Bevor man eine Unterschrift unter den neuen Mietvertrag setzt, kann es sich lohnen, die Wohnfläche noch einmal selbst zu berechnen. Wie man dabei richtig vorgeht und welche Räume überhaupt dazu gehören.
Es ist keine Seltenheit, dass beim Berechnen der Wohnfläche Fehler runterlaufen. Vielen ist unklar, welche Räumlichkeiten überhaupt berücksichtigt werden sollten, wie es sich beim Messen einer Dachgeschosswohnung verhält und ob Balkon oder Terrasse dazu gehören oder nicht.
Übersicht
Wohnfläche berechnen – welche Räume gehören dazu?
Alle Räume ab zwei Metern Höhe zählen generell zur Wohnfläche. Das gilt außerdem für folgende Räumlichkeiten:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Badezimmer
- Küche
- Flur
- Abstellraum
Wintergarten, Fitnessraum, Sauna oder Innenpool muss man beim Berechnen der Wohnfläche nur berücksichtigen, wenn die Räumlichkeiten nach allen Seiten hin geschlossen und zudem beheizt sind.
Fenster und offene Nischen in den Wänden, die bis zum Boden reichen und tiefer als 13 cm sind, zählen ebenfalls zur Wohnfläche dazu. Das Gleiche gilt auch für Erker oder Wandschränke mit einer Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmetern.
Räume, die nicht zur Wohnfläche dazu gehören
Die folgenden Räume müssen beim Berechnen der Wohnfläche in der Regel nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen gelten dann, wenn sie explizit im Mietvertrag festgehalten sind.
- Keller
- Waschküche
- Speicher
- Heizungskeller
- Abstellraum, der sich außerhalb der Wohnung befindet
Zählen Balkon und Terrasse zur Wohnfläche?
Laut dem Deutschen Mieterbund entscheidet das Datum des Mietvertrags darüber, ob Balkon oder/und Terrasse zur Wohnfläche gehören. Für Mietverträge, die vor dem 1. Januar 2004 unterzeichnet wurden, gilt die Berechnungsverordnung – Balkon und Terrasse zählen nicht zur Wohnfläche dazu.
Bei Mietverträgen, die ab besagtem Datum geschlossen wurden, gilt die Wohnflächenverordnung. In diesem Fall muss man beim Berechnen der Wohnfläche ein Viertel der Fläche von Balkon oder/und Terrasse berücksichtigen. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Fläche beispielsweise über eine besondere Ausstattung verfügt, besonders hochwertig ist oder sich in einer guten Lage befindet, kann die Fläche auch zur Hälfte dazu zählen.
Schornsteine, Mauervorsprünge, frei stehende Pfeiler oder ähnliche Bauten, die größer als 0,1 Quadratmeter sind, darf man bei der Messung abziehen.
Wie muss man die Wohnfläche bei Dachgeschosswohnungen berechnen?
Möchte man die Wohnfläche einer Dachgeschosswohnung berechnen, gelten andere Regeln. Sind Schrägen niedriger als einen Meter, zählen sie nicht dazu. Ab einer Höhe von zwei Metern muss man die Fläche von Raumteilen mitberechnen. Liegt die Höhe zwischen einem und zwei Metern, zählt die Fläche nur zur Hälfte zur Wohnfläche dazu.
Rechtfertigt eine falsche Berechnung eine Mietminderung?
Findet der Mieter heraus, dass seine Wohnfläche falsch berechnet wurde, kann das eine Mietminderung zur Folge haben – auch rückwirkend. Allerdings nur, wenn die Fläche um mehr als zehn Prozent falsch bemessen wurde. Diese Zehn-Prozent-Grenze gilt umgekehrt übrigens auch für den Vermieter, sofern er die Miete aufgrund einer zu klein berechneten Fläche erhöhen möchte.