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Änderungen ab 2026

Aus für den Gelben Sack in diesen Städten

Müllentsorgung
Bei der Trennung und Entsorgung von Müll im Haushalt gibt es ab 2026 einige Neuerungen für Verbraucher Foto: Getty Images
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Felix Mildner
Redaktionsleiter

17. Dezember 2025, 12:58 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Mit dem Jahreswechsel kommen auf Haushalte in Deutschland einige Änderungen zu – unter anderem auch bei der Müllentsorgung. Welche neuen Regelungen sollte man kennen?

Wichtig vorab: Die Regeln bei der Müllentsorgung unterscheiden sich in Deutschland je nach Region. Im Grunde kann sogar jede Kommune eigene Vorschriften definieren, die dann entsprechend gelten. Es gibt aber auch einige übergreifende Änderungen bei der Müllentsorgung ab 2026. Befolgt man sie nicht, kann im Fall des Falles sogar ein Bußgeld drohen.

Gelber Sack wird in mehreren Städten abgeschafft

Einige Städte und Gemeinden stellen 2026 auf die Gelbe Tonne um – der Gelbe Sack verschwindet damit zunehmend aus deutschen Städten. Betroffen sind unter anderem Teile von Wiesbaden, Bochum, Dessau-Roßlau und Lüneburg.

In vielen Fällen wird der Verpackungsmüll künftig nur noch alle zwei Wochen statt wöchentlich abgeholt. Der Umstieg erfolgt unter anderem aus Umweltgründen: Die Gelbe Tonne gilt als robuster gegenüber Witterungseinflüssen, während die Säcke häufig von Tieren aufgerissen werden, was zu herumfliegendem Müll führt.

„Ein flächendeckender, bundesweiter Austausch ist nicht vorgesehen und so rechtlich auch nicht möglich“, erklärt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). „Allerdings können die Kommunen – also die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – einen solchen Wechsel des Sammelsystems für Leichtverpackungen vorschreiben.“

Einheitliches Symbol für Elektro-Rückgabe ab Januar

Bereits seit 2006 darf man ausgediente Elektrogeräte nicht mehr im Restmüll oder der Gelben Tonne entsorgen. Doch mit einer Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) setzt die Bundesregierung nun zusätzliche Vorgaben einer EU-Richtlinie um.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen bundesweit alle Sammel- und Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte deutlich gekennzeichnet sein. Das neue Symbol trägt den Namen „Elektrogeräte-Rücknahme“ und zeigt einen grünen Stecker, der von zwei kreisförmig angeordneten Pfeilen umrandet ist. Es erinnert optisch an den bekannten Grünen Punkt.

Ein zentrales Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Rückgabe kleiner Elektrogeräte zu erleichtern. Wichtig für Verbraucher: Alle Verkaufsstellen müssen Altgeräte zurücknehmen – unabhängig davon, ob man dort ein neues Gerät gekauft hat. Zudem sind Händler verpflichtet, deutlich auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen.

Verkaufsstellen müssen E-Zigaretten zurücknehmen

Auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer fallen unter diese Pflicht, wie die Verbraucherzentrale informiert. Die Verkaufsstellen sind ebenfalls verpflichtet, sie zurückzunehmen. Die neuen Rücknahmestellen müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 eingerichtet sein, das Gesetz selbst tritt jedoch bereits am 1. Januar in Kraft.

Änderungen bei der Biotonne

Obwohl die Biotonne eigentlich seit 2015 bundesweit gesetzlich vorgeschrieben ist, existiert sie nicht überall in Deutschland flächendeckend. Ein Beispiel ist der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz: Dort war die Biotonne bisher nur in größeren Orten verfügbar – und das auf freiwilliger Basis.

Ab 2026 wird sie nun auch im Landkreis verpflichtend eingeführt und alle 14 Tage geleert, wie es in vielen anderen Kommunen bereits üblich ist. Zusätzlich gelten bundesweit bereits seit dem 1. Mai 2025 strengere Regeln für die korrekte Entsorgung von Bioabfällen.

Neue Mülltonnen mit Chip-Technologie

In einigen Regionen Deutschlands werden Anfang 2026 bestehende Mülltonnen durch Modelle mit integrierter Chip-Technologie ersetzt. Die Chips enthalten je nach Kommune unterschiedliche Informationen – in der Regel jedoch lediglich eine Identifikationsnummer, mit der die Tonne einem Haushalt zugeordnet werden kann.

Die Entsorgungsunternehmen erfassen laut eigenen Angaben weder personenbezogene Daten noch Angaben zum Inhalt der Tonne. Die Chips sollen dafür sorgen, die Touren effizienter zu planen. Dadurch können die Entsorger bestimmte Gebiete seltener oder häufiger anfahren und leeren. „Für Haushalte, die weniger Müll produzieren, deren Tonne also seltener geleert werden muss, können dank des Chips die Kosten für die Müllentsorgung sinken“, erklärte eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) auf myHOMEBOOK-Anfrage.

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Deutliche Gebührenerhöhungen ab Januar

Diese Neuerung bei der Müllentsorgung gilt ab 2026 weitestgehend flächendeckend, wenn auch nicht einheitlich: Die Müllgebühren werden teurer. Viele Entsorgungsbetriebe haben Gebührenerhöhungen zum 1. Januar 2026 angekündigt.

In Hamburg müssen Vier-Personen-Haushalte beispielsweise im Schnitt neun Euro mehr für die Müllabfuhr einplanen – ein Anstieg von 3,4 Prozent. In Detmold muss ein Haushalt mit vier Personen nach Angaben der Stadt 28 Euro pro Jahr mehr bezahlen. Die Höhe der Kosten hängt stark vom jeweiligen Wohnort ab.

Achtung, Bußgeld! Verstöße können teuer werden

Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen. Besonders bei der unsachgemäßen Entsorgung von Elektroschrott kennen die Behörden wenig Nachsicht.

Die Strafen beginnen in Mecklenburg-Vorpommern bereits bei 10 Euro, können jedoch – je nach Art der Falschentsorgung und Region – deutlich höher ausfallen. In Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen sind laut Bußgeldkatalog bis zu 2500 Euro möglich. Wer mehrere Elektrogeräte falsch entsorgt, riskiert in Sachsen sogar ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

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