Nach der Arbeit schnell den Rasen mähen? Scheint eine gute Idee für einen rundum produktiven Tag zu sein. Und wie sieht es an Sonn- und Feiertagen aus? Vorsicht – wer zur falschen Zeit mit seinem Rasenmäher am falschen Ort ist, dem droht ein hohes Bußgeld. Alle Infos für Hobbygärtner im Überblick.
Mit den warmen Sonnenstrahlen beginnt auch der Rasen im Garten wieder zu wachsen. Damit beginnt auch das große Knattern, das man in hiesigen Gärten hören kann. Die Rasenmäher werden nach der langen Winterpause morgens, mittags und abends eingesetzt – und natürlich auch am Wochenende. Dabei sollte man jedoch beachten, zu welcher Uhrzeit man den Rasen mäht. Wer zur falschen Zeit mäht, kann mit hohen Geldstrafen rechnen.
Übersicht
Zu welchen Uhrzeiten ist Rasenmähen erlaubt?
Bis 2002 galt in Deutschland eine sogenannte Rasenmäher-Lärmverordnung, die vorschrieb, dass motorisierte Geräte ausschließlich an Werktagen von 7 bis 19 Uhr zum Einsatz kommen dürfen. Seit 2002 gilt bundesweit die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Das Regelwerk schreibt unter anderem die Nutzungszeiträume für unterschiedliche Gartengeräte von Rasentrimmer, Laubbläser und Kettensäge vor.
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Für Rasenmäher gilt im Allgemeinen: In allen Wohngebieten ist das Mähen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Städte und Gemeinden haben jedoch das Recht, per Satzung individuelle Ruhezeiten festzulegen. In der Regel dürfen Hobbygärtner ihren Rasen werktags zwischen 7 und 20 Uhr mähen, allerdings gelten für Elektro-, Akku- und Benzin-Rasenmäher jeweils unterschiedliche Ruhezeiten.

Lautstarke des Rasenmähers – was ist erlaubt?
Dass die Verwendung von geräuscharmen, manuellen Handrasenmähern den ganzen Tag über gestattet ist, versteht sich von selbst. Anders sieht es bei motorisierten Mähern mit Verbrennungsmotor aus, die einen Lärmpegel von 88 Dezibel überschreiten. Die dröhnenden Halmkürzer sind ausschließlich werktags zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt.
Verwendet man ein benzinbetriebenes Gerät, sollte man unbedingt die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr einhalten, um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden. Leisere Geräte mit Elektro- oder Akkubetrieb, die mit einem EU-Umweltzeichen ausgezeichnet sind, darf man von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr einsetzen. Selbiges gilt in der Regel auch für automatische Mäh-Roboter.
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Krachmachern droht ein hohes Bußgeld
Wer die Mittags- oder Feiertagsruhe stört, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Ein noch saftigeres Bußgeld droht, wenn man die örtlich geltenden Ruhezeiten am Abend und in der Nacht nicht einhält. Bei einem Verstoß kann in einigen Gemeinden eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro erfolgen.