Das Aufdrehen der Heizung war 2022 für viele Menschen teuer. Wer seine Wohnung zum Beispiel mit Öl heizte, kann deshalb jetzt entlastet werden. Foto: Getty Images / Christian Horz
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myHOMEBOOK Redaktion
13. Mai 2023, 5:03 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Von den Preisbremsen für Gas und Fernwärme profitieren sie nicht: Haushalte, die etwa mit Öl oder Holz heizen. Von steigenden Kosten sind sie aber genauso betroffen. Jetzt werden auch sie entlastet.
In den allermeisten der 16 Bundesländer lassen sich seit dieser Woche die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Wer seine Wohnung also mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Koks und Kohle heizt und die Brennstoffe 2022 teuer einkaufen musste, kann auf diesem Weg einen Teil seiner Kosten erstattet bekommen. Wie beantragt man die Entlastung für die gestiegenen Heizkosten?
Referenzpreise als Grundlage
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass sich Ihre individuellen Einkaufswerte im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau 2021 mehr als verdoppelt haben. Wo das allgemeine Preisniveau 2021 lag, haben Bund und Länder mit Referenzpreisen festgelegt. Diese betragen jeweils inklusive Mehrwertsteuer:
Heizöl: 71 Cent pro Liter (ct/l)
Flüssiggas: 57 ct/l
Holzpellets: 24 ct/kg
Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm (ct/kg)
Holzbriketts: 28 ct/kg
Scheitholz: 85 Euro je Raummeter
Kohle und Koks: 36 ct/kg
Online-Rechner zeigt voraussichtliche Erstattung an
80 Prozent der Kosten, die 2022 über eine Verdopplung der Referenzpreise hinausgingen, übernimmt der Bund. Wer seinen Erstattungsanspruch im Vorfeld berechnen möchte, kann insbesondere den Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen.
Eine Sonderrolle nimmt Berlin ein: Hier gibt es den Zuschuss bereits, wenn die Preise mehr als 70 Prozent über den Referenzwerten lagen. Das Ratgeber-Portal Finanztip hat herausgefunden, dass diese Regelung einen enormen Unterschied machen kann. Wer etwa Ende Oktober seinen 2000-Liter-Heizöltank zu einem Preis von 1,70 je Liter befüllt hat, bekäme in Berlin einen Zuschuss von 788,80 Euro ausgezahlt, in allen anderen Bundesländern nur 448 Euro.
Maximal erhalten Antragstellerinnen und Antragstellern eines Privathaushalts 2000 Euro Unterstützung. Voraussetzung ist aber, dass die Entlastung mindestens 100 Euro beträgt. In einem Wohnhaus, in dem mehrere Haushalte von ein und derselben Heizungsanlage versorgt werden, steigt die Bagatellgrenze mit jeder Partei um 100, höchstens aber bis auf 1000 Euro an.
In Wohneigentümergemeinschaften (WEG) oder vermieteten Mehrfamilienhäusern kann die WEG beziehungsweise der Vermieter Ansprüche geltend machen. Vermieter verpflichten sich mit Antragstellung, die erhaltene Förderung an die Mieter weiterzugeben. Mieterinnen und Mieter müssen daher selbst nicht tätig werden.
Wer die entsprechenden Rechnungen beisammen hat, kann seinen Antrag je nach Bundesland wie folgt stellen:
In Bayern ist der Antragstart zum 15. Mai geplant. Die Antragswebseite mit zusätzlichen Informationen erreichen Sie auch jetzt schon unter www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
In Berlin pausiert das bereits Ende Januar gestartete Antragsverfahren aufgrund der Zusammenführung von Landes- und Bundesmodell derzeit. Laut einem Sprecher der zuständigen Investitionsbank sollen unter www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin.html ab dem 26. Juni wieder Anträge gestellt werden können.
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