3. November 2026, 14:23 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Wer ein gebrauchtes Auto oder Fahrrad kauft, spart oft Geld. Doch wie sieht es bei Geräten wie der Wärmepumpe aus? Gibt es diese überhaupt aus zweiter Hand und wenn ja, lohnt sich da der Kauf? myHOMEBOOK sprach dazu mit Experten vom Umweltbundesamt, der Verbraucherzentrale und dem Bundesverband Wärmepumpe.
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Ist der Kauf einer gebrauchten Wärmepumpe erlaubt?
Verboten ist der Kauf einer gebrauchten Wärmepumpe nicht. Das gilt sogar für Geräte, die heute nicht mehr neu in den Handel dürften. Die EU-Regeln für klimaschädliche Kältemittel greifen nur beim ersten Verkauf eines Geräts auf dem europäischen Binnenmarkt. „Es ist explizit zulässig, gebrauchte Geräte weiterzugeben, damit diese ihre vorgesehene Lebensdauer erreichen können“, stellt Diana Thalheim aus dem Fachgebiet für stoffbezogene Produktfragen beim Umweltbundesamt (UBA) klar. Für ältere Modelle verlangt das Gesetz einen Nachweis über den ersten Verkauf. Rechnung und Unterlagen sollten deshalb mit der Wärmepumpe den Besitzer wechseln.
Wo die Ersparnis verloren geht
Erlaubt ist der Kauf also. Ob er sich auch rechnet, ist eine andere Frage. Simon Lautenbach, Referent für Heizungstechnik bei der Verbraucherzentrale NRW, urteilt deutlich: „Gebrauchte Wärmepumpen sind in den meisten Fällen unattraktiv.“ Ein großer Teil der Kosten stecke in Planung, Auslegung, Rohrleitungen und Montage. Diese Posten fallen bei einem Gebrauchtgerät genauso an. Auch die staatliche Förderung fällt weg. Die Förderbank KfW bezuschusst neue Wärmepumpen in bestehenden Wohnhäusern mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Gebrauchte Anlagen schließt das Programm ausdrücklich aus.
Dazu kommen die fehlende Herstellergarantie und eine Vorgeschichte, die sich selten nachvollziehen lässt. Der Experte der Verbraucherzentrale rechnet vor: „In der Gesamtbetrachtung verschwindet das augenscheinliche Sparpotenzial spätestens nach der Umlage auf die verbleibenden Nutzungsjahre.“ Das bedeutet, der günstigere Preis verteilt sich auf weniger Jahre. Richtig ausgelegte und gewartete Wärmepumpen halten laut Verbraucherzentrale etwa 15 bis 20 Jahre. Ein zehn Jahre altes Gerät hat also nur noch fünf bis zehn Heizperioden vor sich. Pro Winter gerechnet schmilzt der Preisvorteil damit schnell dahin.
Woher stammen gebrauchte Geräte meistens?
Bleibt die Frage, woher gebrauchte Geräte überhaupt stammen. Zahlen zum Gebrauchtmarkt hat die Verbraucherzentrale nicht. Mögliche Quellen können sein:
- falsch ausgelegte Anlagen
- Problemfälle
- unzufriedene Besitzer
- Abriss oder Umbau eines Gebäudes
- neuwertige Ausstellungsstücke
Wer ein Gebrauchtgerät ins Auge fasst, fragt deshalb am besten zuerst nach der Herkunft. „Eine bereits betriebene, gut funktionierende, passende Wärmepumpe liefert selten einen Grund, sie auszubauen“, gibt der Heizungsexperte zu bedenken. Eine zu groß oder zu klein gewählte Anlage sei kein Gerätefehler, koste das Gerät aber Lebensdauer. Ist sie zu groß, schaltet sie ständig ein und aus. Dieses Takten erhöht nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Verschleiß. Warum genau eine Wärmepumpe gebraucht angeboten wird, können Käufer allerdings nicht immer erkennen.
Die Branche selbst setzt kaum auf den Gebrauchtmarkt. Fachbetriebe verkaufen und installieren neue Wärmepumpen, erklärt Katja Weinhold aus der Pressestelle des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Gebrauchte Geräte hält der Verband allenfalls bei Heizungsbauern für denkbar, die das Gerät zuvor selbst eingebaut und betreut haben. Konkrete Fälle kennt der BWP allerdings nicht.
