22.01.2024, 17:10 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Schmutzige oder unter Umständen müffelnde Schuhe möchten manche erst gar nicht in der Wohnung haben. Warum also nicht einfach vor der Eingangstür im Hausflur abstellen? Was für die einen jedoch praktisch ist, empfinden manche Nachbarn unter Umständen als störend. myHOMEBOOK erklärt, ob es eine Regelung gibt, die das Abstellen der Schuhe im Hausflur erlaubt oder untersagt.
Viele ziehen ihre Schuhe noch vor der Wohnungstür aus und stellen die Treter im Hausflur eines Mehrfamilienhauses ab. Schön sieht das allerdings meistens nicht aus. So manchen Nachbarn treibt ein Ensemble aus fremden Schuhen auch schnell zur Weißglut. Als böse Folge droht Zoff im Treppenhaus. Schlimmstenfalls schaltet sich sogar der Vermieter ein. Welche Regeln sollte man dabei beachten?
Darf man Schuhe im Hausflur abstellen?
Die Frage, ob es gestattet ist, Schuhe im Hausflur zu platzieren, lässt sich nicht pauschal beantworten, da eine allgemeingültige Regelung hierfür fehlt. Es empfiehlt sich, einen Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung zu werfen, um eventuelle Festlegungen zu diesem Thema zu entdecken. Interessanterweise wurde die Thematik rund um die Platzierung von Schuhen im Treppenhaus bereits in verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen thematisiert, beispielsweise im Urteil des OLG Hamm vom 20.04.1988 (Az.: 15 W 168/88).
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Demnach ist es grundsätzlich gestattet, Schuhe, die durch Regen oder Schnee nass geworden sind, vor der eigenen Wohnungstür abzustellen und für eine gewisse Zeit auch dort zu belassen. Um jedoch den Hausfrieden zu wahren, ist es ratsam, die Schuhe auf der eigenen Fußmatte zu platzieren und sie nicht länger als notwendig im Flur stehenzulassen. Sobald die Schuhe getrocknet sind, sollten sie wieder angezogen oder ordnungsgemäß im Schuhschrank verstaut werden.
Brandschutzbestimmungen beachten!
Auch Brandschutzbestimmungen können bei der Frage, ob Schuhe im Hausflur abgestellt werden können, eine Rolle spielen. So dürfen Treppenhäuser und Flure, die als Flucht- und Rettungswege dienen, nicht durch Gegenstände wie Schuhe oder Regale verstellt werden. Zudem erhöhen abgestellte Gegenstände die Brandlast können somit das Ausbreiten eines Feuers begünstigen. Daher sollte man aus Brandschutzgründen Schuhe nicht längere Zeit Schuhschrank vor der Wohnungstür aufstellen. Und einen Schuhschrank ebenfalls nicht.
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Schuhe können zur Stolperfalle werden
Schuhe im Hausflur können nicht nur die Brandgefahr erhöhen. Wer die Treter übersieht, kann schnell stolpern und sich schlimmstenfalls verletzen. In diesem Fall haftet dann immer der Verursacher. Bedeutet: der Besitzer der abgestellten Schuhe. Noch aus einem weiteren Grund sind Schuhe im Treppenhaus ein No-Go. Droht Gefahr, könnten lebenswichtige Rettungswege blockiert werden.
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