
21. Juli 2025, 14:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wie groß ein Zimmer ist, spielt im Mietverhältnis nicht nur für den Wohnkomfort eine entscheidende Rolle, sondern kann auch rechtlich relevant sein – insbesondere bei der Mietpreisberechnung oder der Vermietung einzelner Räume. Doch gibt es in Deutschland verbindliche Mindestgrößen für Wohnräume? myHOMEBOOK hat bei einer Expertin nachgefragt.
Gibt es in Deutschland feste Mindestgrößen für die Räume in einer Wohnung? Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin beim Mieterverein München e. V. stellt klar: „Es gibt kein einheitliches Gesetz, das vorschreibt, wie groß ein Zimmer mindestens sein muss.“ Allerdings existieren rechtliche Rahmenbedingungen, die Mindestanforderungen an die Wohnfläche formulieren.
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Keine feste gesetzliche Regelung – aber Mindestanforderungen
So schreibt das Wohnaufsichtsgesetz vor, „dass mindestens zehn Quadratmeter pro Erwachsenen und sechs Quadratmeter für Kinder vorhanden sein müssen.“ Allerdings ist das noch nicht alles – es müssen auch Nebenräume vorhanden sein. Dazu zählen etwa Bad oder Küche. Diese Vorschrift zielt allerdings nicht auf die Größe einzelner Zimmer ab, sondern auf die gesamte Wohnfläche einer Wohnung im Verhältnis zur Zahl der Bewohner.

Was als Zimmer gilt – und was nicht
Ein wesentliches Kriterium für die rechtliche Bewertung ist die Definition des Begriffs „Zimmer“. Schmid-Balzert erklärt: „Als Zimmer werden nur solche Räume bezeichnet, die als Wohn- und Schlafräume dienen. Küche, Bäder und Abstellräume zählen nicht dazu.“ Außerdem gehören Flur und Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus nicht zur Wohnfläche.
Damit ein Raum tatsächlich als Zimmer zählt, muss er gewisse Anforderungen erfüllen. „Ein Zimmer in einer Mietwohnung wird als ein von Wand, Decke und Boden umschlossener Raum definiert, der zu Wohnzwecken dient und eben in der Regel zehn Quadratmeter Grundfläche aufweist“, erklärt Schmid-Balzert. „Üblicherweise hat ein solches Zimmer Tageslicht und Belüftung und kann durch eine Tür betreten werden.“

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So wird die Wohnfläche unter Dachschrägen berechnet
Gerade in Wohnungen mit Dachschrägen ist die Berechnung der Wohnfläche nicht immer eindeutig. Doch auch hier gibt es laut Schmid-Balzert klare Regeln. Demnach wird bei Dachschrägen bis zu einer Höhe von einem Meter keine Wohnfläche berechnet. Zwischen einem und zwei Metern gilt die Fläche zur Hälfte als Wohnraum. „Erst ab zwei Metern wird die volle Fläche berücksichtigt.“