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Beim Zurückbringen

Plastikflasche oder Dose zerdrückt? So gibt es trotzdem Pfand

Verbeulte Dosen
Bekommt man auch Pfand, wenn die Dosen beim Zurückgeben so aussehen? Foto: Getty Images/iStockphoto/ancoay
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Felix Mildner
Redaktionsleiter

19. September 2025, 10:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Zerdrückte Dosen, verbeulte Flaschen – beim Pfandautomaten kann das schnell zu Problemen führen. Doch nicht immer ist das Pfand verloren, nur weil der Automat streikt oder die Dosen beschädigt sind. Wer kaputte Verpackungen zurückgeben will, sollte bestimmte Regeln kennen.

Händler dürfen Pfand bei beschädigten Dosen und Flaschen nicht verweigern

Viele Automaten verweigern die Annahme von Pfand, wenn Flaschen oder Dosen deformiert oder beschädigt sind. Doch bei Einweg-Verpackungen wie Getränkedosen oder Plastikflaschen ist das nicht zwangsläufig das Aus für die Pfandrückgabe.

„Wenn ein Händler Getränkedosen verkauft, muss er alle Getränkedosen zurücknehmen, unabhängig von Marke, Form oder Inhalt“, bestätigt Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Diese Pflicht zur Rücknahme gilt auch für Einwegflaschen aus Kunststoff oder Glas mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Millilitern und drei Litern.

Dazu passend: Warum es auf manche Flaschen kein Pfand gibt

Welche Ausnahmen es dabei gibt

Bestimmte Verpackungen sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen – etwa Getränkekartons wie Tetra Paks oder diätetische Spezialprodukte. Auch kleinere Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen nur Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.

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Rückgabe auch ohne lesbaren Barcode möglich

Beschädigte Verpackungen, bei denen der Barcode oder das Pfandlogo unleserlich sind, sind ebenfalls nicht automatisch vom Pfand ausgeschlossen. Solange man die Dose oder die Flasche noch eindeutig identifizieren kann, müssen Händler beschädigtes Pfand laut VZB-Juristin Reinke erstatten. Funktioniert der Automat nicht, dürfen Kunden sich an das Personal wenden und die Rückgabe manuell abwickeln lassen.

Andere Regelungen bei Mehrweg

Während bei Einwegverpackungen eine umfassende Rücknahmepflicht gilt, ist es bei Mehrweg anders geregelt: Händler müssen Mehrwegflaschen nur dann zurücknehmen, wenn sie diese auch führen.

Der Unterschied zwischen Einweg und Mehrweg
Auf Einwegflaschen und Einwegdosen gibt es ein Pfand von 25 Cent. Bei Mehrwegflaschen – egal ob aus Plastik oder Glas – bekommt man zumeist 15 Cent, bei Bierflaschen sind es meist nur acht Cent. Mehrweg-Pfandflaschen werden anschließend gereinigt und wieder befüllt. Einwegflaschen werden nur einmal benutzt und danach recycelt.

Fazit: Auch beschädigte Flaschen oder Dosen können zurückgegeben werden – vorausgesetzt, sie sind noch als pfandpflichtig erkennbar. Wer Probleme mit dem Automaten hat, sollte sich nicht scheuen, das Gespräch mit dem Personal zu suchen.

Mit Material der dpa

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