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Gut zu wissen

Das sollte in der Hausratversicherung enthalten sein

Was sollte in einer Hausratversicherung enthalten sein?
Bei einer Hausratversicherung kann man bestimmte Leistungen dazu buchen Foto: Getty Images
Laura Graichen Redakteurin

11.11.2022, 16:41 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wird der Hausrat durch Feuer, Wasser, Einbruch oder auch Unwetter beschädigt, deckt eine Hausratversicherung die anfallenden Kosten oder die Reparatur ab. Was genau hinter der Versicherung steckt und welche Policen sich lohnen, erklärt myHOMEBOOK in diesem Artikel.

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Unter Hausrat werden sämtliche Dinge gezählt, die im Haushalt zum Leben genutzt werden. Darunter fallen sowohl Gegenstände zum Gebrauch als auch zum Verbrauch. Auch Einrichtungsgegenstände zählen zum Hausrat. Eine Hausratsversicherung schützt diese Dinge. Worauf es beim Abschluss der Versicherung zu achten gilt.

Was genau versteht man unter Hausrat?

Der Hausrat umfasst alle Gegenstände, die zur Einrichtung im Haushalt gehören und zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Außerdem gehören dazu:

  • Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
  • Textilien wie Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins
  • Kunst
  • Schmuck, Edelsteine, Perlen, Medaillen, alles aus Gold, Silber oder Platin
  • Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen
  • Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind (keine Möbel)

Die hier gelisteten Wertsachen sollten besonders gesichert aufbewahrt werden, um von der Versicherung abgedeckt zu sein, beispielsweise in einem Tresor oder Geldschrank.

Was genau ist bei einer Hausratversicherung abgedeckt?

Eine Hausratversicherung deckt unter bestimmten Voraussetzungen Schäden nach Zerstörung, Beschädigung sowie Abhandenkommen ab. Je nach Versicherungsfall ist eine Entschädigung in der Regel auf 20 Prozent der Versicherungssumme beschränkt.

Die Versicherung gilt nur für die im Schein festgehaltene Wohnung sowie Räume, die sich in Nebengebäuden befinden wie etwa Garagen. Ausnahmen gelten bei Arbeitszimmern, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, außer man kann sie nur über die Wohnung betreten.

Während eines Umzugs sind übrigens sowohl der alte als auch der neue Hausrat versichert, allerdings nur bis zwei Monate nach Beginn des Umzugs. Daher gilt: Umzüge rechtzeitig bei der Versicherung anmelden! Welche Schäden außerdem abgedeckt sind:

Feuer

Kommt es zu Schäden durch einen Brand, Blitzschlag, eine Explosion, einen Anprall oder Absturz durch ein Flugzeug, greift die Versicherung. Abgedeckt sind zudem Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder Löscharbeiten.

Leitungswasser

Rohrbrüche oder geplatzte Schläuche an Wasch- sowie Geschirrspülmaschinen sind abgedeckt. Alles andere ist Fall- und Versicherungs-abhängig.

Frost

Bei Frostschäden an sanitären Anlagen greift die Hausratversicherung.

Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub

Kommt es zu Schäden nach einem Einbruchdiebstahl, Raub oder aber Vandalismus, sind Betroffene versichert. Bei einem einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl ist dies nicht der Fall.

Sturm- und Hagel

Stürme ab einer Windstärke von 8 sind bei der Hausratversicherung abgedeckt. Unabhängig von der Windstärke sind zudem Hagelschäden versichert.

Auch interessant: Die 5 wichtigsten Versicherungen für Haus- und Wohnungsbesitzer

Was ist ein Elementarschadenschutz?

Viele Versicherer decken Schäden durch Starkregen, Grund- sowie Hochwasser nur bei einer ergänzenden Police ab, der sogenannten Elementarschadenversicherung. Sie greift auch bei:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Die Versicherung deckt zudem mögliche Folgekosten ab, die sich nach eben genannten Ereignissen ergeben können wie unter anderem Aufräum-, Hotel-, Transport-, Lagerungs- oder auch Reparaturkosten. In der Regel werden sie 100 Tage lange gezahlt und sind auf ein Tausendstel der Versicherungssumme beschränkt.

Wann lohnt sich die Zusatz-Police?

Am besten lassen sich Interessierte beraten, ob ein Elementarschadenschutz sinnvoll ist. Er empfiehlt sich aber in besonders bedrohten Gebieten, wobei hoch gefährdete Gebiete oft nicht versichert oder kostenintensiv versichert werden können.

Versicherungssumme des Hausrats ermitteln

Die Versicherungssumme setzt sich aus der Wohnfläche sowie dem Wert der Einrichtung zusammen. Man kann eine Selbstbeteiligung beim Schadenfall vereinbaren, wodurch sich die Beitragssumme reduziert. Außerdem gut zu wissen: Summen sind in Großstädten häufig höher als in ländlichen Gegenden.

Mit der Summe wird der Betrag festgemacht, den ähnliche Dinge aus dem Hausrat in neuwertigem Zustand kosten würden. Bei falscher Einschätzung können entweder zu hohe Beiträge entstehen oder die Versicherung zahlt bei einem Schadenfall nicht alles.

Vorsicht vor Unterversicherungen

Das ist unter anderem der Fall, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächlich Wert des Hausrats – eine sogenannte Unterversicherung. Kommt es dann zu einem Schaden, greift die Versicherung nur teilweise, den Rest müssen Betroffene selbst tragen.

Wie ist der Ablauf bei einem Schaden?

Kommt es tatsächlich zu einem Schaden, müssen Betroffene umgehend Polizei und Versicherer kontaktieren und ihn melden. Danach erfolgt der Schadennachweis, den man vereinfachen kann, indem man seinen Hausrat gründlich protokolliert (am besten mit Fotos und/oder Videos) und Quittungen von Neukäufen aufbewahrt.

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Welche Hausratversicherung ist die richtige für mich?

Das Angebot bei Hausratversicherungen ist groß. Vor einem Abschluss sollte sich jeder am besten unabhängig beraten lassen. Hierfür kann man die Stiftung Warentest, den Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater oder aber auch die jeweils zuständige Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

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Warum man eine Stehlgutliste anfertigen sollte

„Hausratversicherer kommen für gestohlene Habseligkeiten nach einem Einbruch auf und zahlen den Wiederbeschaffungspreis. Voraussetzung ist allerdings eine sogenannte Stehlgutliste“, sagt Bianca Boss, Vorstand im Bund der Versicherten (BdV). In einer Stehlgutliste zählt man alle entwendeten Gegenstände und ihren Wert auf. Die Liste hilft der Polizei und der Versicherung, das Gestohlene nachzuvollziehen.

Einige Dinge sollten Versicherte bei dem Anfertigen einer Stehlgutliste beachten: Man sollte schon vor einem etwaigen Einbruch die Wertgegenstände des Hausrats notieren. Am besten fotografiert man das Hab und Gut und bewahrt die Bilder mit den dazugehörigen Rechnungsbelegen auf. „So kann man Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Hausratversicherer vermeiden“, erklärt Boss. Die Stehlgutliste sollte so aktuell wie möglich gehalten werden. Bei werterhöhenden Neuanschaffungen oder wertmindernden Verkäufen muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Dabei sollte der Neuwert der Gegenstände angesetzt werden.

Themen Versicherung
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