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Mittlerweile ein Pflicht-Gerät

Rauchmelder selbst prüfen, abschalten, austauschen – was ist erlaubt?

Rauchmelder sollten regelmäßig gewartet werden
Rauchmelder sollten regelmäßig gewartet werden Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

15.01.2021, 17:05 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile eine Rauchmelderpflicht. In Mietverhältnissen ist der Vermieter für die Installation und Wartung zuständig. Aber darf man die Geräte als Mieter auch selbst kontrollieren oder bei Bedarf austauschen?

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Inzwischen ist die Pflicht für Rauchmelder deutschlandweit ausgerollt. Auch in Berlin und Brandenburg – den beiden letzten Bundesländern – mussten bis Ende 2020 alle Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bei allen Neubauten sind die Warngeräte hingegen bereits Pflicht. myHOMEBOOK hat bei einer Expertin nachgefragt, ob man Rauchmelder auch selbst prüfen darf – oder sie auch mal deaktivieren kann.

Wer haftet im Schadensfall, wenn kein Rauchmelder installiert ist?

Sollte auch im Jahr 2021 eine Wohnung noch nicht mit einem Rauchmelder ausgerüstet sein, gibt es dafür keine Strafe. Im Schadensfall kann das jedoch zu großen Problemen führen, und zwar für Vermieter und Mieter. Brennt es in der Wohnung und kommen dadurch Personen zu Schaden, kann eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung drohen.

Hinweis: Auf die Gebäude- oder Hausratsversicherung hat ein Brandschaden in der Regel keinerlei Auswirkung, sollte ein Rauchmelder fehlen. Denn selbst ein funktionierender Rauchmelder kann nicht verhindern, dass es brennt.

Wie oft muss man Rauchmelder prüfen?

„Die Vorschriften zur Rauchmelderwartung sind in der Rauchmelder DIN 14676 geregelt“, erklärt Claudia Groetschel von der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ der gemeinnützigen Organisation Forum Brandrauchprävention e. V. auf Anfrage von myHOMEBOOK. Die Prüfung und Pflege der Melder soll demnach regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle zwölf Monate.

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Wer übernimmt die Wartung?

Der Mieter ist in neun von 16 Bundesländern selbst dafür verantwortlich, die Rauchmelder zu prüfen. „In den restlichen Bundesländern ist der Vermieter beziehungsweise Eigentümer in der Pflicht“, so Groetschel. In diesen Bundesländern muss sich der Mieter um die Wartung kümmern:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

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Aber: Die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht – die beispielsweise auch bei einem eingebauten Elektroherd greift – liegt immer noch beim Vermieter. Im Streitfall kann dies durchaus relevant werden. Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass die Rauchmelder betriebsbereit gehalten werden – auch wenn Dritte die Wartung übernehmen. „Die großen Vermieter machen das in der Regel selbst“, erklärt Groetschel im Gespräch mit myHOMEBOOK. Vor allem große Wohnungsbaugesellschaften möchten sicherstellen, dass in den Wohnungen auch vorschriftsmäßig Rauchmelder installiert sind und sich dabei nicht auf die Mieter verlassen.

Kann der Vermieter das Prüfen auf den Mieter übertragen?

Die Verantwortung für das Prüfen der Rauchmelder kann vom Vermieter durch eine Vereinbarung auf den Mieter übertragen werden. „Und insgesamt liegt die Verantwortung immer beim Vermieter“, erklärt Groetschel. Dieser muss sicherstellen, dass die Wartung fachgerecht durchgeführt wird.

Aber auch Dritte, also externe Dienstleister, können die Wartung übertragen bekommen. Der Vermieter kann dadurch sicherstellen, dass Installation und Prüfung der Melder fachgemäß durchgeführt werden. Der Vermieter hat dadurch weniger Aufwand und kann durch die Übertragung auch sein Haftungsrisiko verkleinern.

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So prüft man den Rauchmelder

Laut Forum Brandrauchprävention lässt sich Funktionalität der Rauchmelder in wenigen Schritten überprüfen. In der Regel übernimmt das der Vermieter oder die Hausverwaltung, insofern die Kontrolle nicht auf den Mieter übertragen wurde. „Mieter können unterjährig durch Betätigen des Testknopfes selbst prüfen, ob ihre Melder funktionstüchtig sind“, sagt Groetschel. Die Bauordnungen der Länder legen jedoch fest, wer dafür zuständig und damit auch verantwortlich ist.

  • Lage des Rauchmelders: Die Melder gehören in die Räume, wo Menschen schlafen – also in Kinder-, Schlaf- und gegebenenfalls Gästezimmer.
  • Testen mit Prüftaste: Am Rauchmelder befindet sich eine kleine Taste, die beim Betätigen einen Signalton ertönen lässt. Kommt kein Geräusch, muss man die Batterie wechseln oder das ganze Gerät ist defekt und muss ausgetauscht werden.
  • Generelle Überprüfung: Kontrollieren Sie, ob das Loch für den Raucheintritt frei ist und sich kein Staub abgelagert hat. Stark verschmutzte oder gar kaputte Geräte sollte man ersetzen.
  • Die richtige Umgebung: In nächster Nähe zum Rauchmelder – also im Umkreis von mindestens einem halben Meter – sollten sich keine Hindernisse befinden. Dazu zählen Wände, Lampen oder Raumteiler.

Wichtig: Dokumentieren Sie, wann und wie Sie den Rauchmelder gewartet haben. Zudem sollte man in die Gebrauchsanleitung schauen und die Herstellerangaben beachten. So gehen Sie bei der Wartung des Rauchmelders vor:

Batterien beim Rauchmelder austauschen

Wenn die Batterie beim Rauchmelder leer ist, muss sie zeitnah gewechselt werden. Achten Sie beim Rauchmelder auf das Qualitätssiegel „Q“. Befindet es sich nicht auf dem Gerät, muss man die Batterie üblicherweise nach Herstellerangaben regelmäßig austauschen. Befindet sich jedoch ein „Q“ auf dem Rauchmelder, handelt es sich um eine Batterie mit zehnjähriger Laufzeit. Wenn dennoch ein Signalton ertönt, muss man den kompletten Rauchmelder auswechseln.

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Darf man den Rauchmelder auch mal ausschalten?

Der Rauchmelder hat üblicherweise keinen „AUS-Knopf“, denn er soll ja jederzeit bereit sein, einen Brand anzuzeigen. Es gibt jedoch Melder mit Stummschaltung, zum Beispiel für die Küche, weiß Groetschel: „Diese kann man vorübergehend bei einem Alarm stumm schalten, sie setzen sich dann selbsttätig zurück und sind nach kurzer Zeit wieder einsatzbereit.“

Themen Mietrecht
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