Der Frühling ist da, der Grill kann angezündet werden. Wer auch mal für Freunde am Feuer steht, sollte eine private Haftpflichtpolice haben. Die kann im Zweifel vor hohen Forderungen schützen.
Wenn es ums Grillen geht, denken wohl die wenigsten sofort an Versicherungen. Doch das Grillvergnügen birgt ein hohes Unfallpotenzial. Damit mögliche Schäden nicht zu einem finanziellen Fiasko führen, ist mindestens eine Privathaftpflicht sinnvoll, rät der Bund der Versicherten (BdV).
Privathaftpflicht schützt auch beim Grillen
Eine Privathaftpflicht greift, wenn eine versicherte Person einer anderen Person Schaden, etwa beim Grillen, zufügt. Hier lohnt sich eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer schon länger eine Privathaftpflichtversicherung hat, kann sich bei Gelegenheit auch mal nach einer neuen umschauen. Denn laut Stiftung Warentest sind neue Policen oft besser und günstiger als alte – meist lohnt ein Wechsel.
Kommt es beim Grillen tatsächlich zum Schaden, muss die Meldung laut BdV unverzüglich und ausführlich an die Versicherung, bei der Sie Ihre Privathaftpflicht abgeschlossen haben, erfolgen. Daher sollten alle am Grillunfall beteiligten Personen und in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände fein säuberlich notiert und dem Versicherer mitgeteilt werden. Dieser wird im Anschluss die Geschädigten kontaktieren und mit Unterstützung von Brandermittlern und Gutachtern versuchen, die Schuldfrage zu klären.
Mit einigen Maßnahmen zur Sicherheit kann man vermeiden, dass aus dem Grillen ein unkontrolliertes Feuer oder ein Fall für die Prvathaftpflicht wird. Stichflammen-Bildung passiert vor allem beim Anzünden, wenn brennbare Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Benzin, Spiritus oder Petroleum, verwendet werden. Die Berliner Feuerwehr weist auf ihrer Website auf folgende wichtige Regeln zur Sicherheit hin:
Kinder vom Grill fernhalten
Keine brennbaren Flüssigkeiten in den Grill spritzen
Grill niemals mit Wasser löschen
Auf sicheren Stand des Grills achten
Abstand zu brennbaren Materialien einhalten
Grill während des Betriebs nicht transportieren
Gas- oder Holzkohlegrills niemals in geschlossenen Räumen verwenden
Windrichtung beachten, damit keine Funken oder Glut weggeweht werden
Grill nie unbeaufsichtigt lassen
Löschdecke, Eimer mit Sand oder Feuerlöscher bereithalten
Brand nicht mit Wasser löschen, der entstehende Wasserdampf kann zu Verbrühungen führen
Nur handelsübliche Grillanzünder mit GS oder DIN Kennzeichnung verwenden, keinesfalls „Brandbeschleuniger“ wie Benzin oder Spiritus
Beim Gasgrill auf dichte Anschlüsse achten, Schlauch sollte nicht der Hitze ausgesetzt sein
Grillkohle erst entsorgen, wenn sie vollständig erkaltet ist
Glut nicht zum Abkühlen auf den Boden schütten
Sicherheit beim Grillen – was tun bei Verletzungen?
Sollte es trotzdem zu schwereren Verletzungen durch das Feuer beim Grillen kommen, ist es wichtig, die Wunde sofort mit Wasser zu kühlen, Sorgen um die Privathaftpflicht sollten Sie sich jetzt nicht machen. Kühlen Sie so lange tun, bis eine spürbare Linderung der Schmerzen eintritt. Danach müssen Sie die Wunde möglichst steril abdecken und schnell zur Rettungsstelle fahren.
Mit Material von dpa
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.