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Müssen Mieter Dübellöcher beim Auszug verschließen?

Mietrecht

Müssen Mieter beim Auszug Dübellöcher beseitigen?

Dübellöcher in der Wand
Ob Mieter beim Auszug die Dübellöcher in der Wand beseitigen müssen, regelt nun ein aktuelles Urteil.Foto: IStock / PicturePartners

Wenn man Bilder aufhängt oder Lampen an der Wand montiert, bleiben Dübellöcher zurück. Beim Auszug fragen sich viele Mieter, ob man diese beseitigen muss. Ein aktuelles Urteil entschied, wie sich Mieter richtig verhalten sollten.

Mieter werden oft verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Häufig fragen sich Mieter dabei, ob sie auch die unschönen Dübellöcher an der Wand beseitigen müssen. Die Klauseln im Mietvertrag sind nämlich häufig unwirksam. Das bedeutet aber nicht, dass Mieter die Wohnung am Ende zurückgeben können, wie sie wollen.

Dübellöcher und Wandfarbe – was Mieter beim Auszug beachten sollten

Wie Mieter ihre Wände streichen, können sie selbst entscheiden. Kräftige Farben müssen Mieter beim Auszug aber beseitigen. Auch, wenn der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Wupptertal (Az.: 9 S 18/20), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr 16/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Dübellöcher und kräftige Latexfarbe gehen nach Ansicht der Richter nicht.

Dazu passend: Schönheitsreparaturen – unwirksame Klauseln und angemessene Fristen

In dem verhandelten Fall waren die Mieter ausgezogen, ohne die Wohnung zu renovieren. Die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag waren unwirksam. Nach der Rückgabe der Wohnung verlangten die Mieter Rückzahlung der Kaution, Erstattung von versehentlich zu viel gezahlten Mieten und die Auszahlung eines Guthabens aus einer Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter rechnete die Beseitigung der Dübellöcher und das Überstreichen der kräftigen Latexfarbe an den Wänden gegen.

Gericht entscheidet zu Gunsten des Vermieters

Zu Recht: Die Mieter seien schadenersatzpflichtig, so das Gericht. Dübellöcher seien bei Beendigung des Mietverhältnisses zu verschließen, auch wenn diese während des Mietverhältnisses im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs angebracht wurden. Die Beseitigungspflicht bestehe nicht nur bei einem atypischen Nutzerverhalten.

Auch interessant: Wann Schönheitsreparaturen auch in möblierten Wohnungen nötig sind

Auch bei kräftigen Latexfarben an den Wänden seien Mieter verpflichtet, die Wohnung wieder so herzustellen, dass normale Schönheitsreparaturen ausgereicht hätten. Allerdings habe der Vermieter keinen Anspruch auf Ersatz von Mietausfall: Aufgrund der unzulässigen Klauseln im Mietvertrag sei er ohnehin zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.

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