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Heizkosten, CO2-Steuer, Mietpreisbremse

Wie Mieter vom Ampel-Koalitionsvertrag profitieren sollen

Grüne Ampel
Der Ampel-Koalitionsvertrag gibt grünes Licht und entlastet die Mieter in einigen Bereichen Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

07.12.2021, 10:36 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Die Ampel-Koalition ist beschlossen – und damit möglicherweise auch eine maßgebliche Änderung, die die Mieter in Deutschland betrifft. Dabei könnte die Mieterschaft zukünftig bei den Heizkosten entlastet werden. Aber auch weitere Neuerungen für Mieter ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag. Was steckt dahinter?

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Mit der Einführung der Ampel-Koalition könnte sich auch für die deutschen Mieter einiges ändern – teils zum Positiven, teils möglicherweise auch zum Negativen. Wie die Punkte im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen umgesetzt werden, muss sich erst noch zeigen. Einige Vorstöße im Koalitionsvertrag sollten die Mieter allerdings positiv stimmen – etwa die Aufteilung der Heizkosten und des CO2-Preises. Mietervereine begrüßen einige Punkte, andere würden allerdings noch nicht weit genug gehen, um die Mieter entsprechend zu entlasten.

Geteilte Heizkosten durch Teilwarmmiete

Der Koalitionsvertrag, den die drei Parteien ausgehandelt haben, geht auf einige aktuelle Probleme der Mieter ein – darunter die hohen Heizkosten. Im Vertrag heißt es: „Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden, prüfen wir einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete.“ Doch was steckt dahinter? Das Wahlprogramm der FDP geht genauer darauf ein. Darin heißt es, dass die Vermieter „für eine Basisversorgung mit Wärme zuständig“ sein sollen. „Der zusätzliche Verbrauch wird dann verbrauchsabhängig vom Mieter bezahlt.“ Das soll beiden Seiten zugutekommen: „Der Vermieter profitiert bei Investitionen in den Klimaschutz, da die Kosten seiner Basisversorgung sinken. Der Mieter profitiert, indem seine verbrauchsabhängigen Kosten sinken.“

Wie der Mieterverein München in einer Pressemitteilung informiert, sei hier allerdings zunächst Vorsicht geboten. „An diesem Punkt müssen wir genau hinsehen, was sich hinter einem solchen Teilwarmmieten-Modell verbirgt“, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Münchner Mietervereins. Denn in den Umstieg auf das Teilwarmmieten-Modell soll auch die Modernisierungsumlage aufgehen. „Es kann nicht sein, dass Mieter am Ende einen größeren Anteil der Modernisierungskosten bezahlen müssen. Derzeit dürfen Vermieter von den Kosten maximal drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf die monatliche Miete draufschlagen. Das ist schon zu viel. Mehr darf es aber auf keinen Fall werden“, warnt Rastätter.

Passend dazu: 13 Tipps, um Heizkosten zu sparen

Auch der CO2-Preis wird aufgeteilt

Nicht nur bei den Heizkosten, sondern auch beim CO2-Preis kündigt sich laut dem Koalitionsvertrag eine Erleichterung für die deutschen Mieter an. Die drei Parteien einigten sich darauf, dass die Steuer am Juni 2022 unter Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Bislang kommen Mieter alleine für die Besteuerung auf, „obwohl sie keinen Einfluss auf die Art der Heizung haben“, wie der Mieterverein München erklärt. Geschäftsführer Rastätter fordert sogar: „Logisch wäre es gewesen, dass Vermieterinnen und Vermieter komplett für diese Steuer aufkommen, denn sie können entscheiden, ob sie eine umweltfreundlichere Heizung einbauen“. Jedenfalls wäre eine hälftige Aufteilung bereits eine Verbesserung für die Mieter im Vergleich zur jetzigen Situation.

Mietpreisbremse wird verlängert

Auch weitere Punkte im Koalitionsvertrag betreffen die Mieter in Deutschland. Eigentlich war geplant, dass die Mietpreisbremse im Jahr 2025 auslaufen soll, nun wurde sie bis 2029 verlängert. Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen, dabei darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sein. Zudem darf die Miete in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von drei Jahren nur um bis zu elf Prozent steigen (Kappungsgrenze). Bisher waren 15 Prozent veranschlagt. Außerdem sollen für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern qualifizierte Mietspiegel zur Pflicht werden. Danach soll sich die ortsübliche Vergleichsmiete bemessen.

Allerdings hebt der Münchner Mieterverein hervor, dass die Mietpreisbremse nur für neu abgeschlossene Mietverträge gilt. Die Parteien hätten es versäumt, „ein gutes Konzept für Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen aufzulegen“. Der Mieterverein hätte einen generellen Mietenstopp favorisiert, der die aktuellen Mieten einfriert, selbst bei Staffel- und Indexmietverträgen. Damit hätten auch Mieter in einem bestehenden Mietvertrag von den Neuerungen profitiert.

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Bauministerium wird neu aufgestellt

Auch wenn es die Mieter nicht direkt betrifft, so gibt es doch Änderungen in der politischen Aufstellung, die sich auf den Wohnungsmarkt auswirken würden. Das Bauministerium ist demnach nun eigenständig, bisher war es Teil des Innenministeriums. Dieses neue Ministerium fällt jetzt unter Leitung der SPD. Die Partei hatte im Wahlkampf dafür geworben, sich für die Interessen der Mieter einzusetzen. Rastätter begrüßt diese Neuerung: „Die Ampel-Parteien erkennen mit dem eigenständigen Ministerium an, wie groß das Problem auf dem Wohnungsmarkt ist.“ Jetzt müsse man beobachten, wie sich die Beschlüsse in der Praxis bewahrheiten.

Themen Mietrecht
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