Darüber wird selten gesprochen, dennoch haben es vermutlich viele schon einmal getan: unter der Dusche urinieren. Wer morgens unter dem warmen Wasser steht, kommt womöglich auf die Idee, sich den Toilettengang zu sparen und das kleine Geschäft direkt in der Duschkabine zu erledigen. Das erscheint nicht nur bequem, sondern kann sogar Wasser sparen. Doch ist das überhaupt erlaubt oder gibt es dabei rechtliche Grenzen?
Warum manche Menschen unter der Dusche urinieren
Für viele liegt der Vorteil auf der Hand: Wer unter der Dusche uriniert, spart sich den Gang zur Toilette und eine Klospülung. Das kann durchaus einige Liter Wasser einsparen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums verbrauchen ältere Toiletten pro Spülung etwa 9 bis 14 Liter Wasser, während für einen hygienischen Spülvorgang meist bereits 6 bis 9 Liter ausreichen. Insgesamt entfallen dem Ministerium zufolge rund 30 Prozent des täglichen Trinkwasserverbrauchs auf die Toilettenspülung. Doch bevor die Dusche zur Alternative zur Toilette wird, stellt sich eine andere Frage: Ist das überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich ist es natürlich schwer nachzuvollziehen, ob Mieter in ihre Dusche pinkeln. Auf Nachfrage von myHOMEBOOK erklärte der Deutsche Mieterbund, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die es Mietern erlaubt oder verbietet, unter der Dusche zu urinieren: „Wenn es aber zu Verfärbungen in der Duschwanne kommt, kann vom Mieter eine Behebung des Schadens verlangt werden.“ Rohre oder Abflüsse nehmen übrigens keinen Schaden, da sie den Rohren der Toilette entsprechen.
Harn besteht nach Angaben von NetDoktor zu etwa 95 Prozent aus Wasser. Die übrigen fünf Prozent setzen sich aus verschiedenen Stoffen zusammen, die von den Nieren aus dem Blut herausgefiltert werden, darunter Harnstoff, Elektrolyte, Harnsäure und weitere Stoffwechselprodukte. Zudem enthält Urin Farbstoffe, die ihm seine typische gelbliche Farbe verleihen. Obwohl Urin überwiegend aus Wasser besteht, können seine Inhaltsstoffe bei häufigem Kontakt mit Oberflächen Spuren hinterlassen. Ist die Duschwanne bereits beschädigt, porös oder von minderer Qualität, können sich dort mit der Zeit Verfärbungen bilden. Aus diesem Grund weist auch der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass Mieter für solche Schäden unter Umständen aufkommen müssen.
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.