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Nachgefragt

Darf man auf dem Balkon schlafen? Das sagt eine Expertin

Auf dem Balkon schlafen
Eine Nacht unter dem Sternenhimmel – aber darf man überhaupt auf dem Balkon schlafen? Foto: Getty Images
Katharina Regenthal
Redakteurin

21. Mai 2024, 11:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Werden die Nächte wieder wärmer, zieht es den einen oder anderen zum Schlafen auf den Balkon. Aber darf man das überhaupt?

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Im Sommer wird es in der Wohnung gerne mal drückend heiß. Auch in der Nacht gibt es dann kaum Abkühlung trotz geöffneter Fenster. Der einzige Ausweg ist für viele dann der Balkon. Einfach dort das Nachtlager aufschlagen und bei einer kühlen Brise einschlafen! Aber darf man überhaupt auf dem Balkon schlafen oder gibt es da bestimmte Regelungen?

Ist es erlaubt, auf dem Balkon zu schlafen?

Nachts in die Sterne gucken und dann bei angenehmen Temperaturen langsam wegdämmern. Im Sommer auf dem Balkon zu schlafen, gehört für den einen oder anderen einfach dazu. Der Vorteil: Es ist angenehm kühl – ganz im Gegensatz zur meist stickigen und überhitzten Wohnung.

Doch ist es überhaupt erlaubt, auf dem Balkon zu schlafen? Anja Franz vom Münchener Mieterverein gegenüber myHOMEBOOK: „Ich sehe keinen Grund, warum ein Mieter nicht auf dem Balkon schlafen sollte“. Grundsätzlich ist es also nicht verboten, auf dem Balkon zu schlafen. Bei Eigentümern gilt das gleiche, wenn sie eine Wohnung haben und auf dem Balkon schlafen wollen.

Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn sich dadurch Nachbarn gestört fühlen. Zum Beispiel, wenn man selbst oder der Nachbar laut schnarcht. „Wenn sich dadurch Nachbarn gestört fühlen, gilt das Gleiche wie sonst auch. Jeder Mieter muss das Rücksichtnahmegebot beachten“, so Franz. Sollte man sich gestört fühlen, sucht man am besten zunächst das Gespräch, um dann eine Lösung zu finden.

Auch interessant: 5 Dinge, die auf dem Balkon verboten sind

Ein Bett auf dem Balkon – geht das?

Es ist also erlaubt, auf dem Balkon in einer lauen Sommernacht zu schlafen. Dann bleibt noch die Frage, wie man das am besten macht. Möglich wäre einfach im Liegestuhl zu schlafen oder es sich auf Kissen gemütlich zu machen. Bei einem ganzen Bett auf dem Balkon könnte es schon schwieriger werden. „Ich denke, der Vermieter kann dem Mieter nicht verbieten, auf dem Balkon zu schlafen und dafür auch ein Bett aufzustellen. Es dürfen halt keine Gefahren ausgehen, etwa weil das Bett zu schwer ist oder ähnliches“, so Franz. Der Balkon gehöre zur Mietwohnung und könne daher so genutzt werden, wie es der Mieter möchte, erklärt sie weiter.

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So wird’s gemütlich unter freiem Himmel

Wer sich dafür entscheidet, auch mal eine Nacht auf dem Balkon zu verbringen, der braucht nicht viel. Damit es bequem ist und man am nächsten Tag nicht von Rückenschmerzen geplagt wird, sollte man nicht auf eine vernünftige Unterlage verzichten. Gemeint sind damit eine richtige Matratze oder zumindest eine Luftmatratze – je nachdem, was man zur Auswahl hat. Auch Kissen machen das Schlafen unter freiem Himmel gemütlich und kuschelig. Noch ein paar Lichterketten dazu und schon ist das Nachtlager auf dem Balkon perfekt.

Themen Mietrecht
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