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Hecke ragt aufs Nachbargrundstück? Welche Rechte gelten

Welche Verantwortlichkeiten sind wichtig, wenn eine Hecke das Grundstück begrenzt?
Welche Verantwortlichkeiten sind wichtig, wenn eine Hecke das Grundstück begrenzt? Foto: Getty Images
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21. April 2026, 18:38 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

In Gera haben sich kürzlich zwei Nachbarn mit Ästen vom Grünschnitt geprügelt, weil eine Diskussion über eine Hecke zwischen den beiden Grundstücken aus dem Ruder gelaufen war. Damit der nachbarschaftliche Frieden gewahrt bleibt, hat myHOMEBOOK sich schlau gemacht, was bei Hecken, die über Grundstücksgrenzen hinausragen, juristisch erlaubt ist und was nicht.

Zunächst einmal fallen sämtliche Fragen rund um die Heckenpflege unter das Nachbarschaftsrecht. Entsprechende Gesetze sind reine Ländersache, zuständig sind also die einzelnen Bundesländer. Deswegen gibt es 16 unterschiedliche Gesetze. Welche gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Bundesland für den Heckenschnitt gelten, wissen Fachanwälte vor Ort.

Zwei Arten von Hecken

Für diesen Artikel hat myHOMEBOOK mit Thomas Pliester gesprochen. Er arbeitet als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Mönchengladbach, also in NRW. Der Rechtsanwalt unterscheidet zunächst zwischen zwei Arten von Hecken. „Es gibt Hecken, die stehen exakt auf der Grundstücksgrenze und damit im gemeinsamen Miteigentum der beiden Nachbarn“, erklärt Pliester die erste und unproblematischste Heckenvariante.

Diese Hecke „gehört“ beiden Nachbarn. Deswegen dürfen sich auch beide Parteien darum kümmern. Vorherige Absprachen wären allerdings dennoch sinnvoll. „Im besten Falle hält man diesen Umstand schriftlich fest und regelt auch gleich, wer sich wie und wann um Schnitt und Pflege kümmern soll“, empfiehlt der Fachanwalt. So ein Dokument sei auch später sinnvoll, wenn beispielsweise ein Nachbar sein Haus verkauft. So wissen auch die neuen Eigentümer gleich Bescheid, wie mit der Hecke umzugehen ist.

Bei der zweiten Heckenart kommt es häufig zum Streit. Denn diese steht auf dem Grundstück eines der beiden Nachbarn. Um Schnitt und Pflege hat sich dann der Heckeneigentümer zu kümmern und zunächst einmal niemand sonst. Wenn Hecken dann Triebe bilden und teilweise verwildern, kann das den Nachbarn ohne Hecke gewaltig nerven.

Meist entscheiden Höhe und Abstand

Die gesetzliche Regelung in NRW besagt: „Hecken bis zu einer von Höhe von zwei Metern müssen einen Abstand von der nachbarschaftlichen Grundstücksgrenze von 0,5 Metern einhalten. Hecken über zwei Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens einem Meter einhalten.“ Erst wenn diese Grenzen verletzt werden, dürfte der Nachbar ohne Hecke etwas unternehmen. Allerdings nicht einfach eigenmächtig den Überhang abschneiden.

Das darf nur der Eigentümer der Hecke. Nicht erlaubt ist allerdings, dafür das nachbarschaftliche Grundstück einfach zu betreten, um die Triebe zu entfernen. Dafür benötigt er die Einwilligung des Nachbarn ohne Hecke. Wenn dieser sich durch den Überhang gestört fühlt, wird er den Heckeneigentümer allerdings sowieso dazu auffordern. Sollte dieser wiederum seiner Schnittpflege nicht nachkommen, darf selbst Hand angelegt werden.

