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Pakete vom Nachbarn annehmen? Polizei warnt vor Betrugsmasche

Paket annehmen
Beim Annehmen von Paketen sollte man vorsichtig sein – vor allem, wenn man den Empfänger nicht kennt Foto: Getty Images
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Rita Deutschbein
Rita Deutschbein Redaktionsleitung TECHBOOK

19. Dezember 2025, 10:30 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Immer häufiger landen Betrüger mit einer perfiden Masche einen Volltreffer – und nutzen dabei die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Nachbarn aus. Was als freundlicher Gefallen beginnt, kann schnell zum juristischen Ärgernis werden. Warum die Polizei dringend davor warnt, Pakete für unbekannte Nachbarn im Haus anzunehmen, und wie man sich schützt.

Freundschaftsdienst mit Risiko

Fast jeder hat es schon getan: Ein Paketbote klingelt, der eigentliche Empfänger ist nicht zu Hause – also nimmt man netterweise das Paket eben für den Nachbarn an. Was viele nicht wissen: Diese Geste kann zur Falle werden, wie TECHBOOK (gehört auch zu Axel Springer) bereits berichtete. Immer öfter registriert die Polizei Fälle, in denen Kriminelle genau dieses Verhalten gezielt ausnutzen.

Das Landeskriminalamt Berlin macht beispielsweise in regelmäßigen Abständen auf diese Betrugsmasche aufmerksam – unter dem eindringlichen Appell: „Helfen Sie Ihrem Nachbarn, aber nicht dem Betrüger.“

Betrüger missbrauchen Briefkästen und Identitäten

Die Vorgehensweise ist laut Polizei simpel, aber effektiv. Betrüger versehen leere oder ungenutzte Briefkästen mit frei erfundenen oder gestohlenen Namen. In manchen Fällen greifen sie sogar auf echte Nachbarnamen zurück und missbrauchen deren Identität. Über das Internet bestellen sie unter dieser falschen Identität Ware – die Lieferadresse entspricht dann dem manipulierten Briefkasten.

Da unter dieser Adresse niemand mit dem angegebenen Namen wohnt, hoffen die Täter darauf, dass ein hilfsbereiter Nachbar das Paket annimmt. Sobald die Zustellung erfolgt ist, erhalten sie über die Paketdienst-App eine Benachrichtigung – und machen sich auf den Weg zur Abholung.

Vorsicht bei unbekannten Namen und Abholern

Die Betrüger gehen laut Polizei gezielt vor. Mit einer fingierten oder geklauten Identität bestellen sie Ware und lassen sie an eine Adresse liefern, an der sie offiziell nicht wohnen. Die Polizei erklärt: Meist erscheinen später junge Männer als angebliche „Abholer“ und bitten um die Herausgabe der Sendung. Ihre Begründungen für das Abholen seien dabei oft „sehr fantasievoll“ – etwa, sie seien „ein Verwandter des Abholers“, „der Besteller aktuell im Urlaub“ oder „frisch eingezogen“.

Auch interessant: Bis wann darf man beim Nachbarn klingeln, um Pakete abzuholen?

Wer ein Paket annimmt, trägt Verantwortung

Ein wichtiger Punkt, den viele nicht bedenken: Wer ein Paket für andere entgegennimmt, ist rechtlich in der Pflicht, dieses auch zuverlässig an den tatsächlichen Empfänger zu übergeben. Denn hat ein Zusteller das Paket abgegeben, haftet er nicht mehr dafür, betont die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Sollte das Paket verschwinden oder nicht beim richtigen Empfänger ankommen, kann der Händler verpflichtet sein, den Kaufpreis zu erstatten – und wird sich im Zweifelsfall an die zuletzt vermerkte empfangende Person wenden. Diese muss dann möglicherweise belegen, dass sie das Paket nicht fahrlässig herausgegeben oder gar unterschlagen hat.

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Zivilrechtliche Folgen für hilfsbereite Nachbarn

Im Ernstfall drohen sogar zivilrechtliche Konsequenzen. Denn: Online-Shops verfügen über die Zustellbestätigung inklusive Unterschrift der Person, die das Paket angenommen hat. Damit ist diese Person der letzte nachvollziehbare Empfänger – und unter Umständen haftbar für den Verlust der Ware. Nach Angaben des Landeskriminalamts Berlin ist die Zahl dieser Betrugsfälle in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Polizei rät zu gesundem Misstrauen

Die Polizei warnt eindringlich vor unbedachter Hilfsbereitschaft bei der Paketannahme. Ihre Empfehlung lautet: „Bleiben Sie bei aller Nachbarschaftshilfe und Freundlichkeit misstrauisch, achten Sie auf zusätzlich angebrachte Namen an Hausbriefkästen oder leeren Wohnungen und informieren Sie bei Auffälligkeiten die Polizei oder Ihre Hausverwaltung.“

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