Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Experten klären auf

Darf der Vermieter Fotos in meiner Wohnung machen?

Wenn eine Wohnung vermietet werden soll oder es einen Schadenfall gibt, bitten Vermieter häufig darum, Fotos in der Mietwohnung zu machen. Ob sie das aber dürfen, entscheidet der Mieter.
Wenn eine Wohnung vermietet werden soll oder es einen Schadenfall gibt, bitten Vermieter häufig darum, Fotos in der Mietwohnung zu machen. Ob sie das aber dürfen, entscheidet der Mieter. Foto: iStock/centralitalliance
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

07.01.2023, 11:25 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ist in der Wohnung etwas kaputt oder hat man vor auszuziehen, bitten Vermieter häufig darum, Fotos von der Wohnung oder vom Schaden zu machen. Ob sie das aber tatsächlich dürfen, hat der Mieter zu entscheiden.

Artikel teilen

In der Wohnung kann man sich rundum frei fühlen. Die eigenen vier Wände sind der privateste Bereich, den man haben kann. Manchmal kommt es aber vor, dass Vermieter, Makler oder Verwalter in diesen Bereich, eindringen wollen, sie wollen Fotos von der Mietwohnung machen. Das dürfen sie nicht einfach so. Die Entscheidung, ob beziehungsweise wer wann in die Wohnung zum Fotografieren darf, liegt ganz allein beim Mieter, auch wenn die Wohnung vermietet werden soll, das stellt der Deutsche Mieterbund klar.

Mehr zum Thema

Darf der Vermieter Fotos in der Mietwohnung machen?

Zutritt in die Zimmer haben Vermieter, Wohnungsverwalter und Makler sowieso nur, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt – also zum Beispiel Neuvermietung oder Verkauf anstehen oder etwas modernisiert oder repariert werden muss. Dafür müssen sie die Besichtigung rechtzeitig ankündigen und den genauen Termin mit Uhrzeit mit dem Mieter abstimmen, so der DMB.

Aber selbst dann darf gegen den Willen des Mieters in seiner Wohnung nicht fotografiert werden. Er ist der alleinige Besitzer der Wohnung und hat damit das Entscheidungsrecht. Hinzu kommt, dass Fotos in die Privatsphäre eingreifen können, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Denn gewollt oder ungewollt können die Bilder auch etwas der Lebensart der Mieter, ihrer Einrichtung oder andere intime Einzelheiten zeigen.

Gerade wenn ein Nachmieter oder Käufer gesucht wird, tauchen in Maklerexposés oder Inseraten oft ganze Fotoserien auf. Sie sollen Interessenten ein anschauliches Bild liefern.

Auch interessant: Was sich ab Januar 2023 für Mieter und Eigentümer ändert

Mit Material der dpa

Themen #amazon Mietrecht
Das erste Werkzeug für jedes Projekt – heyOBI
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.