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Dürfen Wasch- oder Spülmaschine auch nachts laufen?

Spülmaschine
Ist es eigentlich erlaubt, die Spülmaschine auch nachts laufen zu lassen? Foto: Getty Images
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8. Dezember 2025, 5:54 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Geschirr oder die Wäsche nachts maschinell reinigen, lohnt sich finanziell. Denn in der Nacht kostet Strom besonders wenig. Doch rechtfertigt der niedrige Strompreis die mögliche Lärmbelästigung der Nachbarn? In diesem Artikel beleuchtet myHOMEBOOK das Für und Wider und versucht, eine Antwort zu finden.

Was möglicherweise den eigenen Geldbeutel verschont, geht anderen Menschen gehörig auf die Nerven. Moderne Wasch- oder Spülmaschinen sind zwar deutlich leiser geworden. Komplett geräuschlos verrichten sie ihre Arbeit allerdings nicht. Wenn Wasser durch Rohre fließt, gluckert es im gesamten Haus. Wer in einem Eigenheim wohnt, raubt damit zumindest „nur“ der eigenen Familie den Schlaf. In einem Mehrparteienhaus droht im Extremfall ein nachbarschaftlicher Shitstorm.

In Deutschland rotieren, spülen und pumpen 40 Millionen Waschmaschinen, 33 Millionen Spülmaschinen und 22 Millionen Wäschetrockner. Jedes einzelne Gerät verbraucht enorme Energiemengen. Um den eigenen Stromverbrauch zu reduzieren, lassen immer mehr Menschen ihre Haushaltshelfer nachts laufen. Zu so einem flexibleren Einsatz der Geräte rät auch eine aktuelle Studie von E.on und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft.

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Rücksichtnahme sollte im Vordergrund stehen

Aber wie sieht das mit der Lärmbelästigung aus? Einige Menschen können aufgrund von Schichtarbeit Dinge im Haushalt nur spätabends oder nachts erledigen. „Wenn jeder ein wenig Rücksicht nimmt, lebt es sich für alle entspannter“, rät Jonathan Lösel vom Deutschen Knigge-Rat zu mehr Rücksichtnahme im täglichen Miteinander.

„Wer sich also aufgrund des Jobs um Geschirr oder Wäsche häufiger nur nachts kümmern kann, sollte vielleicht auf seine Nachbarn zugehen. Dazu reichen ein paar kurze Worte wie: ‚Mir ist aufgefallen, dass die Maschine nachts bei mir recht laut zu hören ist. Ich muss morgens immer sehr früh raus. Vielleicht finden wir eine gute Lösung für beide.‘ So eine rücksichtsvolle Kommunikation schafft in der Regel Verständnis und ermöglicht ein angenehmes Zusammenleben.“

In einem besonders hellhörigen Wohnumfeld hilft es möglicherweise, gerade bei älteren Geräten, die Geräusche zu reduzieren, „beispielsweise indem die Füße der Waschmaschine sauber ausgerichtet sind, um eine Unwucht und das typische Rütteln zu vermeiden“, rät der Experte aus Knigge-Sicht.

Doch wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, sollten Wasch- oder Spülmaschine nachts im Zweifel ausgeschaltet bleiben, meint Jonathan Lösel vom Deutschen Knigge-Rat. „Was für die eine Person nur ein leises Brummen ist, kann der anderen den Schlaf rauben.“

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Nachtruhe juristisch eindeutig geregelt

Genau dieser Aspekt ist auch juristisch relevant. Denn laut Bundesimmissionsschutzgesetz gilt in Deutschland in der Zeit von 22 bis 6 Uhr eine gesetzliche Nachtruhe. Wer in diesem Zeitraum durch Lärmbelästigung in der Nachbarschaft auffällt, begeht laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ein hohes Bußgeld und im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Hieraus folgt, dass in der Regel Wasch- und Spülmaschinen nicht leise genug betrieben werden können, um die gesetzlichen Richtwerte einzuhalten“, erklärt Rechtsanwalt Dennis Rehfeld vom Deutschen Anwaltsverein und Experte in Sachen Mietrecht.

Wie der Knigge-Experte rät auch der Rechtsanwalt bei ausnahmsweiser Nutzung von Wasch- oder Spülmaschine nach 22 Uhr, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, etwa einen niedrigeren Schleudergang zu wählen oder Antivibrationsmatten unter die Geräte zu legen. „Im Falle eines Rechtsstreits ist später entscheidend, welche Geräusche beim Nachbarn tatsächlich ankommen und nicht das eigene Gefühl“, betont Mietrechtsexperte Dennis Rehfeld.

Hausordnung beachten

Neben den gesetzlichen Regelungen verbietet möglicherweise eine vorhandene Hausordnung, Waschmaschine oder Geschirrspüler während der nächtlichen Ruhezeiten einzuschalten. Wer andere damit um den Schlaf bringt, dem drohen Schadensersatzforderungen wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufgrund nächtlicher Ruhestörung. „Erfolgen die Störungen im Rahmen eines Mietverhältnisses, besteht für den Störer zudem das Risiko, dass der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung befugt ist, das Mietverhältnis, auch fristlos, zu kündigen“, mahnt Rechtsanwalt Dennis Rehfeld zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Jonathan Lösel vom Deutschen Knigge-Rat betont abschließend: „Es gibt keine klare, für alle gültige Regel, aber es gibt den Grundsatz der gegenseitigen Wertschätzung: Wenn es vermeidbar ist, verzichtet man der Rücksicht wegen lieber auf unnötigen Lärm. Falls es doch notwendig sein sollte, sorgt man dann wenigstens dafür, dass die Störung so gering wie möglich bleibt.“

Nächtlicher Lärm und gutes Miteinander

„Wer immer nur auf sein eigenes Recht pocht, der eckt mit dieser Einstellung zwangsläufig an. Es gibt nachvollziehbare Gründe, eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler nachts laufen zu lassen. Doch diese Gründe sollten nicht das nachbarschaftliche Miteinander belasten. Wenn es bei mir ausnahmsweise einmal lauter zugeht, versuche ich, meine unmittelbaren Nachbarn rechtzeitig darauf hinzuweisen. Gleichzeitig bemühe ich mich, die Geräuschbelästigung so gering wie möglich zu halten.“

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