Wer einen Balkon hat, nutzt diesen im Sommer oft als eine Art Outdoor-Wohnzimmer. Er lädt dazu ein, die Abendstunden zusammen mit Freunden oder Familie im Freien zu genießen. Doch auch hier gelten besondere Regeln, was die zulässige Lautstärke betrifft.
Auch auf dem Balkon gelten die üblichen Ruhezeiten, erklärt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das heißt: „Ab 22.00 Uhr darf es nicht lauter sein als Zimmerlautstärke“, erklärt der Rechtsanwalt. „Das gilt auch für den Balkon.“ Die Hitze sei kein Grund, die Regeln kulanter auszulegen.
Was bedeutet Zimmerlautstärke eigentlich genau?
Auf Nachfrage von myHOMEBOOK erklärte der Berliner Rechtsanwalt Karsten Kranich, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dass es keinen genauen Pegel gebe, mit dem die Zimmerlautstärke gemessen werden könnte. Es komme seiner Ansicht nach auf die gegenseitige Rücksichtnahme an. Zimmerlautstärke wäre nach diesem Grundsatz gleichzusetzen mit „nicht störend“.
Außerdem verwies Kranich in diesem Zusammenhang auf das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin, das zum Thema Lautstärke besagt:
„Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist. […] Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.“
Landesimmissionsschutzgesetz Berlin
Was tun bei Lärm vom Nachbar-Balkon?
Auch interessant: Wie viel Gewicht kann ein Balkon eigentlich tragen?
Sind die Nachbarn dennoch laut, sollten Bewohner erst einmal das Gespräch suchen. Hilft das alles nichts, können Betroffene notfalls die Polizei rufen. „Da ist man nicht böse, wenn man sich dagegen wehrt“, sagt Walentowski. „Sondern man will nur zu seinem Recht kommen und das wäre in dem Fall Schlaf.“
Darf man nackt auf dem Balkon liegen?
Wem selbst eine Badehose noch zu viel Kleidung ist, der darf sich nicht in jedem Fall komplett ausziehen und nackt sonnenbaden. „Andere dürfen sich nicht dadurch gestört fühlen“, sagt der Jurist. Wenn der Balkon einsehbar ist, sollten sich Bewohner etwas zurückhalten. Andernfalls könne der Hausfrieden gestört werden.
Auch interessant: Der beste Sonnen- und Sichtschutz für den Balkon
Wann Lärm zugelassen ist
Wird in der Nachbarschaft gebaut oder renoviert, müssen Mieter von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr entsprechenden Lärm aushalten. Das sei auch im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. „Wer jetzt denkt, der Samstag ist ein Wochenendtag, der irrt gewaltig. Der Samstag ist ein Werktag.“ Also dürfe auch von Montag bis Samstag gebaut werden.