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Energie-Krise

Heizungs-Check für Millionen Deutsche ab 1. Oktober Pflicht

Alle Eigentümer sollen, nach einem Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck, ihre Heizungen kontrollieren lassen. Ziel ist es, den Gasverbrauch zu reduzieren
Alle Eigentümer sollen, nach einem Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck, ihre Heizungen kontrollieren lassen. Ziel ist es, den Gasverbrauch zu reduzieren Foto: iStock/SolStock
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

28.09.2022, 11:41 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Deutschland soll von russischem Gas unabhängiger werden. Aus diesem Grund greift ab 1. Oktober die Energiesparverordnung des Bundes. Ein Bestandteil ist der verpflichtende Check der Heizung.

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Bereits Ende Juli hat Wirtschaftsminister Robert Habeck das Paket zum Energiesparen vorgestellt – ab 1. Oktober wird es verpflichtend. Allerdings muss hier noch der Bundesrat zustimmen. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen für Immobilieneigentümer, welche ihre Gebäude mit Gas beheizen. Im Gespräch sind unter anderem ein verpflichtender Heizungs-Check und ein hydraulischer Abgleich. Doch was bedeutet das eigentlich und ist es realistisch? myHOMEBOOK hat bei Haus & Grund Deutschland nachgefragt.

Was bedeutet Habecks Heizungs-Check-Pflicht für Immobilienbesitzer?

Das Wirtschaftsministerium informiert wie folgt: „Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine, wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung.“

Voraussichtlich bis zum 15. September 2024 sollen alle Immobilienbesitzer diesen Heizungs-Check verbindlich durchgeführt haben. Das bedeutet, dass man die Heizungsanlage kontrollieren und auf die richtige Funktionsweise hin prüfen muss. Gegebenenfalls muss man die Heizungsanlage anpassen oder sogar modernisieren.

Doch nicht in jedem Fall ist es wirklich sinnvoll, sagt Corinna Kodim von Haus & Grund zu myHOMEBOOK: „Bei der Erneuerung einer Heizung ist die richtige Einstellung der Heizungsanlage gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG, vormals EnEV) ohnehin vorgeschrieben. Ebenso haben Eigentümer und Betreiber die Pflicht, die Heizungsanlage betriebsbereit zu halten und sachgerecht zu bedienen. Zu den sogenannten Betreiberpflichten gehört auch, alle Regeleinrichtungen, die Einfluss auf die Effizienz der Heizungsanlage haben, regelmäßig zu warten und Instand zu halten.“

Wenn die Heizungsanlage Probleme bereitet, nicht mehr effizient heizen sollte oder einen zu hohen Gasverbrauch aufweist, dann ist ein Heizungs-Check sowieso nötig. Mit der richtigen Einstellung der Heizung lassen sich schätzungsweise bis zu 15 Prozent der Gasmenge sparen.

Dazu passend: Ist ein Heizlüfter eine lohnende Alternative zur Gasheizung?

Was bedeutet der hydraulische Abgleich für Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung?

In der Regel betrifft diese Regelung eher Mehrfamilienhäuser. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper ordentlich funktionieren und gleichmäßig Wärme abgeben. In einem Mehrfamilienhaus kann es zu Stoßzeiten, zu denen viele Mieter heizen, passieren, dass die Parteien, die ganz oben wohnen nicht mehr genug Wärme abbekommen. Bei Neubauten ist ein hydraulischer Abgleich sogar Pflicht.

Da die Einstellwerte vorliegen, sind die Einstellungen, die vorgenommen werden müssen, nicht sehr aufwendig, sagt Kodim. Anders sieht es bei Bestandshäusern aus. „Wenn keine Berechnungsunterlagen aus der Bauzeit mehr vorliegen, dann wird es besonders schwer. Man muss zunächst die gesamte Heizungsverteilung und den Heizwärmebedarf jedes einzelnen Raumes ermitteln. Zumeist fehlen in den einzelnen Heizungssträngen Regulierventile, um überhaupt eine Einstellung vornehmen zu können.“

Außerdem: „Alte ungeregelte Pumpen muss man gegen moderne effiziente Heizungspumpen austauschen. Dazu muss das Heizungswasser abgelassen und anschließend das Heizsystem wieder befüllt sowie entlüftet werden. Um die einzelnen Heizflächen richtig einzuregulieren, muss jede Wohnung betreten werden. Das muss organisiert und die Mieter informiert werden.“ Das ist auf jeden Fall nicht günstig. Es kann gut und gerne mehrere tausend Euro kosten pro Mehrfamilienhaus.

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Wer übernimmt die Kosten für die Heizungs-Checks?

Der Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck ist schön und gut. Leider bleiben die Eigentümer auf einem Großteil der Kosten sitzen, meint Kodim. „Die Kosten werden die Eigentümer tragen müssen. Je nach Größe des Heizsystems können für den Heizungs-Check Kosten von mehreren hundert Euro entstehen. Die Kosten für die anschließende Optimierung der Heizungsanlage wie hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Einstellung der Heizkurve etc. werden aktuell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.“
Ein Vorteil für Vermieter – die Kosten, die durch den Check und eventuell folgende Modernisierungsmaßnahmen entstehen, können auf die Mieter umgelegt werden.

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Ist der flächendeckende Heizungs-Check realistisch?

Auch wenn die Idee, Heizungsanlagen zu modernisieren, um Gas zu sparen, gut klingt – die Umsetzung wird wohl schwierig. Der Ansatz müsste an einer anderen Stelle liegen, meint Kodim. „Gegenwärtig sehe ich ein großes Kapazitätsproblem bei den Handwerksbetrieben und auch nicht die Notwendigkeit zur Verpflichtung. Angesichts der steigenden Energiekosten haben Eigentümer auch ohne die Verpflichtung ein hohes Interesse, Ihre Heizungsanlagen in Ordnung zu bringen oder gar zu modernisieren. Das sehen wir gegenwärtig in der Beratung unserer Mitglieder in den Vereinen. Doch derzeit hapert es nicht nur an den nötigen Kapazitäten bei den Fachunternehmen, sondern auch bei der Lieferung der nötigen Komponenten seitens der Hersteller. Aktuell ist es wichtiger, zunächst die Beratungsaktivitäten auszubauen, damit Städte und Kommunen, Eigentümer und Mieter, Planer und Handwerker über sinnvolle und sofort umsetzbare Einsparmaßnahmen informiert werden.“


Themen: Heizen Heizgeräte Immobilien
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