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Immobilien-Wissen

Was Mieter über die Betriebskosten wissen sollten

Betriebskosten
Nicht alle Betriebskosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden Foto: Getty Images

30.06.2023, 17:25 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Den Begriff „Betriebskosten“ kennt wohl jeder. Aber welche Kosten fallen genau darunter, und welche nicht? In diesem Artikel gibt myHOMEBOOK-Immo-Experte Christopher Hnida wichtige Tipps, damit Sie mit dem Thema Betriebskosten souverän umgehen können.

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Unter Betriebskosten im Sinne eines Mietverhältnisses versteht man die 17 Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert sind. Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, die dem Eigentümer durch die Bewirtschaftung der Immobilie entstehen, Betriebskosten sind. Es gibt allerdings auch Kosten, die nicht von dem Vermieter auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Welche Betriebskosten müssen Mieter nicht zahlen?

Ganz klar ausgenommen von den mietrechtlichen Betriebskosten sind Verwaltungskosten. Hierzu gehören auch Porto- und Telefonkosten. Zudem zählen Kosten, die durch die Zuführung zu einer Instandhaltungsrücklage entstehen, nicht zu den Betriebskosten. Auch entsprechende Kontokosten oder auch die Kosten der Anschaffung, also Finanzierungszinsen dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Wann müssen Mieter eine Abrechnung erhalten?

Bei Mietverhältnissen, für die eine monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten vereinbart ist, sind Vermieter verpflichtet, eine Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Vereinfacht gesagt, muss die Abrechnung für 2022 spätestens am 31.12.2023 im Briefkasten liegen. Erhält der Mieter die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist, muss er keine Nachforderung zahlen, hat allerdings dennoch Anspruch auf ein Guthaben.

Auch interessant: Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt? Was Mieter dann tun sollten

Was passiert, wenn der Vermieter keine Abrechnung erstellt?

Als Mieter hat man, wenn im Mietvertrag eine Vorauszahlung der Betriebskosten vereinbart ist, einen Anspruch auf eine ordentliche Abrechnung. Verweigert der Vermieter diese, hat man die Möglichkeit, die Betriebskostenvorauszahlung einzubehalten, bis man eine entsprechende Abrechnung erhält.

Welche Angaben müssen in einer Betriebskostenabrechnung enthalten sein?

Es gibt klare Regelungen über die Angaben in einer Betriebskostenabrechnung. Mindestens enthalten sein müssen:

  • Angabe der abzurechnenden Wohnung
  • Abrechnungszeitraum
  • Zeitpunkt der Erstellung
  • Kenntlichmachung des Erstellers
  • Angaben der Umlageschlüssel
  • Gesamtkosten und Anteil des Mieters
  • Abzug der geleisteten Vorauszahlungen

Sind diese Angaben nicht oder nicht korrekt enthalten, ist die Betriebskostenabrechnung gegebenenfalls nicht wirksam. Grundsätzlich gilt, dass die Abrechnung so aufgebaut sein muss, dass Sie für einen Mieter ohne juristische oder wirtschaftliche Vorbildung zu verstehen ist.

Was passiert, wenn der Mieter eine Nachzahlung nicht tätigt?

Wer mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist, kann gekündigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um einen Rückstand aus einer Betriebskostenabrechnung handelt. Der Vermieter hat auch die Möglichkeit, ein Pfändungsverfahren einzuleiten. Kann ein Mieter seine Betriebskostennachzahlung nicht leisten, sollte der Kontakt zum Vermieter gesucht werden, um eine Lösung zu finden.

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Fazit

Es gibt also durchaus einiges zu beachten, wenn es um das Thema Betriebskosten geht. Als Mieter ist man sicherlich gut bedient, die Abrechnung vom Mieterverein oder dem Verbraucherschutz prüfen zu lassen. Für Vermieter gilt es, sich einen Profi an die Seite zu stellen, der eine ordentliche und für alle nachvollziehbare Abrechnung erstellt.

Themen Immobilien Mietrecht
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