4. März 2026, 8:41 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Eine schlecht eingestellte Heizung treibt nicht nur die Kosten in die Höhe, sondern belastet auch das Klima. Doch viele Eigentümer wissen nicht, dass sie ihre Anlage nach einer bestimmten Laufzeit prüfen lassen müssen – in größeren Wohngebäuden ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer betroffen ist und welche Fristen 2026 entscheidend werden, erfahren Sie hier.
Gesetzliche Pflicht nach 16 Jahren Betriebsdauer
Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Energie, senkt den CO2-Ausstoß und reduziert laufende Kosten. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten schreibt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes deshalb einen verpflichtenden Heizungscheck vor. Obwohl es zuletzt Ansätze zur Abschaffung des Heizungsgesetzes gab – der Heizungscheck ist davon aktuell nicht betroffen. Das bestätigte auch das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau auf myHOMEBOOK-Anfrage. Die Vorgabe gilt für Anlagen mit Wasser als Wärmeträger. Dazu zählen Gas-, Öl- und Holzheizungen.
Nach 16 Betriebsjahren müssen diese Systeme von Fachleuten überprüft werden. Heizungen, die 2010 installiert wurden, fallen damit noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht. Für ältere Anlagen gelten Übergangsfristen: Wurde die Heizung vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 eingebaut, bleibt Zeit bis zum 30. September 2027. Ausgenommen sind Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation sowie Systeme, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen. Für Wärmepumpen in entsprechenden Gebäuden existiert eine gesonderte Prüfpflicht.
Gestaffelte Fristen je nach Einbaujahr
Das GEG legt die Termine abhängig vom Installationsdatum fest. Konkret bedeutet das:
- Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren geprüft sein.
- Einbau im Oktober 2009: Prüfung bis September 2025 erfolgt sein.
- Einbau im April 2010: Prüfung bis März 2026.
- Einbau im September 2010: Prüfung bis August 2026.
Für Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 gilt die verlängerte Frist bis 30. September 2027.
Stellen Fachleute bei der Überprüfung Optimierungsbedarf fest, sind Eigentümer verpflichtet, die empfohlenen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist eine möglichst effiziente Energienutzung. Dafür müssen zunächst Energieverluste identifiziert und anschließend beseitigt werden.
Was beim Heizungscheck überprüft wird
Mit der Prüfung dürfen Fachbetriebe für Heizungsinstallation oder Energieberatung sowie Schornsteinfeger beauftragt werden. Zunächst kontrollieren die Fachleute, ob die Regelungseinstellungen zur tatsächlichen Nutzung des Gebäudes passen. Außerdem prüfen die Fachleute, ob ein hydraulischer Abgleich erfolgt ist. Weitere Punkte sind die mögliche Absenkung der Vorlauftemperatur, die Effizienz der Heizungspumpe sowie eine lückenlose Dämmung der Rohrleitungen.
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Hydraulischer Abgleich – was steckt dahinter?
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Was ein hydraulischer Abgleich bringt
Ein zentraler Bestandteil der Optimierung ist der hydraulische Abgleich. Er sorgt dafür, dass jeder Heizkörper exakt die benötigte Menge Heizwasser erhält – insbesondere solche, die weit vom Heizkessel entfernt sind.
Grundlage ist eine Heizlastberechnung. Dabei ermitteln Fachleute, wie gut das Gebäude gedämmt ist und wie viel Wärme jeder Raum benötigt. Entsprechend lässt sich der erforderliche Wasserdurchfluss für jeden Heizkörper berechnen und einstellen. Zusätzlich kontrollieren die Techniker den notwendigen Pumpendruck, damit sich die Wärme gleichmäßig verteilt.
Nach einem erfolgreichen hydraulischen Abgleich reguliert die Heizungspumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. Häufig lässt sich in diesem Zuge auch die Vorlauftemperatur senken. Das spart Energie und senkt die Kosten.
Fristen im Blick behalten und Termine bündeln
Eigentümer können den verpflichtenden Heizungscheck mit ohnehin anstehenden Terminen verbinden, etwa mit der regulären Wartung, der Feuerstättenschau oder dem Kaminkehrtermin. Angesichts der gestaffelten Fristen empfiehlt Zukunft Altbau, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren – hauptsächlich für Anlagen aus dem Jahr 2010, bei denen die Prüffrist 2026 endet.