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Neue Regelung

Vermieter müssen sich an CO2-Abgabe beteiligen

CO2-Abgabe: Mann reguliert die Temperatur an einer Heizung
In Zukunft müssen Mieter die Klimaabgabe bei den Heizkosten nicht mehr alleine stemmen Foto: Getty Images
Christian Glass
Christian Glass Redakteur

04.04.2022, 14:43 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Bislang stemmen Mieter die CO2-Abgabe für Heizkosten allein. Die Bundesregierung hat sich nun darauf geeinigt, dass in Zukunft auch Vermieter einen Anteil übernehmen müssen.

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Bislang wurden mit der CO2-Abgabe vor allem Mieter zur Kasse gebeten. Ab 2023 sollen sich dann auch Vermieter an den Kosten beteiligen. Die Abgabe richtet sich nach der Energiebilanz des Hauses und wird seit 2021 in Deutschland für die Emission von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Derzeit müssen pro Tonne CO2 30 Euro bezahlt werden, das beim Verbrennen von Öl und Gas ausgestoßen wird. Bis 2025 erhöht sich die Abgabe schrittweise auf bis zu 55 Euro.

Ministerien einigen sich auf Neuregelung der CO2-Abgabe

Die drei zuständigen Ministerien Wirtschaft (Robert Habeck, Grüne), Bau (Klara Geywitz, SPD) und Justiz (Marco Buschmann, FDP) einigten sich nun auf ein Stufenmodell als Neuregelung. Demnach ist die CO2-Abgabe zukünftig abhängig vom Zustand des Gebäudes und dessen Energiebilanz. Als Grundlage dienen zehn unterschiedliche Einstufungen.

Die Klimaabgabe bei Gebäuden mit schlechter Energiebilanz trägt demnach zu 90 Prozent der Vermieter, zehn Prozent an CO2-Kosten fallen für den Mieter an. Bei einem Haus, das den Energiestandard „EH55“ erfüllt, muss sich ein Vermieter nicht an der CO2-Abgabe beteiligen.

„EH55“ bezeichnet ein sehr gut gedämmtes Gebäude, das 55 Prozent an Energie verbraucht, gemessen an einem Standardgebäude. In den letzten Jahren wurden KfW Effizienzhäuser 55 staatlich gefördert und dementsprechend häufig geplant und umgesetzt.

Kritik vom Mieterbund

Die bisherige Regelung, nach der die CO2-Abgabe komplett auf die Mieter abgewälzt wird, kritisieren viele Mietervereine und Verbraucherschützer als extrem unfair. Mieter werden zwar „ermuntert“, die Heizung zu drosseln und so Kosten einzusparen. Ob das Gebäude klimagerecht saniert ist und Energie einspart, liegt jedoch beim Vermieter.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht die Entlastung für Mieter als überfällig an. „Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung betragen allein 2022 durch die CO2-Abgabe 130 Euro (Gas) bzw. 190 Euro (Heizöl) und steigen bis 2025 auf 238 Euro (Gas) bzw. 350 Euro (Heizöl) jährlich“, erklären die DMB-Experten.

Auch interessant: Was sich dieses Jahr für Mieter und Vermieter ändert

Modernisierung zahlen Mieter bislang alleine

Laut dem Stufenmodell berappen Mieter nach einer energetischen Sanierung der Wohnung zwar weniger CO2-Abgabe. Die Sache hat allerdings einen Haken: Denn nach bestehender Gesetzeslage müssen Mieter die Modernisierungskosten oftmals alleine bezahlen. Vermieter können die Kosten, die ihnen für die energetische Sanierung entstehen, zu 100 Prozent über die Modernisierungsumlage an ihre Mieter durchreichen.

Melanie Weber-Moritz ist die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes. Sie kritisiert: „Mieterinnen und Mieter zahlen also die energetische Sanierung ihrer Wohnung und einen erheblichen Teil der CO2-Kosten.“

Auch interessant: Was das neue EU-Klimapaket „Fit for 55“ für Mieter bedeutet

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Politik hat nachjustiert

Ursprünglich sollte die Einführung der CO2-Abgabe gerade Vermieter dazu bewegen, ihr Gebäude energetisch zu sanieren. Nach Ansicht der zuständigen Minister habe die Umwälzung der gesamten Kosten auf die Mieter bislang jedoch nicht den gewünschten Effekt erzielt. Das soll sich im Rahmen der Neuregelung ändern.

In einer gemeinsamen Presseerklärung der Ministerien erklärt Bundesjustizminister Marco Buschmann: „Mit dem Stufenmodell haben wir eine faire, bürokratiearme und zugleich wirksame Lösung vereinbart. Bei Wohngebäuden kommen wir zu einer fairen Kostenteilung, die sich an der Energiebilanz der Immobilie orientiert. Wir schaffen somit gerade dort Anreize, Gebäude energetisch zu sanieren, wo die Potenziale besonders groß sind und eine Sanierung machbar ist.“ Gut anwendbar sei das Stufenmodell auch für private Vermieter, die etwa nur eine Immobilie vermieten.

Das Stufenmodell gilt jedoch nicht für Bürogebäude, Geschäfte und Häuser, die nicht bewohnt werden. Wurde nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, teilen sich Mieter und Vermieter in diesem Fall die Kosten. Die Neuregelung soll ab Januar 2023 gelten. Das ist ein halbes Jahr später, als es die Regierungspartner von SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag geplant hatten.

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