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Dürfen Mieter einen Flaschenzug am Balkon anbringen?

Ein Flaschenzug am Balkon kann nicht nur praktisch sein, sondern in aktuellen Zeiten auch Ansteckungen mit dem Coronavirus vermeiden
Ein Flaschenzug am Balkon kann nicht nur praktisch sein, sondern in aktuellen Zeiten auch Ansteckungen mit dem Coronavirus vermeiden Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

25.03.2020, 08:16 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Not macht erfinderisch – vor allem in Zeiten der Coronakrise. Abstand halten ist das Gebot der Stunde. Ein Flaschenzug am Balkon könnte helfen, Post, Medikamente und den Einkauf nach oben zu transportieren und so Kontakt zu anderen zu meiden. Aber darf man das als Mieter überhaupt?

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Der Flaschenzug ist eine der ältesten Erfindungen der Menschheit – aber in Zeiten von Corona und „social distancing“ kann er durchaus praktisch sein. Mieter, die in Quarantäne oder Isolation sind oder ältere und damit besonders gefährdete Personen könnten mit ihm ihre Besorgungen über den Balkon in die Wohnung transportieren. Dazu ist es nicht einmal notwendig, die eigenen vier Wände zu verlassen. Egal, ob Wocheneinkauf, Paketlieferung oder einfach nur die Tageszeitung – ein Flaschenzug am Balkon könnte zumindest den vertikalen Transport erleichtern. Und damit eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus verringern.

Was genau ist ein Flaschenzug?

Ein Flaschenzug kommt beispielsweise beim Transport von Möbeln zum Einsatz, die nicht in das Treppenhaus passen. Er besteht aus einem schwenkbaren Ausleger, eine Umlenkrolle und vor allem einer stabilen Installation an der Außenwand oder am Balkongeländer. Die Tragfähigkeit der Konstruktion muss ein Statiker prüfen.

Flaschenzug als Mieter am Balkon installieren – was ist zu beachten?

Laut Mietrechts-Expertin Anja Franz vom Münchner Mieterverein gibt es aktuell keine allgemeingültigen Urteile darüber, ob man einen Flaschenzug am Balkon installieren darf. „Grundsätzlich würde ich sagen, dass im Moment so ziemlich alles erlaubt ist, was Ansteckungen vermeiden kann“, meint Franz. Dennoch dürfe man als Mieter nicht einfach drauflos werkeln. „Grundsätzlich gilt, dass der Mieter immer die Erlaubnis des Vermieters braucht, wenn er in die Bausubstanz des Hauses eingreift“, erklärt die Expertin. Wer für den Flaschenzug Löcher in die Wand bohren müsste, sollte demnach vorher den Vermieter fragen.

Auch wenn sich hier viele Vermieter aufgrund der aktuellen Situation möglicherweise kulant zeigen, da persönlicher Kontakt minimiert und damit Corona-Ansteckungen eingedämmt werden können, sollte man bei einer festen Installation unbedingt eine schriftliche Genehmigung einholen. Aus mietrechtlicher Perspektive spricht außerdem nichts dagegen, dass die Post mittels Flaschenzug über den Balkon in die Wohnung gelangt.

Hinweis: Ist ein fest installierter Flaschenzug am Balkon vom Vermieter abgesegnet, muss er dennoch sicher befestigt sein. Mieter sind im Fall des Falles schadenersatzpflichtig – ähnlich wie bei unzureichend gesicherten Balkonkästen.

Auch interessant: Was dürfen Mieter in der Wohnung verändern – und was nicht?

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. Das Gewicht von Post und Paketen ist dafür meistens gering genug. Den Wocheneinkauf, den man möglicherweise für die nette, ältere Dame von nebenan erledigt, kann man auch auf zwei oder drei Flaschenzug-Ladungen aufteilen. Die Vorteile einer DIY-Lösung: Die Materialien hat man vermutlich bereits zu Hause, man muss also dafür nicht in den Baumarkt. Zudem muss man nicht in die Außenwand bohren.

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