1. Januar 2026, 10:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Kaum sind die Raketen in der Silvesternacht verglüht, beginnt am Neujahrsmorgen der große Kehraus. Besonders ärgerlich wird es, wenn Böller- oder Raketenreste auf dem eigenen Grundstück landen – obwohl man selbst gar kein Feuerwerk gezündet hat. Doch wer ist in einem solchen Fall zur Beseitigung der Böllerreste im eigenen Garten oder auf dem Balkon verpflichtet? Die rechtliche Antwort klingt simpel, hat in der Praxis jedoch ihre Tücken.
Rechtlich klar geregelt – praktisch schwer umzusetzen
Neben den Böllerresten auf der Straße kann es auch passieren, dass der Müll im eigenen Garten landet. Wer muss sie entsorgen? „In rechtlicher Hinsicht ist die Antwort sehr, sehr einfach“, erklärt Thomas Pliester, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gegenüber myHOMEBOOK. „Die Schwierigkeiten dürften im tatsächlichen Bereich liegen.“
Grundsätzlich gilt: „Wenn jemand irgendetwas auf Ihr Grundstück wirft oder Ihr Haus beschädigt, dann haftet er natürlich auf Schadenersatz sowohl nach § 1004 BGB wie auch nach § 823 BGB, wobei letztgenannte Vorschrift Verschulden voraussetzt“, so Pliester. Bei fehlgeleiteten Raketen könne man in der Regel davon ausgehen, dass ein Verschulden vorliegt.
Sonderfälle mit erhöhter Gefährdung
Obwohl der Bundesgerichtshof laut Pliester die Verkehrssicherungspflichten beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht grundsätzlich als reduziert ansieht – da sich Menschen auf entsprechende Gefahren einstellen und eigene Schutzmaßnahmen ergreifen können –, gelten in bestimmten Fällen erhöhte Anforderungen. Etwa dann, „wenn das Gebäude auf dem Nachbargrundstück für den Feuerwerker erkennbar besonders gefährdet ist, etwa weil sich Öffnungen in der Nähe des Daches befinden oder nach heutigen Standards auch wenn das Gebäude mit einem Wärmeverbundsystem verbunden ist, weil das extrem feuerempfindlich ist.“
Ungenutztes Feuerwerk auf keinen Fall aufbewahren
Wer muss eigentlich die Böllerreste entfernen?
Wer war der Verursacher?
„Das eigentliche Problem dürfte sein, insbesondere wenn viele Menschen Feuerwerkskörper abschießen, dass Sie denjenigen ermitteln können, von dem der dann den Schaden entrichtende Feuerwerkskörper stammt“, sagt Pliester. Gleiches gelte für das Entfernen der abgebrannten Raketenhülsen, die am Neujahrstag auf dem Grundstück verstreut liegen. „Die jeweiligen Urheber dürften kaum zu ermitteln sein“, meint der Jurist.
Lohnt sich eine Klage überhaupt?
Auch wenn sich ein Verursacher identifizieren ließe, sei abschließend fraglich, ob sich der juristische Aufwand lohne. Dabei müsse man sich die Frage stellen, „ob der Aufwand, einen Nachbarn auf Beseitigung der Überreste der Silvesterknallerei zu verklagen, in einem Verhältnis zu dem Aufwand steht, die Raketenhülsen selbst aufzukehren und einzusammeln“, meint Pliester. „Aber das muss natürlich jeder selbst entscheiden.“