Wie laut dürfen Hausarbeiten am Sonntag tatsächlich werden? Foto: Getty Images
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Laura Graichen
Redakteurin
12. März 2021, 11:32 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Der Sonntag ist in Deutschland ein Ruhetag – nicht ohne Grund haben Geschäfte am siebten Tag der Woche geschlossen. Das bedeutet, nicht arbeiten und einfach mal die Füße hochlegen. Jedoch nutzen viele den Tag, um zu putzen. Dazu gehört auch das Staubsaugen. Ist das am Sonntag erlaubt?
Unter der Woche kommen viele nicht dazu, die Wohnung auf Vordermann zu bringen. Daher wird gerne der Sonntag genutzt, um das Putzen inklusive Staubsaugen nachzuholen. Während Staubwischen oder Wischen niemanden stören sollte, sieht das beim Staubsaugen schon ganz anders aus. Der Lärm, der dabei entsteht, könnte Nachbarn am Ruhetag belästigen.
Es ist gesetzlich nicht verboten, sonntags staubzusaugen, obwohl eine ganztägige Ruhezeit gilt. Die Geräusche eines Staubsaugers fallen unter die übliche (und auch sonntags gestattete) Zimmerlautstärke. Diese darf aber eben nicht überschritten werden.
Hinweis: Man muss zudem die Mittagsruhe sowie die Nachtruhe beachten. Die jeweiligen Uhrzeiten können je nach Bundesland variieren.
In der Regel ist von 13 Uhr bis 15 Uhr Mittagsruhe, sie ist je nach Bundesland in der Maschinen- und Lärmschutzverordnung festgehalten.
Überwiegende Nachtruhe herrscht von 22 Uhr bis 7 Uhr, sie wird häufig in den Landesimmissionsschutzgesetzen geregelt.
In der Hausordnung können auch individuelle Ruhezeiten festgehalten worden sein, genauso im Mietvertrag. Am besten also beides checken, bevor man sonntags zum Sauger greift.
Wer sich dazu entscheidet, am Sonntag staubzusaugen, sollte außerdem folgende Regeln beachten:
Während man sonntags unter Beachtung der Ruhezeiten in der Wohnung staubsaugen darf, ist es draußen grundsätzlich nicht erlaubt. Das gilt sowohl für Sonntage als auch für Feiertage.
Am besten ist es – vor allem, wenn die Beziehung zum Nachbarn schon vorbelastet ist – dass man sich mit den Nachbarn abspricht, um Streit zu vermeiden. So kann man sich auf eine Uhrzeit einigen, zu der es für alle Parteien in Ordnung ist, auch am Sonntag staubzusaugen.
Nicht nur an Sonntagen, sondern auch an Feiertagen ist Lärmbelästigung verboten. Allerdings sind Staubsauger in der Regel mit weniger als 65 dB nicht so laut, dass man hierbei von Lärm sprechen kann. Vielmehr sind intakte Staubsauger in der Regel nicht lauter als Zimmerlautstärke.
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