15. Oktober 2026, 12:07 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Neues Jahr, neue Änderungen im Gesetz. Gerade Mieter sollten jetzt aufmerksam sein und sich genau anschauen, welche angepassten Fristen und Zuschüsse auf sie zukommen. myHOMEBOOK trägt die wichtigsten Änderungen für Mieter im Jahr 2027 zusammen und erklärt, worauf Sie dabei speziell achten sollten.
Angekündigt wurde für 2027 eine sogenannte Mietrechtsreform „Miete II“, nämlich einige Änderungen, die insgesamt mehr als 1,3 Millionen Menschen betrifft. Denn auch das Wohngeld ist von den Reformen betroffen. Zwar sind noch nicht alle Änderungen wirklich final beschlossen, trotzdem sollten Mieter wissen, welche Pläne für das kommende Jahr anstehen.
Folgen Sie jetzt myHOMEBOOK bei WhatsApp
Kommt eine Kürzung des Wohngelds?
Für das Jahr 2027 soll es eine Kürzung des Wohngelds geben. Eine Änderung, die insgesamt mehr als 1,3 Millionen Menschen betrifft. Diese erhalten durchschnittlich knapp 300 Euro im Monat. Wer schon einen Bescheid über das bewilligte Wohngeld hat, muss zumindest bis zum Ende des bewilligten Zeitraums nichts fürchten.
Denn am 06. Juli 2026 legte das Bundeskabinett einen Entwurf vor, der vorsieht, dass das Wohngeld ab dem 01. Januar 2027 gekürzt wird. Geplant war ursprünglich sogar eine Erhöhung, doch diese fällt nun weg. Der größte Einschnitt beim Wohngeld erfolgt bei den Heizkosten. Der Zuschuss dafür wird so deutlich gekürzt, dass Alleinstehende statt 96 Euro monatlich nur noch 48 Euro erhalten.
Betroffen sind alleine von dieser Änderung mehr als 500.000 alleinstehende Rentner in Deutschland, die Wohngeld beziehen.
Beraten wurde der Entwurf am 8. Oktober zum ersten Mal, allerdings wurde er vom Bundestag noch nicht final beschlossen.
Übrigens: Die neue Berechnung bedeutet nicht zwingend, dass direkt 48 Euro fehlen. Vielmehr wird der Gesamtanspruch auf Wohngeld neu berechnet. Dementsprechend entscheiden Einkommen und Miete über den bewilligten Betrag.
Auch interessant: Wie beantragt man eigentlich Wohngeld?
Niedrigere Heizkosten ab 2027
Während die neuen Regelungen zum Wohngeld noch nicht final beschlossen sind, ist etwas anderes jedoch schon festgelegt: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Heizkostenverteiler, aber auch Wärme- und Warmwasserzähler per Funk ablesbar sein. Für den Fall, dass Vermieter dennoch nicht umgerüstet haben, ist es Mietern laut § 12 der Heizkostenverordnung erlaubt, ihren eigenen Anteil an Heizkosten und den Kosten für Warmwasser um drei Prozent zu kürzen.
Bedeutet: Hat der Vermieter nicht umgerüstet, gilt diese Verordnung für das Abrechnungsjahr 2027. Die Abrechnung dazu bekommen Sie im Jahr 2028.
Was sich dieses Jahr für Mieter und Vermieter ändert
Wie beantragt man eigentlich Wohngeld?
Was soll sich noch ändern?
- Mietschulden: Wer als Mieter Zahlungsrückstände hat und diese in der Schonfrist vollständig abzahlt, soll in Zukunft einmalig im Mietverhältnis die Möglichkeit haben, eine außerordentliche Kündigung abwenden zu können. Laut bisheriger Regelung galt das nur für fristlose Kündigungen.
- Möbliertes Mieten: Für jene, die eine möblierte Unterkunft mieten wollen, soll zukünftig gelten, dass ihnen der Zuschlag für die Möbel schon vor Unterschrift im Vertrag mitgeteilt wird. Gleichzeitig soll für Vermieter künftig gelten, dass diese ganze 20.000 Euro an Modernisierungskosten pro Wohnung einfach umlegen dürfen.
Was Mieter jetzt noch tun sollten
Für all jene, die noch Wohngeld beantragen wollen, ist es sinnvoll, den Antrag dafür zeitnah abzuschicken. Denn Wohngeld wird ab dem Zeitraum bewilligt, ab dem der Antrag beim Amt eingeht. Sie können dieses also nach einem möglichen Beschluss nicht mehr rückwirkend beantragen, weswegen Sie dann gegebenenfalls auch mit weniger Zuschüssen rechnen müssen.