9. Juli 2026, 6:28 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Entspannung pur, viel Sonnenschein und ganz viel Grün: Wer sich einen Garten zulegen möchte, träumt meist genau davon. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kleingarten und Erholungsgarten? myHOMEBOOK klärt auf.
Wie unterscheiden sich Kleingarten und Erholungsgarten?
Die Unterschiede zwischen einem Kleingarten und einem Erholungsgarten liegen schon in den Attributen, die in den jeweiligen Namen enthalten sind. Und tatsächlich gibt es bezüglich der Größe, der Nutzungsart und weiterer Eigenschaften spezielle Unterschiede zwischen Kleingarten und Erholungsgarten. Genau das ist nämlich der entscheidende Unterschied zwischen den beiden. Während die wichtigsten Bestimmungen zum Kleingarten durch das Bundeskleingartengesetz geregelt sind, gibt es bei Erholungsgärten keine rechtliche Instanz. Vielmehr gibt es von Erholungsgarten zu Erholungsgarten andere Bestimmungen, Rechte und Pflichten.
Übrigens: Laut Bundesverband der Kleingartenvereine gibt es deutschlandweit etwa 867.092 Kleingärten.
Was ist ein Kleingarten?
Unter der Bezeichnung „Kleingarten” (auch Schrebergarten genannt) versteht man ein gepachtetes Landstück, das meist Teil einer großen Gartenanlage ist. Diese Anlage wird oft von einem Verein verwaltet. Laut Bundeskleingartengesetz, das seit 1. April 1983 alle Rechte und Pflichten in solchen Anlagen regelt, darf das gepachtete Stück Garten nicht größer als 400 Quadratmeter sein.
Kleingärten: Für alle, die Gärtnern, Gemeinschaften und Pflichtbewusstsein lieben
„Mein Mann und ich hatten einige Jahre einen Kleingarten und eine Laube. Ursprünglich hatten wir diesen gepachtet, da wir abseits vom hektischen Leben in der Stadt einen Rückzugsort für uns und unser Kind wollten. Doch wer sich einen Kleingarten pachtet, sollte daran denken, dass dieser auch mit Pflichten verbunden ist. Eine Kleingartenanlage ist eine große Gemeinschaft, in der jeder zwar seinen ‚eigenen‘ Grund und Boden hat, der muss jedoch gepflegt werden. Hecken müssen beschnitten werden, Unkraut gejätet und auch die Anlage selbst muss sauber gehalten werden. Auch innerhalb des Vereins gibt es Mitglieder, die Verwaltungsaufgaben übernehmen. Uns hat das alles Spaß gemacht, aber da wir irgendwann einen Garten an unserer Wohnung hatten, haben wir unsere Laube wieder verkauft. Wer aber nach Natur sucht und auch gerne im Garten arbeitet, wird viel Freude an einem Kleingarten haben.
Auch Sandra von Rekowski sieht das Konzept der Gemeinschaft als großen Vorteil: ‚Ein Kleingartenverein ist wie ein Spiegelbild der Gesellschaft. Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, Herkunft, beruflichem Hintergrund usw. treffen hier ungefiltert aufeinander. Verein bedeutet auch sozialen Zusammenhalt zu stärken, sich gegenseitig zu unterstützen, die Gemeinschaft gemeinsam auf- und auszubauen.‘“
Kleingärtner sein geht nur im Verein
Wer sich so einen Kleingarten zulegen möchte, muss zudem Mitglied im zuständigen Verein werden und die Pachtgebühren entrichten. Die Laube auf dem Stück Land wird in diesem Zuge meist von den Vorbesitzern verkauft. Bedeutet: Wer einen Kleingarten mit Laube pachten will, pachtet nur das Stück Land und muss die Laube von den Vorbesitzern abkaufen. Doch welche anderen Rahmenbedingungen unterscheiden einen Kleingarten noch vom Erholungsgarten?
- Auf 1/3 des Kleingartens muss Obst und Gemüse angebaut werden
- Die Laube darf nur bis zu 24 Quadratmeter groß sein und darf nicht dauerhaft bewohnt werden (eine überdachte Terrasse ist in der Größenangabe bereits eingeschlossen)
- Auf dem Grundstück angebaute Früchte dürfen nicht verkauft werden, sondern sind lediglich für den Eigenbedarf
- Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft müssen separat gekündigt werden (schriftlich)
Ein Kleingarten unterliegt einigen Vorschriften
Das Zusammenleben innerhalb einer Kleingartengemeinschaft wirkt durch Regularien oft strenger, doch ganz so ist das nicht, wie Sandra von Rekowski vom Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. klarstellt. Die Summe aus Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes würde für Außenstehende im ersten Augenblick groß erscheinen, erfülle jedoch ihre Zwecke. Dank der Regelungen gäbe es bis heute jedoch Hunderttausende Kleingärten in Deutschland, in denen Obst, Gemüse, Kräuter und andere gartenbauliche Erzeugnisse angebaut werden.
Übrigens: Ein großer Vorteil der Kleingärten ist, dass die Pacht auf das Jahr gesehen deutlich niedriger ist als die eines Erholungsgartens.
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Was ist ein Erholungsgarten?
Bei einem Erholungsgarten gibt es deutlich weniger Regularien. Das gepachtete Grundstück darf größer als 400 Quadratmeter sein und der Zweck des Gartens dient vorrangig der Erholung. Er unterliegt nicht dem Bundeskleingartengesetz. Zudem gibt es dort keinerlei Regelung, was das Wohnen anbelangt. Es ist also durchaus möglich, sich ein Wochenendhaus (je nach baurechtlicher Genehmigung) auf das gepachtete Grundstück zu stellen. Weitere Punkte, die den Erholungsgarten vom Kleingarten unterscheiden, sind:
- Pachtkosten sind hier deutlich höher, da diese nicht durch eine Gesetzgebung gedeckelt sind
- keine Mitgliedschaft in einem Verein notwendig
- Kündigung durch den Eigentümer ist vierteljährlich möglich, da der Erholungsgarten der Regelung durch das BGB-Mietrecht und Pachtrecht unterliegt
- Es gibt wenig bis keine Beflanzungsregelungen, somit muss nicht zwingend Obst oder Gemüse auf dem Grundstück angebaut werden
- kaum bis keine Vorgaben für die „Ausstattung“ (Pool, Sandkasten oder Kinderspielgeräte beispielsweise)
Wie können Interessierte einen Kleingarten finden?
Frau von Rekowski rät dazu, dass Interessierte sich zunächst über die im Bundesverband organisierten Landesverbände über Vereine in der Nähe zu informieren. Möchte man einen Kleingarten anmieten, muss man Geduld mitbringen und sich durchaus auch auf Wartelisten setzen lassen. Vor allem in Großstädten ist der Andrang auf Kleingärten und Erholungsgärten groß.