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Laut Experten

4 häufige Irrtümer rund ums neue Heizungsgesetz

Heizungsbauer
Rund ums neue Heizungsgesetz kursieren einige falsche Behauptungen Foto: Getty Images / ronstik
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myHOMEBOOK Redaktion

17.11.2023, 05:47 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Muss man jede Ölheizung durch eine Wärmepumpe austauschen? Die neuen Regeln des Heizungsgesetzes zu verstehen ist nicht gerade einfach, vieles wird heiß diskutiert. Was stimmt, was nicht?

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Das neue Heizungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2024 greift, hat in den letzten Monaten für reichlich Diskussionen gesorgt. Auch wenn es nun in abgeschwächter Form kommt, kursieren nach wie vor zahlreiche Unsicherheiten und auch falsche Behauptungen. Die Experten von „Finanztest“ berichten in der Dezember-Ausgabe von typischen Irrtümern beim Heizungsgesetz und klären darüber auf.

1. Irrtum: Alte Gas- und Ölheizungen sind nicht mehr erlaubt

Richtig ist: Erst ab 2045 sind sie pauschal verboten. Bis dahin gibt es viele Ausnahmen und Übergangsregelungen, auch abhängig von der Wärmeplanung der Kommunen. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiter erlaubt. Aber: Wer ab 2024 solche Heizungen einbaut, muss dafür sorgen, dass die Anlage ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzt. Für die Übergangszeit von fünf Jahren kann jede Art fossiler Heizung eingebaut werden.

Mehr dazu: Welche Vorschriften ab 2024 für Eigentümer bei der Heizung gelten

2. Irrtum: In Neubauten muss zwingend eine Wärmepumpe eingebaut werden

Das stimmt nicht. Möglich sind in Neubaugebieten alle Optionen, die die sogenannte 65-Prozent-Regel erfüllen, also zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien. Wird nicht in einem Neubaugebiet gebaut, ist auch hier theoretisch der Einbau einer Fossilheizung möglich. Weil die ebenso wie Pellet- oder andere Holzheizungen einen Schornstein braucht, treibe das allerdings die Baukosten in die Höhe, so „Finanztest“.

Passend dazu: So viele Neubauten heizen schon mit Wärmepumpen

3. Irrtum: Ein altes Haus, das man kauft oder erbt, muss man komplett sanieren

Niemand ist zu einer Sanierung verpflichtet – grundsätzlich. „In einigen wenigen Fällen“ allerdings, wenn etwa die oberste Geschossdecke nicht gedämmt oder die Heizanlage älter als 30 Jahre sei, müssen die neuen Eigentümer hier innerhalb von zwei Jahren tätig werden. Bei einem Eigentümerwechsel sei aber ein guter Zeitpunkt, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Mehr dazu: So stark verlieren Immobilien mit schlechter Energiebilanz an Wert

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4. Irrtum: Mieter betrifft das Heizungsgesetz nicht

Nicht unmittelbar, aber wenn Vermieter nach den Vorgaben eine neue Heizanlage verbauen, können bis zu zehn Prozent der Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden. Die staatlichen Förderungen müssen zuvor von der Summe abgezogen werden. Die Miete darf um maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat angehoben werden.

Mit Material der dpa

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