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Sicherheit

Das müssen Eigentümer beachten, wenn ihr Haus eingerüstet wird

Sicherheit spielt bei dem Einrüsten des eigenen Hauses eine übergeordnete Rolle, um Unfälle zu vermeiden
Sicherheit spielt bei dem Einrüsten des eigenen Hauses eine übergeordnete Rolle, um Unfälle zu vermeiden Foto: Getty Images
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Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

30. April 2026, 6:09 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ob Fassadensanierung, Dacharbeiten oder ein neuer Anstrich: Ein Gerüst am Haus ist oft unvermeidlich. Doch viele Hauseigentümer unterschätzen, wie viele Vorschriften, Sicherheitsregeln und Zuständigkeiten damit verbunden sind. Das gilt insbesondere dann, wenn Teile des Gerüsts in den öffentlichen Raum ragen. Worauf Eigentümer achten sollten, wenn sie ihr Haus einrüsten.

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Ohne eine Genehmigung geht es nicht

„Sobald ein Gerüst in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich“, erklärt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) auf Anfrage von myHOMEBOOK.

In der Regel sind dafür eine Sondernutzungserlaubnis sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. Zuständig ist die jeweilige Kommune. Dem Antrag müssen unter anderem ein Lageplan und ein Verkehrszeichenplan beigefügt werden. Wichtig ist dabei vor allem eines: „Ohne Genehmigung darf nicht mit dem Aufbau begonnen werden.“

Für Arbeiten im Straßenraum gelten zusätzliche Anforderungen. So muss eine fachkundige Person mit entsprechender Zusatzqualifikation eingebunden sein. „Personen, die im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt sind, müssen bei ihrer Arbeit orangerote oder gelbgrüne Warnkleidung der Schutzklasse 3 nach DIN EN ISO 20471 tragen“, so die BG Bau.

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Diese Sicherheitsanforderungen muss ein Gerüst erfüllen

Ein Gerüst ist kein Provisorium, sondern ein sicherheitsrelevantes Bauwerk.
„Gerüste müssen standsicher, tragfähig und sicher zugänglich sein“, betont die BG BAU. Der Auf- und Abbau habe nach Herstellerangaben zu erfolgen. Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören laut BG Bau ein vollständiger Seitenschutz, sichere Zugänge und geeignete Verankerungen. „Nach der Fertigstellung des Auf- oder Umbaus eines Gerüsts ist dieses durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen und zu kennzeichnen.“ Erst nach dieser Freigabe darf das Gerüst überhaupt genutzt werden.

Aber auch danach sind regelmäßige Kontrollen wichtig, da verschiedene Vorgaben eingehalten werden müssen. „Während der Nutzung ist darauf zu achten, dass Beläge unbeschädigt, vollflächig verlegt und gegen Ausheben gesichert sind, der Wandabstand eingehalten wird und ausreichende Verankerungen vorhanden sind.“ Im öffentlichen Raum gelten weitere Regeln. Dazu zählen Durchgänge für Fußgänger von mindestens einem Meter und einer lichten Höhe von mindestens 2,20 Metern.

Zudem gelten klare Regeln für den Einsatz von Warnposten im öffentlichen Verkehrsraum: Sie dürfen ausschließlich vor Gefahren oder Einschränkungen warnen, sind jedoch nicht befugt, den Verkehr zu regeln. Diese Aufgabe bleibt ausschließlich der Polizei vorbehalten.

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Wer haftet bei Schäden?

Als Eigentümer kann man schnell davon ausgehen, dass man mit der Beauftragung eines Fachbetriebs für Gerüstbau bei Schäden nicht haftet. Doch ganz so einfach ist es nicht. „Die Verantwortung für die Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum liegt bei dem Unternehmen beziehungsweise der Person, die die Arbeit ausführt oder veranlasst“, stellt die BG BAU klar. Aufgaben der Verkehrssicherung können zwar organisatorisch übertragen werden, die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch stets beim beauftragten Unternehmen beziehungsweise Unternehmer. Das bedeutet, dass die ausführende Firma nicht nur die Absicherung einrichten muss, sondern auch regelmäßig kontrollieren und instand halten muss.

Kommt es zu Unfällen, etwa durch unzureichende Absicherung oder herabfallende Teile, können entsprechende Haftungsansprüche entstehen.

Typische Fehler beim Einrüsten des Hauses

Die BG Bau berichtet, dass sie in der Praxis immer wieder ähnliche Probleme beobachtet, die die Sicherheit erheblich gefährden können. Besonders kritisch ist es, wenn man Bauteile eigenmächtig verändert. Dazu zählt etwa der Ausbau von Geländern oder Verankerungen. Auch nachträglich angebrachte Planen sind riskant. Sie erhöhen die Windlast und können das Gerüst destabilisieren, wenn keine zusätzlichen Sicherungen angebracht werden.

Ein weiteres Problem sind Witterungseinflüsse. Starkregen kann etwa den Untergrund unterspülen und so die Standfestigkeit beeinträchtigen. Ebenso problematisch ist es, wenn man Bauteile unterschiedlicher Hersteller kombiniert, obwohl diese nicht dafür ausgelegt sind.

Für den sicheren Umgang ist ein grundlegendes Prinzip laut BG Bau entscheidend: Alle relevanten Vorschriften und Herstellerangaben müssen konsequent eingehalten werden.

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