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Lärmbelästigung

Kann ich die Miete mindern, wenn die Tür vom Nachbarn quietscht?

Eine quietschende Tür kann ganz schön nerven
Eine quietschende Tür kann ganz schön nerven Foto: Getty Images

09.02.2022, 14:55 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

In Altbauten sind auch alte Türen üblich. Rein optisch eigentlich eine Augenweide, aber akustisch kann das oftmals in einem ohrenbetäubenden Quietschkonzert enden. Vor allem, wenn die Tür oft benutzt wird. Kann man als Nachbar etwas dagegen unternehmen?

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„Geht es um Tyrannen, geht es meistens um Nero oder Tiberius; der wirkliche Tyrann aber ist der Nachbar, mit dem du Tür an Tür lebst“. In dem Zitat von Walter Bagehot steckt eine Menge Wahrheit. Laut einer repräsentativen Umfrage des Statistischen Bundesamtes fühlen sich 28 % der Befragten durch den Lärm der Nachbarn gestört. Aber nicht nur der Lärm während der Nachtruhe, die generell in allen Bundesländern von 22.00 bis 6.00 Uhr morgens gilt, sondern auch laute und nervige Geräusche aus der Nachbarwohnung tagsüber können einen schnell auf die Palme bringen. Fällt eine quietschende Tür schon unter Lärmbelästigung – und wäre eventuell sogar eine Mietminderung möglich? myHOMEBOOK klärt auf.

Das Gespräch mit dem Nachbarn suchen

Zunächst nimmt man das Quietschen der Tür noch hin und denkt sich nichts dabei – aber nach einer Weile fängt es an zu nerven. In solchen Fällen ist es zunächst ratsam, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. In manchen Fällen lassen sich derartige Dinge schon mit einem einfachen Gespräch regeln. Vielleicht wusste der Nachbar gar nicht, dass die quietschende Tür eine Lärmbelästigung darstellt?

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Was tun, wenn der Nachbar nicht reagiert?

Stellt sich jedoch heraus, dass der Nachbar weniger gesprächsbereit als erwartet ist und Sie mehr oder weniger ignoriert, kann man weitere Schritte einleiten. Denn wenn die quietschende Tür des Nachbarn die Qualität des Wohnens beeinträchtigt, könnte eventuell ein Mietmangel vorliegen.

Ist es in diesem Fall sinnvoll sich an den Vermieter oder an die Hausverwaltung zu wenden? Volker Rastätter vom Mieterverein in München meint dazu: „In so einem Fall sollten Mieter ihren Vermieter informieren und ihm den Mangel anzeigen. So hat er die Möglichkeit, falls er Eigentümer des gesamten Hauses ist, mit dem Nachbarn zu sprechen. Falls ihm nur eine Wohnung gehört, muss er sich mit dem Vermieter des Nachbarn kurzschließen“.

Quietschende Tür – Grund zur Mietminderung?

Ob die quietschende Tür des Nachbarn Grund für eine Mietminderung darstellt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Oftmals hängt es von individuellen Umständen ab. Eine wichtige Frage jedoch ist, wie oft die Tür des Nachbarn quietscht. Die Lautstärke spielt dabei eher eine untergeordnete Rolle. Es empfiehlt sich daher, ein Protokoll zu führen und penibel aufzuschreiben, wie oft diese Lärmbelästigung zu hören ist.

In diesem Fall rät der Münchener Mieterverein: „In Sachen Mietminderung ist es entscheidend, ob es sich um einen wesentlichen Mangel handelt. Also, ob die Tür alle fünf Minuten und auch in der Nacht quietscht – oder ob das Geräusch nur zweimal am Tag zu hören ist. Hier sollten Mieter ein Protokoll führen. Liegt ein wesentlicher Mangel vor, ist eine Mietminderung möglich.“

Auf was man bei einer Mietminderung achten sollte

Bevor man eine Mietminderung in Erwägung zieht, ist es jedoch ratsam, sich vorher sachkundig beraten zu lassen. Denn wie viel Mietminderung man letztendlich bei einer quietschenden Tür herausschlagen kann, können nur „juristische Profis“ beurteilen – etwa die Experten eines Mietervereins. Zudem ist es wichtig, dass man dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigt und auch ankündigt, dass die Miete „unter Vorbehalt bezahlt“ wird, so der Mieterverein München.

Verhandlung über die Höhe der Mietminderung ist sinnvoll

Es ist nicht ratsam, die Miete von heute auf morgen zu kürzen. Der Mieterverein München äußert sich dazu wie folgt: „Später können Mieter und Vermieter aushandeln, welche Mietminderung angemessen ist. Das ist sinnvoller, als die monatliche Miete zu kürzen. Denn hier laufen Mieter immer die Gefahr, zu stark zu mindern und setzen sich damit der Gefahr einer Kündigung aus.“

Kündigung bei voreiliger Mietminderung

Um das Verhältnis zum Vermieter nicht zu sehr zu strapazieren, sollte man sich vorher gut überlegen, ob eine Mietminderung eigentlich Sinn ergibt. „Grundsätzlich raten wir Mietern, sich genau zu überlegen, ob eine Mietminderung angemessen ist“, so der Münchener Mieterverein. Eine Kündigung ist sicherlich nicht wünschenswert und würde einen noch zusätzlich belasten.

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Wann ist eine Mietminderung angemessen?

Wie man sieht, kann man durch eine zu voreilige Mietminderung das Verhältnis zum Vermieter deutlich belasten. Und das war ja sicherlich nicht so vorgesehen. Der Münchner Mieterverein schlägt vor, eine solche „Maßnahme“ in Erwägung zu ziehen, „wen der Vermieter nichts unternimmt, um den Mangel zu beseitigen“. Also in diesem Fall sollte eine Mietminderung nur infrage kommen, wenn der Vermieter nicht reagiert. Am besten ist es jedoch auch da, sich vorher juristisch beraten zu lassen.

Themen: Mietrecht
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