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Eine Anwältin klärt auf

Wie viel Lärm dürfen Kinder im Garten machen?

Beim Spielen im Garten fliegt schnell mal ein Ball aufs angrenzende Grundstück. Nachbarn müssen das hinnehmen
Beim Spielen im Garten fliegt schnell mal ein Ball aufs angrenzende Grundstück. Nachbarn müssen das hinnehmen Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

25. Mai 2026, 12:59 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Während sich die einen Nachbarn über die Gesellschaft spielender Kinder freuen, fühlen sich die anderen eher gestört. Doch wie viel Kinderlärm, stibitzte Äpfel und fehlgeleitete Bälle muss man erdulden? myHOMEBOOK hat dazu zwei Experten zurate gezogen. Sie erklären, wie viel Lärm Kinder im Garten machen dürfen.

Ein Nachbarschaftsstreit kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht ist es das zu späte Rasenmähen, der immer bellende Hund oder der Lärm der Kinder, die im Garten spielen. Letztere können noch für andere Streitigkeiten mit den Nachbarn sorgen. Eine Expertin erklärt, ab wann Nachbarn sich berechtigt beschweren dürfen.

Wie laut dürfen Kinder sein? Der Einzelfall entscheidet

Nachbarn müssen von Kindern ausgehenden Lärm im Garten in erhöhtem Maße dulden. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Geräusche von Kindern kein Lärm im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind. „In welchem Maße genau der Lärm zu dulden ist, hängt vom Einzelfall ab“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Sitz in Berlin. Kriterien sind das Alter und die Reife des Kindes sowie die Spielmöglichkeiten des Kindes in der näheren Umgebung.

Ab dann kann Kinderlärm unzulässig werden

Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt: „Wenn Kinder beispielsweise spätabends noch dauerhaft laut in der Wohnung toben, kann auch dies unzulässig werden. Grundsätzlich gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe.“ Im Nachbarschaftsrecht sei grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zentral. Man sollte also stets auch die Interessen der Nachbarn berücksichtigen.

„Wenn es bei einem Nachbarstreit hart auf hart kommt, muss ein Sachverständiger eine Lärmmessung vornehmen“, ergänzt Ludwig Scherzler, Münchner Anwalt für Nachbarschaftsrecht. Ein kostengünstigerer Weg: Nachbarn können sich mit einer Schiedsperson an einen Tisch setzen und miteinander reden.

Auch interessant: Streit mit dem Nachbarn? Was man im Garten tun darf – und was nicht

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Dürfen Kinder das Obst aus Nachbars Garten pflücken?

Das ist grundsätzlich verboten. „Diese Aussage ist auch dann gültig, wenn die Äste des Baumes über den Gartenzaun reichen“, sagt Wagner. Wer von Nachbars Baum pflückt, begeht formal einen Diebstahl. Anders sieht es aus, wenn das Obst aufs eigene Grundstück fällt. „Diese Früchte dürfen aufgesammelt und verzehrt werden“, erklärt Scherzler.

Auch wenn die jüngsten Familienmitglieder etwas Unerlaubtes tun: Der Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nur eingeschränkt. „Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben“, stellt Scherzler klar. Je älter und verständiger die Kinder sind, desto weniger müssen sie überwacht werden. Im eigenen Garten müssen Eltern selbst Kindergartenkinder nicht ununterbrochen beaufsichtigen. Falls doch einmal Früchte von nebenan im Mund des Nachwuchses landen, empfiehlt Wagner Eltern, ein Zeichen für den nachbarlichen Frieden zu setzen und Ersatz anzubieten.

Auch interessant: Was tun, wenn der Nachbar ständig in die Wohnung gafft?

Was, wenn ständig Bälle oder anderes Spielzeug über den Zaun fliegen?

Fliegt gelegentlich ein Ball über den Gartenzaun, muss der Nachbar dies dulden. Ebenso muss er hinnehmen, dass der Ball zurückgeholt wird – er muss dafür aber seine Erlaubnis geben. „Einfach so auf das Nachbargrundstück zu gehen, könnte unter Umständen sogar Hausfriedensbruch darstellen“, erklärt Wagner.

Fliegt immer wieder Spielzeug in den Garten nebenan, muss der Nachbar dies jedoch nicht ohne Weiteres hinnehmen. „Der Nachbar ist zwar verpflichtet, das Spielzeug herauszurücken, er muss es aber nicht zwingend sofort tun“, erklärt Scherzler.

Rechtlicher Rahmen hin oder her: „Im Idealfall setzen sich Nachbarn an einen Tisch und loten gemeinsam eine Lösung aus“, empfiehlt Bodo Winter vom Bundesvorstand des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Sind beide Seiten völlig zerstritten, kann ein Dritter helfen, etwa eine Schiedsperson.

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