„Reagiert der Heckeneigentümer nicht auf die Beseitigung des Überhangs und ist ihm dafür eine ausreichende Frist gesetzt worden, darf der Nachbar ohne Hecke überstehende Triebe selbst beseitigen“, beschreibt Rechtsanwalt Thomas Pliester die Reihenfolge des Handelns in so einem Fall. Denn sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist die richtige Reihenfolge der Ereignisse entscheidend.

Dazu passend: Wie hoch eine Hecke maximal sein darf

Schnitt nicht nach Lust und Laune

Hecken sollten in der Regel zweimal im Jahr vom Wildwuchs befreit werden. Der Eigentümer hat sich dabei an die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes zu halten. „Das wird in der Praxis dazu führen, dass diese Hecken für einen gewissen Zeitraum, der aber begrenzt ist, auch etwas höher sind, als sie eigentlich sein dürften. Das lässt sich je nachdem, wie schnell die Hecken wachsen, gar nicht verhindern“, betont der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Was hat das Bundesnaturschutzgesetz mit Hecken in deutschen Gärten zu tun? Ganz einfach, Hecken dienen nicht nur als Gartengrenze, sondern sind gleichzeitig bevorzugte Nistplätze für Vögel. Deswegen dürfen sie nicht nach Lust und Laune beschnitten werden. Wer sich nicht daran hält und die Behörden bekommen davon Wind, den erwartet ein saftiges Bußgeld, in manchen Bundesländern in Höhe von mehreren tausend Euro.

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Wann muss der Eigentümer die Hecke entfernen?

Nun zur entscheidenden Frage: Wann darf denn der Heckeneigentümer dazu aufgefordert werden, den grünen Grenzstreifen komplett zu entfernen? Zumindest in NRW wird es an dieser Stelle kompliziert, weiß Thomas Pliester: „Hält die Hecke den erforderlichen Grenzabstand nicht ein, dann kann die Entfernung der Hecke verlangt werden. Allerdings gilt hier die sogenannte Ausschlussfrist für Beseitigungsansprüche nach § 47 Nachbarrechtsgesetz NRW. Diese beträgt sechs Jahre.“

Für den juristischen Laien übersetzt bedeutet das, nach einer bestimmten Zeit, in dem Falle in NRW nach sechs Jahren, kann ein bestimmter Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, auch wenn dieser der Sache nach bestehen würde. Die Frage, wann eine solche Frist beginnt, sorgt oft für Streit. Selbst Juristen kommen hier ins Grübeln.

Thomas Pliester unterscheidet an dieser Stelle zwei Situationen: „Wenn der Mindestabstand von 0,5 Metern unterschritten ist, dann kommt es auf die Höhe der Hecke überhaupt nicht an. Dann beginnt die Ausschlussfrist meines Erachtens mit der Anpflanzung der Hecke zu laufen. Ist ein Mindestabstand von 0,5 Metern eingehalten, dann wäre mit diesem Mindestabstand eine Hecke bis zu zwei Metern Höhe zulässig. In diesem Falle beginnt dann die Ausschlussfrist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem die Hecke die zulässigen zwei Meter überschreitet.“

Wie sieht es mit der eigenen Hecke aus?

Alles nicht so einfach. Oft helfen bei Heckenstreitigkeiten auch aktuelle Gerichtsurteile, um die Situation im heimischen Garten einzuordnen. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2025 entschieden, dass es im Nachbarrecht keine feste Höhengrenze von beispielsweise drei Metern für Hecken gibt, unabhängig vom jeweiligen Landesgesetz. Stattdessen gelten nur die im Landesnachbarrecht festgelegten Abstände zur Grundstücksgrenze. Demnach sind hohe Hecken erlaubt, solange die geltenden Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Bereits im Jahr 2017 hat ebenfalls der Bundesgerichtshof entschieden, dass Nachbarn in Schleswig-Holstein vor einer Klage wegen Rückschnitt von Hecken oder Bäumen ein Schlichtungsverfahren bei einer Gütestelle durchlaufen müssen, auch wenn eine Ausschlussfrist läuft. Da die Nachbarn das nicht taten, wurde die Klage abgewiesen.

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