Zwar wird es tagsüber schon spürbar wärmer, in der Nacht aber kühlt es noch deutlich ab. Für einige Grund genug, die Heizung laufen zu lassen. Was aber, wenn Vermieter zentral ausschalten?
Dem Vermieter ist es warm genug und damit wird die Heizung ausgeschaltet? Ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn es keinen rechtsverbindlichen Zeitraum gibt, müssen sich Vermieter an gewisse Stichtage halten. Schließlich soll niemand in seiner Wohnung frieren müssen. Wann dürfen Vermieter die Heizung abstellen – und bis wann muss sie noch laufen?
Wann der Vermieter die Heizung abstellen darf
Eine konkrete gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland laut der Verbraucherplattform „Intelligent heizen“ zwar nicht. In der Rechtsprechung habe sich aber der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 30. April etabliert. In dieser Zeit müssten Vermieterinnen und Vermieter sicherstellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert. Theoretisch können Vermieterinnen und Vermieter also am 1. Mai die Heizung zentral abstellen. Je nach Region und Witterung kann es Abweichungen geben.
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Wie warm muss die Heizung sein?
Innerhalb der Heizperiode müssen Vermieterinnen und Vermieter der Verbraucherplattform zufolge Raumtemperaturen von 20 bis 22 Grad gewährleisten. Nur in der Nacht, zwischen 24 und 6 Uhr, könne diese auf mindestens 16 Grad abgesenkt werden.
Übrigens: Eine Heizpflicht für Mieterinnen und Mieter gibt es laut „Intelligent heizen“ nicht. Zumindest solange sie dafür sorgten, dass in der Wohnung keine Kälteschäden entstehen.