unterschiede. Und das vor allem in Bezug auf das Mietverhältnis – aber was macht sanieren, renovieren und modernisieren dann eigentlich genau aus?

Unterschiede von sanieren, renovieren und modernisieren im Überblick

1. Sanieren

Zugrunde liegt ein Mangel oder Bauschaden, der durch die Sanierung behoben wird. Sanieren bedeutet daher üblicherweise „reparieren“. Meistens erledigen dabei Fachleute die Arbeiten, wenn es beispielsweise um ein undichtes Dach oder einen feuchten Keller geht. Eigentümer können unter Anleitung die Handwerker unterstützen.

„Sanierung ist kein mietrechtlicher Begriff“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer vom Berliner Mieterverein e. V. im Gespräch mit myHOMEBOOK. Im Mietrecht unterscheidet man lediglich zwischen Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung und Modernisierung.

„Wenn Fliesen in der Wohnung ausgetauscht werden, handelt es sich in der Regel um eine Instandsetzung“, sagt der Experte für Mietrecht. Eine Sanierung kann mehrere Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung beinhalten. Typische Sanierungsarbeiten in Haus oder in der Wohnung sind beispielsweise:

  • Asbest entfernen
  • undichte Fenster austauschen
  • eine morsche Holzbalkendecke erneuern

2. Renovieren

Beim Renovieren geht es im Unterschied zum Sanieren oder Modernisieren um die Beseitigung von zumeist kleineren optischen Mängeln. Diese Schönheitsreparaturen sind nicht unbedingt nötig, verhelfen aber zu mehr Wohnqualität und Komfort. Renovieren lässt sich meistens mit „Haus oder Wohnung verschönern“ umschreiben. Die Arbeiten können Mieter üblicherweise selbst erledigen, sie brauchen dafür eigentlich keinen Handwerker. Typische Renovierungsmaßnahmen sind unter anderem:

  • Wände streichen sowie tapezieren
  • Bodenbelag erneuern

Auch interessant: Was dürfen Mieter in der Wohnung verändern – und was nicht?

3. Modernisieren

Modernisierungsmaßnahmen bringen laut § 555b BGB die Immobilie wieder auf den aktuellen Stand, wenn es beispielsweise um die Heizungsanlage oder die Außenwanddämmung geht. Hierbei handelt es sich auch um einen mietrechtlichen Begriff. Mit einer Modernisierung senken Eigentümer beispielsweise die Energiekosten und werten das Haus insgesamt auf. Zu Modernisierungen zählen generell alle Baumaßnahmen, die den Wohnwert der Immobilie nachhaltig erhöhen, das Wohnumfeld verbessern oder Ressourcen einsparen. Generell lässt sich der Begriff auch mit „verbessern“ erklären.

Wer kommt bei einer Modernisierung für die Kosten auf?

Wild vom Mieterverein in Berlin erklärt es am Beispiel mit den alten Fliesen: „Wenn es eine Maßnahme zur Modernisierung ist, zum Beispiel der Austausch von Leitungen im Badezimmer, dann ist es möglich, die Kosten auf den Mieter abzuwälzen.“ Ansonsten handele es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, die der Vermieter trägt.

  • barrierefreier Umbau
  • Kohleöfen durch Zentralheizung austauschen
  • Wärmedämmung vom Dach

Auch interessant: Vermieter müssen Modernisierungen rechtzeitig ankündigen

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Sanieren, renovieren, modernisieren – was kann der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Laut Gesetz ist der Vermieter gegenüber dem Mieter verpflichtet, die Wohnung instand zu halten. Wenn beispielsweise die Toilettenspülung oder die Heizung defekt ist, muss der Vermieter die Reparaturkosten übernehmen. Handelt es sich aber um eine Aufwertung des Bestands, also um eine Modernisierung, kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen. Dazu zählen die Kosten für Baumaterial und Handwerker, aber auch die Eigenleistung des Vermieters. Wichtig dabei ist, dass der Vermieter die Kosten für Instandhaltung und Modernisierung deutlich voneinander trennt.

Themen: Mietrecht
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