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Diese Preisbegriffe sollten Sie kennen, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten

Wer sich nach einer Immobilie umsieht, trifft auf verschiedene Begrifflichkeiten
Wer sich nach einer Immobilie umsieht, trifft auf verschiedene Begrifflichkeiten Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

03.09.2023, 06:12 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Eine Immobilie kaufen klingt vielleicht erst einmal einfach. Suchen, Kontakt herstellen und kaufen – ganz so leicht ist aber leider nicht. Käuferinnen und Käufer sollten wissen, was sie tun und bestimmte Begriffe kennen.

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Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Äpfel mit Birnen vergleichen ist keine sonderlich gute Idee, wenn es um enorme Summen geht, wie beim Immobilienkauf. Wer vorhat, eine Immobilie zu kaufen, sollte die verschiedenen Preisarten und die jeweiligen Preisbegriffe kennen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) erklärt, welche es gibt und was sie aussagen.

1. Verkehrswert oder Marktwert

Was der Verkehrswert ist, auch Marktwert genannt, regelt das Baugesetzbuch: Dieser beschreibt den objektiven Preis, zu dem ein Grundstück oder eine Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt am Markt veräußert werden kann.

Dabei spielen die tatsächlichen Eigenschaften des Objekts und die Lage eine Rolle. Persönliche Interessen bleiben außen vor. In der Praxis wird der Verkehrswert regelmäßig anhand einer gründlichen Analyse durch Sachverständige ermittelt.

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2. Angebotspreis

Der Preisbegriff „Angebotspreis“ ist der Preis, zu dem ein Verkäufer seine Immobilie zum Kauf anbietet. Diesen Preis können Eigentümerinnen und Eigentümer anhand von Lage, Zustand und aktuellem Marktumfeld festlegen. Sie können ihn auch an den Verkehrswert anlehnen, sind in der Ausgestaltung aber grundsätzlich frei.

Der IVD weist darauf hin, dass es sich beim Angebotspreis oft um eine Wunschvorstellung des Verkäufers handelt.

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3. Abschlusspreis

Ist der Kaufvertrag unterschrieben, ist darin immer der Abschlusspreis – oder auch Verkaufspreis – zu finden. Das ist der Preis, auf den sich Käufer und Verkäufer für den Abschluss des Kaufgeschäfts geeinigt haben.

Dieser Preis kann sowohl vom ursprünglichen Angebotspreis als auch vom Verkehrswert abweichen. Hier können etwa die finanziellen Verhältnisse beider Parteien und individuelle Wünsche bei den Vertragsmodalitäten noch Berücksichtigung finden.

Mit Material der dpa

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