15. Januar 2026, 17:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Nach dem heftigen Wintereinbruch mit Sturm, Schnee und Eis steigt nun das Thermometer wieder – ein idealer Zeitpunkt, um Haus und Grundstück auf mögliche Schäden zu kontrollieren. Was Hausbesitzer dabei im Blick behalten sollten, ist nicht nur eine Frage der Vorsorge, sondern kann später hohe Reparaturkosten vermeiden.
Dach und Regenrinnen auf Schäden prüfen
Sobald Eis und Schnee geschmolzen sind, lohnt sich ein kritischer Blick auf das Dach. Vor allem verrutschte oder beschädigte Ziegel sowie lockere Einfassungen bergen laut dem Haus & Grund Landesverband Bremen ein Risiko. Verrutschte oder beschädigte Dachziegel, gelockerte Einfassungen und verstopfte Dachrinnen und Fallrohre können hier zu Wassereintritt führen.
Zusätzlich könne auch Feuchtigkeit auf den Dachboden gelangt sein, wenn Sturmwind unter die Dachziegel oder durch Lüftungsziegel gedrungen sei. Auch das sollte man kontrollieren , um Folgeschäden zu vermeiden.
Fassade, Fenster und Keller unter die Lupe nehmen
Neben dem Dach sind auch Außenwände und Fenster wichtige Punkte. Haus & Grund rät dazu, Fassade und Mauerwerk nach neuen oder gewachsenen Rissen, Abplatzungen oder Feuchtigkeitsspuren abzusuchen. Auch Fenster- und Türdichtungen, Rahmen und Rollläden sollten Eigentümer auf Unversehrtheit prüfen. Zusätzlicher Tipp: die Kellerwände auf Undichtigkeiten und Feuchteschäden prüfen.
Frostgefahr für Wasserleitungen nicht unterschätzen
Außenleitungen und Außenwasserhähne sind besonders frostgefährdet. Sie sollten bei jedem Kontrollgang berücksichtigt werden. Idealerweise wurden sie bereits vor dem ersten Frost entleert, inklusive aller Restwassermengen. Hat man dies versäumt, gilt besondere Vorsicht beim Auftauen gefrorener Leitungen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt vor der Praxis, eingefrorene Leitungen nicht mit Heißluftpistolen oder offenen Flammen aufzutauen. Die Brandgefahr sei zu hoch.
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Wasserschäden rasch dokumentieren und melden
Ist ein Wasserrohr geplatzt oder tropft, sind schnelle Maßnahmen notwendig. In einem solchen Fall sollte man umgehend den Hauptwasserhahn sowie den Strom abschalten. Auch bei kleineren Lecks empfehlen Experten, sofort zu handeln. Wichtig ist die Dokumentation: Fotos anfertigen und sowohl Fachbetriebe als auch die Wohngebäudeversicherung informieren.
Welche Versicherung springt bei Frostschäden ein?
Laut Haus und Grund schützt die Wohngebäudeversicherung fest verbaute Gebäudeteile wie Dach, Mauern, Leitungen oder Heizung vor Frostschäden. Bewegliches Eigentum ist hingegen über die Hausratversicherung abgesichert, wenn der Schaden durch austretendes Wasser entstanden ist.
Doch nicht jeden Schaden übernimmt die Versicherung automatisch. Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist ausreichende Vorsorge: Räume müssen dauerhaft auf mindestens 16 Grad Celsius beheizt werden, und bei längerer Abwesenheit sollten Wasserleitungen entleert sein. Hat man dies versäumt, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder ganz verweigern.
Mit Material der dpa