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Worauf es beim Kauf ankommt
Wer trotzdem über ein gebrauchtes Gerät nachdenkt, beginnt beim eigenen Haus. Die Verbraucherzentrale rät zu einer raumweisen Heizlastberechnung. Sie ermittelt, wie viel Wärme jeder Raum an kalten Tagen braucht. Die Verbräuche der vergangenen Jahre dienen als Gegenprobe. Erst danach geht es an die Suche nach dem passenden Gerät. Ein Gebrauchtgerät verlangt nach Ansicht des BWP dieselbe sorgfältige Planung wie ein neues.
Über den Zustand gibt der Regler oder die App des Herstellers Auskunft. Aufschlussreich sind die Betriebsstunden des Verdichters, der die Wärme aus Luft oder Erdreich auf Heiztemperatur bringt. Ebenso wichtig sind die Zahl seiner Starts im Verhältnis zu den Betriebsstunden, der Fehlerspeicher und die Wartungsprotokolle. Laien könnten diese Daten selten deuten, schränkt Lautenbach ein. Auch ein Termin beim Vorbesitzer hilft nur begrenzt. Wer die Wärmepumpe vor dem Ausbau anschaut und einmal laufen lässt, erkennt lediglich grobe Schäden.
Bei Online-Händlern rät die Verbraucherzentrale zur Vorsicht bei auffälligen Internetadressen, unsicheren Zahlungswegen, Preisen unter Marktniveau und fehlendem Impressum. Fehlen Angaben zu Typenschild, Seriennummer und Betriebsdaten, ist Skepsis angebracht.
Was nach dem Kauf auf Besitzer zukommt
Den Einbau übernimmt in jedem Fall ein Fachbetrieb. Vor allem beim Anschluss an Heizung und Stromnetz ist laut BWP Fachwissen gefragt. Arbeiten am Kältekreislauf dürfen nach Angaben des UBA nur zertifizierte Fachleute ausführen. Beim Eigeneinbau entfallen außerdem Förderung und Herstellergarantie.
Beim Kauf von privat heißt es oft „gekauft wie gesehen“. Privatleute dürfen die Gewährleistung nämlich ausschließen. Händler können sie bei Gebrauchtware zudem auf ein Jahr verkürzen.
Im Inneren jeder Wärmepumpe kreist ein Kältemittel. Es nimmt draußen Wärme auf und gibt sie im Haus wieder ab, ähnlich wie im Kühlschrank, nur in umgekehrter Richtung. Ältere Geräte arbeiten meist mit Stoffen, die dem Klima stark schaden. Welches Kältemittel im Gerät steckt, verrät das Typenschild. Die meisten dieser Geräte dürfen weiterlaufen und gewartet werden. Eng wird es nur bei R-404A. Geräte mit diesem Kältemittel dürfen seit 2026 nur noch mit aufbereitetem Stoff nachgefüllt werden, ab 2032 gar nicht mehr. Lautenbach rechnet bei älteren Kältemitteln mit steigenden Preisen. Außerdem gebe es in Zukunft immer weniger Fachleute, die sich damit auskennen. Ein laufendes Gerät könne aber in der Regel bis zum Ende seiner Lebensdauer weiterarbeiten.
Mit dem Kauf übernehmen neue Besitzer auch Pflichten. Dazu gehört je nach Kältemittel und Füllmenge, das Gerät regelmäßig auf Lecks prüfen zu lassen, Undichtigkeiten zu beheben und die Prüfungen schriftlich festzuhalten.
Häufige Fragen vor dem Kauf
- Liegt eine raumweise Heizlastberechnung für das eigene Haus vor?
- Passt die Leistung des Geräts zu diesem Ergebnis?
- Ist bekannt, warum der Vorbesitzer die Wärmepumpe ausgebaut hat?
- Gibt es Daten zu Betriebsstunden, Verdichterstarts und Fehlerspeicher?
- Liegen Rechnung und Wartungsprotokolle vor?
- Welches Kältemittel steckt im Gerät?
- Übernimmt ein Fachbetrieb Ausbau, Einbau und Inbetriebnahme?
Wer mehrere Fragen mit Nein beantwortet oder unsicher ist, fährt mit einem neuen, geförderten Gerät oft besser.