Das Füttern von Tauben und anderen Vögeln kann zu Verschmutzungen führen. Fühlen Nachbarn sich beeinträchtigt, kann ein Ordnungsgeld fällig werden. Foto: Getty Images
Tierliebe kann teuer werden – zumindest dann, wenn sie Folgen für die Nachbarn hat. Wer zum Beispiel übermäßig Vögel füttert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das Füttern von Tauben und sonstigen Vögeln mit Brotstücken und anderen Lebensmitteln kann die Nachbarn beeinträchtigen. Kommt es zu Verschmutzungen des Grundstücks, kann die intensive Fütterung verboten werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Az.: 2 S 199/20). Wer sich nicht daran hält, muss mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft rechnen, erläutert das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Urteil nach häufigem Füttern von Tauben
Der Fall: Ein Ehepaar hatte sich vor Gericht gegen eine Nachbarin gewehrt, weil diese Tauben und andere Vögel zu intensiv füttern würde. Die Frau warf wohl immer wieder größere Mengen an Brot und sonstige Lebensmitteln auf ein Garagendach, wodurch die Vögel angelockt wurden. Die Tiere verschleppten das Brot auch auf die Nachbargrundstücke. Das klagende Ehepaar machte geltend, dass es dadurch zur Verschmutzung ihres Grundstücks komme. Auch seien ihre im Garten lebenden Schildkröten gefährdet, denn diese würden krank, wenn sie das ausgelegte Brot fressen.
Das Urteil: Nachdem das Amtsgericht die Klage noch abwies, bekam das Ehepaar vor dem Landgericht Recht. Schon der Richter am Amtsgericht war davon überzeugt, dass es in der Vergangenheit zu häufigem Füttern der Tauben und Vögel gekommen war. Da dies aber längere Zeit zurückliege, stehe nicht fest, dass in Zukunft weitere derartige Beeinträchtigungen zu befürchten seien.
Das Landgericht sah allerdings eine solche Wiederholungsgefahr. Die Frau hatte selbst in der Berufungsinstanz noch geleugnet, dass sie große Mengen an Brot gefüttert habe. Dies hatten aber Zeugen eindeutig bestätigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lasse dieses Bestreiten befürchten, dass sich die Störung in der Zukunft wiederholen könne, so das Landgericht. Die Androhung erheblicher Konsequenzen sei erforderlich, damit die Frau künftig nicht mehr Tauben und Vögel füttern würde.
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