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Stinkender Abfall

Darf mein Nachbar Müll im Treppenhaus abstellen?

Stellen Mieter ihren Müll für längere Zeit im Treppenhaus ab, kann das ernstzunehmende Konsequenzen haben
Stellen Mieter ihren Müll für längere Zeit im Treppenhaus ab, kann das ernstzunehmende Konsequenzen haben Foto: Getty Images / karalon
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

21.02.2024, 16:50 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Um nicht zu vergessen, den Müll nach unten zu bringen, stellt so mancher Mieter ihn auch mal ins Treppenhaus. Nachbarn können sich allerdings durch den Anblick und besonders durch die Geruchsentwicklung belästigt fühlen.

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Über die eigenen Nachbarn ärgert man sich so manches Mal, etwa wenn sie nachts laut Musik hören, am Sonntag bohren oder den Müll im Treppenhaus abstellen. Klar, die Lärmbelästigung insbesondere zu später Stunde muss man sich nicht gefallen lassen. Doch wie sieht es mit den Müllsäcken aus? Darf man die einfach im Flur vor der Wohnungstür lagern?

Müll im Treppenhaus abstellen – ist das erlaubt?

Generell gilt: Das Treppenhaus ist ein gemeinschaftlich genutzter Bereich und sollte als Fluchtweg stets freigehalten werden. „Grundsätzlich ist das Treppenhaus keine Lagerfläche“, bestätigt Anja Franz vom Mieterverein München e. V. Müllsäcke haben hier also nichts zu suchen. Wer allerdings bald aus dem Haus geht und dabei den Müll nicht vergessen möchte, kann diesen in der Tat kurz vor der Wohnungstür abstellen.

Die Nachsicht seiner Mitmenschen sollte man allerdings nicht überstrapazieren. Innerhalb eines Mietverhältnisses in einem Mehrfamilienhaus gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es bezieht sich auf die Verpflichtung von Mietern, respektvoll und verantwortungsbewusst mit den Nachbarn und der Wohnanlage umzugehen.

Das Gebot zielt darauf ab, ein harmonisches Zusammenleben zu fördern. Konkret bedeutet dies, dass Mieter ihre Aktivitäten so gestalten sollten, dass sie die Ruhe und Privatsphäre ihrer Nachbarn respektieren. Lärm, unangemessenes Verhalten oder störende Aktivitäten sollten vermieden werden – das schließt stinkenden Abfall im Treppenhaus mit ein.

Auch interessant: Darauf achten Vermieter bei der Auswahl neuer Mieter

Übrigens: Wer nun auf die Idee kommt, den Müll einfach auf dem Balkon zu lagern, hat sich zu früh gefreut. „Auch auf dem Balkon darf nicht alles gelagert werden“, weiß die Expertin. „Müll sollte dort auf keinen Fall länger liegen, da dann möglicherweise Ungeziefer oder Ratten und Mäuse angelockt werden.“

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Müll auf dem Hausflur kann sogar zur Kündigung führen

Fühlt man sich durch den Müll des Nachbarn im Treppenhaus gestört, ist es sinnvoll, zunächst mit ihm zu sprechen. Wird man sich nicht einig, kann man sich beim Vermieter melden. „Wenn ein Mieter längere Zeit seinen Müll auf dem Balkon oder im Treppenhaus lagert und dadurch Nachbarn beeinträchtigt werden oder eben Ungeziefer angelockt wird, kann der Vermieter dies dem Mieter durchaus untersagen“, so Franz.

Passend dazu: Darf man Schuhe im Hausflur abstellen? Diese Regeln gelten

Der verantwortliche Nachbar störe damit den Hausfrieden und verstößt gegen die Hausordnung. Eine Abmahnung kann eine mögliche Konsequenz sein. Ändert sich am Verhalten des Mitmenschen nichts, kann auch eine Kündigung folgen. Die anderen Mieter sind hingegen dazu berechtigt, einen Antrag auf Mietminderung zu beantragen.

Themen Mietrecht
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