Wer einen Garten mitgemietet hat, darf diesen grundsätzlich nach eigenen Vorstellungen nutzen und gestalten. Blumenbeete, Spielgeräte für Kinder oder ein Planschbecken gehören in der Regel zum vertragsgemäßen Gebrauch. Grenzen gibt es jedoch bei größeren baulichen Veränderungen. So kann etwa die Errichtung eines fest installierten Swimmingpools problematisch sein. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) zählt ein massives Schwimmbecken nicht mehr zur üblichen Gartennutzung. Ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass bereits ein auf Platten errichtetes Holzbecken den Rahmen des erlaubten Gebrauchs überschreiten kann.
Nachbarschaftliche Rücksichtnahme ist entscheidend
Das Amtsgericht München (Az. 472 C 16138/18) erklärte im Jahre 2018, dass eine solche auf Dauer angelegte bauliche Veränderung vom Vermieter nur zu dulden sei, wenn dies weder eine Substanzverletzung noch eine ästhetische Beeinträchtigung hervorrufe. Außerdem sei das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu beachten. Im konkreten Fall hatte der Mieter das Schwimmbecken unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu seiner Nachbarin errichtet und dort in direkter Blickflucht von deren Terrasse.
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Das Amtsgericht München wertete dies als ästhetische Beeinträchtigung sowie als Verstoß gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, da eine Platzierung im hinteren Bereich des Grundstücks ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Die Richter verurteilten den Mieter zur vollständigen Beseitigung des Swimmingpools im Garten.
Damit man selbst nicht in eine solche Situation gerät, sollte man sich immer vorher mit dem Vermieter abstimmen. Dieser kann dann für eine bauliche Maßnahme grünes Licht geben – oder eben nicht. So vermeidet man, möglicherweise schon Geld investiert zu haben.
Für aufblasbare Planschbecken im Garten gilt, dass diese in der Regel genehmigungsfrei sind. Der Vermieter und auch die Nachbarn müssen nicht erst ihr Okay dafür geben, bevor man die temporäre Erfrischung aufstellt. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Kerpen (Az. 20 C 443/01). Beim Aufstellen eines Planschbeckens sollten die geltenden Abstandsregelungen des jeweiligen Bundeslandes sowie mögliche örtliche Vorgaben beachtet werden. Außerdem gilt es darauf zu achten, dass die Nachbarn durch lautes Toben und Wasserspritzer nicht gestört werden.
Mit Material der dpa
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