13. Januar 2026, 12:49 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Trotz gründlichen Abtretens auf der Fußmatte bleibt oft Schmutz an den Schuhen zurück. Insbesondere Nässe und Schlamm sind hartnäckig. Genau diesen Schmutz möchte man nicht in die eigene Wohnung tragen. Deshalb lassen viele Mieter ihre Schuhe im Hausflur stehen. Nachbarn könnten sich daran jedoch stören. Um Streit zu vermeiden, klärt myHOMEBOOK in diesem Artikel, welche Regeln im Hausflur eines Mehrfamilienhauses gelten.
Der Hausflur ist in erster Linie funktional gestaltet: Er erschließt die einzelnen Wohnungen und dient als Zugang nach draußen. Um möglichst viel Wohnfläche zu erhalten, fällt er meist eher schmal als großzügig aus. Dennoch stellen viele Mieter ihre Schuhe im Hausflur oder Treppenhaus ab. In Gefahrensituationen können diese schnell zur Stolperfalle werden.
Folgen Sie jetzt myHOMEBOOK bei WhatsApp
Darf man Schuhe im Hausflur abstellen?
Die Frage, ob es gestattet ist, Schuhe im Hausflur zu platzieren, lässt sich nicht pauschal beantworten, da eine allgemeingültige Regelung hierfür fehlt. Es empfiehlt sich, einen Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung zu werfen, um eventuelle Festlegungen zu diesem Thema zu entdecken. Interessanterweise wurde die Thematik rund um die Platzierung von Schuhen im Treppenhaus bereits in verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen thematisiert, beispielsweise im Urteil des OLG Hamm vom 20.04.1988 (Az.: 15 W 168/88).
Auch interessant: Was darf im Hausflur stehen – und was nicht?
Demnach ist es grundsätzlich gestattet, Schuhe, die durch Regen oder Schnee nass geworden sind, vor der eigenen Wohnungstür abzustellen und für eine gewisse Zeit auch dort zu belassen. Um jedoch den Hausfrieden zu wahren, ist es ratsam, die Schuhe auf der eigenen Fußmatte zu platzieren und sie nicht länger als notwendig im Flur stehenzulassen. Sobald die Schuhe getrocknet sind, sollte man sie wieder anziehen oder ordnungsgemäß im Schuhschrank verstauen.
Was darf im Hausflur stehen – und was nicht?
Welche Regeln für Mieter bei der Nutzung des Treppenhauses gelten
Brandschutzbestimmungen beachten!
Auch Brandschutzbestimmungen können bei der Frage, ob Schuhe im Hausflur abgestellt werden können, eine Rolle spielen. So dürfen Treppenhäuser und Flure, die als Flucht- und Rettungswege dienen, nicht durch Gegenstände wie Schuhe oder Regale verstellt werden. Zudem erhöhen abgestellte Gegenstände die Brandlast und können somit das Ausbreiten eines Feuers begünstigen. Daher sollte man aus Brandschutzgründen Schuhe nicht längere Zeit im Schuhschrank vor der Wohnungstür aufstellen. Und einen Schuhschrank ebenfalls nicht.
Schuhe können zur Stolperfalle werden
Schuhe im Hausflur können nicht nur die Brandgefahr erhöhen. Wer die Treter übersieht, kann schnell stolpern und sich schlimmstenfalls verletzen. In diesem Fall haftet dann immer der Verursacher. Bedeutet: der Besitzer der abgestellten Schuhe. Noch aus einem weiteren Grund sind Schuhe im Treppenhaus ein No-Go. Droht Gefahr, können sie lebenswichtige Rettungswege blockieren.

