Seit dem 1. April 2024 ist es beschlossen – Cannabis darf in Deutschland in bestimmten Mengen konsumiert, aber auch angebaut werden. Was nun beim Eigenanbau erlaubt und verboten ist, erfahren Sie hier.
Die Entscheidung war und ist nicht unumstritten, nun ist es jedoch spruchreif: Der Konsum und auch Anbau von Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 legal. Allerdings gibt es Beschränkungen bei der Menge an Pflanzen – und auch auf weitere Aspekte sollte man beim Anbau achten. Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?
Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, ist es seit dem 1. April 2024 in Deutschland erlaubt, dass Erwachsene gleichzeitig bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, kann jede volljährige Person bis zu drei Cannabispflanzen besitzen. Ferner ist es erlaubt, insgesamt höchstens 50 Gramm getrocknetes Cannabis für den persönlichen Gebrauch in der eigenen Wohnung aufzubewahren.
Es ist auch erlaubt, die Pflanzen im eigenen Garten anzubauen. Allerdings muss man darauf achten, sie vor Kindern und potenziellen Dieben zu schützen. Deswegen empfehlen Experten, die Pflanzen sicherheitshalber in einem abschließbaren Gewächshaus anzupflanzen.
Simon Kraushaar vom Hanfverband erklärt, dass man beim Indoor-Anbau mit einem Ertrag von 35 bis 50 Gramm pro Cannabispflanze rechnen könne. Im Außenanbau seien sogar bis zu 100 Gramm möglich. Wer demnach gleichzeitig drei Pflanzen anbaue, könne eine Menge von bis zu 300 Gramm getrockneter Blüten ernten – weitaus mehr als die erlaubten 50 Gramm.
Alles, was über die Menge von 50 Gramm hinaus geht, muss vernichtet werden. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient nur zum Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es darf weder verschenkt noch verkauft werden. Ob man den Überschuss einfach im Hausmüll entsorgen darf, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geregelt.
Das angebaute Cannabis, die Cannabispflanzen und -samen müssen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt werden. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt deshalb, die Cannabispflanzen und die geernteten Blüten in abschließbaren Schränken oder Räumen aufzubewahren.
Für die Nachbarschaft dürfen zudem keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen entstehen. Geruchsbelästigungen lassen sich laut Bundesgesundheitsministerium etwa durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermeiden.
Felix Mildner
Autor
Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden
„Das Gesundheitsministerium stellt klar, dass der Besitz von mehr als 50 Gramm und bis zu 60 Gramm getrocknetem Cannabis als Ordnungswidrigkeit gilt. Ansonsten ist die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige nach wie vor eine Straftat. Falls man Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbaut, ist es unbedingt notwendig, die Pflanzen konsequent vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen.“
Mit Material der dpa
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